…berücksichtigt (alle Beträge in Schilling): | | lt. Erklärung | lt. Bescheid v. 18.2.2003 | Werbungskosten: | | | Kleiderreinigung | 667 | 0 | Treibstoff | 7.454 | 5.963 (= 7.454 minus 20 % Privatanteil) | Arbeitszimmer (= anteiliger Mietaufwand…
2.820,12 | 4.441,19 | 2.764,69 | Kleiderreinigung gesamt | 520,92 | 526,56 | 499,68 | durch Ehefrau | -175,00 | -180,00 | -315,00 | Berufskleidung | 379,80 | 389,90 | 536…
…der BA vom 14.9.2003 Teilnehmerliste GZ XXX/03 Passanger Ticket and Baggage Check. Diverse Spenden (sollten nicht alle abzugsfähig sein, bin ich mit entsprechender Kürzung einverstanden). Kleiderreinigung (w.o.). Arbeitskleidung (w.o.). Fachliteratur (Zeitschriften, Bücher (w.o.). Telefonkosten (Geheimnummer aufgrund des Berufes erforderlich…
…Abteilung IV/7, mit Schreiben vom 19. November 1992 (GZ. 07 0101/22-IV/7/92) der Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinde Wien mitgeteilt hat, dass Kosten der Kleiderreinigung, in Anbetracht des zu berücksichtigen Aufteilungsverbotes, im Haushalt des Steuerpflichtigen zu keinen Werbungskosten führen. Dieses Schreiben…
…bzw. Polizei) ist als eine berufstypische Arbeitskleidung anzusehen und können nicht der privaten Lebensführung zugerechnet werden. Ferner wird die Reinigung der Berufskleidung separat vorgenommen und kann nicht mit privater Kleiderreinigung in Verbindung gebracht werden. Auf Grund dessen kann eine eventuelle Begründung in Richtung "Aufteilungsverbot" des …
…der privaten Lebensführung zugerechnet werden könne. Ferner werde die Reinigung der Berufskleidung separat von der übrigen Wäsche vorgenommen und könne nicht mit privater Kleiderreinigung in Verbindung gebracht werden. Betreffen die Kosten führte der Bw in der Berufung aus: "Die angeführten Kosten ergeben sich aus der…
…Kleinmaterial, pauschal € 100,00; - Gesamt: € 3.731,76. - Inventar; - Staubsauger € 120,00; - ein Paar Schuhe, drei Sandalen pauschal: € 150,00; - Kleiderreinigung (Jacke, Overall, Hose), pauschal € 80,00; - div. Kellerkram (Mörtel etc.), € 100,00; - Reinigung/Notmaßnahmen 304 à € 15…
…| Putzerei | 6,20 | | XX | 166,44 | | Ehefrau Hemden und Socken | 175,00 | | Kleiderreinigung gesamt | 520,92 | | SCS Socken | 15,75 | | Benetton | 21,45 | Hemd | Peek und…
…der Höhe von insgesamt € 876,02 keine Berücksichtigung als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG finden: a) Kleiderreinigung Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Dafür kommen beispielsweise Uniformen…
…Abteilung IV/7, mit Schreiben vom 19. November 1992 (GZ. 07 0101/22-IV/7/92) der Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinde Wien mitgeteilt hat, dass Kosten der Kleiderreinigung, in Anbetracht des zu berücksichtigen Aufteilungsverbotes, im Haushalt des Steuerpflichtigen zu keinen Werbungskosten führen. Dieses Schreiben…
…§ 16 Tz 220) so hingeht die diesbezügliche Begründung der Abgabenbehörde ins Leere. Weiters gibt es ein VGH Bescheid Zl. 96/13/0172 über Uniform Reinigung. Das Kosten der Kleiderreinigung, in Anbetracht des zu berücksichtigen Aufteilungsverbotes, im Haushalt des Steuerpflichtigen zu keinen Werbungskosten führen. Dieses Schreiben…
…überbracht werden (Blumen, Süßigkeiten, etc.) - Zwischenverpflegung - [... ] - Nebenauslagen für und mit Kunden ohne Quittung - Kleinausgaben bei Besprechungen und Sitzungen - [.....] - Kleiderreinigungen - Fahrzeugreinigung 6.1 Höhe der Pauschalspesen Die Höhe der Pauschalspesen pro Jahr beträgt für - Verwaltungsratspräsident Fr. 18.000,- - Gruppenleitungsmitglieder Fr. 13.800,- - Projektleiter Fr. 9.000,…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Staribacher und Dr. Obermayer Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998, 1999 und 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…