…dass als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichische Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden dürften. Dagegen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 Berufung und begehrte die (zusätzliche) Berücksichtigung folgender Aufwendungen als Sonderausgaben: 1) Darlehensrückzahlungen in Höhe von 6.496,92 €…
… Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG 1988 können als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische…
…a und lit. b ErbStG lauten: "(3) Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendungen: a) von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften 2,5 vH und…
…zB Versorgungsfonds von Kammern oder gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Bei unselbständigen Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen sei Voraussetzung, dass die Kapitalanlagen in einem eigenen Rechnungskreis zusammengefasst und die Erträge nur für Versorgungs- und Unterstützungszwecke verwendet würden. Dem auszugsweise in Kopie vorgelegten Bericht der Kap_Ges betreffend…
…Sonderausgaben Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 in der für den Berufungszeitraum maßgebenden Fassung sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens jedoch 100 € jährlich bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen. Da die Bw. vom Finanzamt unbestritten im Jahr…
…der Angestellten und daneben Folgeprovisionen von seinem früheren Arbeitgeber. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2003 machte er u.a. Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften von € 75,-- als Sonderausgaben, Pflichtbeiträge an die Wirtschaftskammer von € 128,-- und pauschale…
…2008 noch nicht berücksichtigt hat und wird der Einkommensteuerbescheid 2008 entsprechend abgeändert. Kirchenbeitrag: Für das Jahr 2008 waren nach § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 bis zu € 100,00 als Sonderausgaben für Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften bei der Ermittlung des…
…anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften" in Höhe von 75,00 € als Sonderausgaben geltend gemacht. Der Unabhängige Finanzsenat konnte anlässlich der Überprüfung der Grundlagen für den angefochtenen Bescheid (vgl. Ausdruck "Grundlagen im Überblick") feststellen, dass das Finanzamt alle geltend gemachten Sonderausgaben, unter Berücksichtigung der "Sonderausgabenviertelung" und…
…1996) und indirekte (Religionslehrer, theologische Fakultäten) Zuwendungen aus (allgemeinen) Steuern mitzufinanzieren [sowie auch die oben behandelte förderungsrechtliche Diskriminierung nichtkonfessioneller gegenüber konfessionellen Privatschulen], welcher Zwang einer Sondersteuer für Nichtmitglieder gleichkommt. Allein an direkter Finanzierung (BGBI 609/1996 etc) erhielten die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im…
…nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: - Renten und dauernde Lasten (Z 1). - Beiträge zu freiwilligen Personenversicherungen (Z 2), - Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung (Z 3), - Ausgaben für die Anschaffung von Genussscheinen und jungen Aktien (Z 4), - Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften (Z 5)…
…Kapitalerträgen zu bestreiten sind, aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Hilfs- und Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen zB Versorgungsfonds von Kammern oder gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Kapitalertragssteuer-Befreiung setzt voraus, dass die während der…
…2008 und für die Jahre 2009 und 2010 waren alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. 2) Kirchenbeitrag: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 124/2003, sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften…
…die Höhe der Zuwendungen von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften 2,5 vH. Ob das Merkmal "gemeinnützig" vorliegt, ist anhand der Bestimmungen der §§ 34 ff BAO zu beurteilen…
…a.) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874 b.) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem RRBG 1998 c.) ein Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz. Zu a.) Die gesetzliche Anerkennung für Kirchen und Religionsgemeinschaften impliziert nicht nur die Stellung einer Körperschaft…
…lit a) ErbStG begünstigt Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften. Nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung des § 8 Abs. 3 lit a) ErbStG kann nach innerstaatlichem Recht der Erwerb…
…a) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874 b) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem BekGG 1998 c) ein Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz. Zu a) Die gesetzliche Anerkennung für Kirchen und Religionsgemeinschaften impliziert nicht nur die Stellung einer Körperschaft…
…Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften 2,5 vH und b) von Zuwendungen an nicht unter lit. a fallende Privatstiftungen durch den Stifter selbst 5 vH, ist der Stifter eine Privatstiftung 2,5 vH…
…a.) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874 b.) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem RRBG 1998 c.) ein Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz. Zu a.) Die gesetzliche Anerkennung für Kirchen und Religionsgemeinschaften impliziert nicht nur die Stellung einer Körperschaft…
…5 vH von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften. Nach § 34 Abs. 1 BAO in der hier maßgeblichen Fassung vor AbgÄG 1997, BGBl I 1998/9 sind die Begünstigungen…
…Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. Gemäß § 37 BAO sind solche Zwecke mildtätig (humanitär, wohltätig), die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Gemäß § 38 BAO sind solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert…