…Gemeinschaftsgebietes abgewandert sind. Die Tatsache, dass die Kinder der Berufungswerberin nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der Berufungswerberin leben, ergibt sich aus der Tatsache, dass sie gemeinsam mit Ihrem Vater, der mit der Berufungswerberin niemals verheiratet war, in [EU-Ausland] leben, dort die Schule besuchen…
…genannten Kinder ab 1.12.2004 vom Finanzamt abgewiesen. Begründend wurde hiezu ausgeführt, dass die vom Bw. auf Basis des von ihm gelösten Gewerbescheines ausgeübte Beschäftigung eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes darstelle. Aufgrund umfangreicher vom Finanzamt getätigter Ermittlungen sei festgestellt worden, dass der Bw. im Rahmen…
…mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967…
…der Familie getrennt lebender Elternteil (im gegenständlichen Fall Herr hk) keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe geltend machen könne, auch wenn er überwiegend Unterhalt leiste, da die Haushaltszugehörigkeit der Kinder zum anderen Elternteil im EU-Ausland vorgeht. Die Betreuung der Kinder durch den haushaltszugehörigen anderen Elternteil…
…dass er im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend zum Unterhalt für seine Kinder beigetragen hat, die österreichische Familienbeihilfe auch dann zusteht, wenn sich die Kinder ständig im EU-Ausland oder der [Staat] befinden. Weitere Ausführungen: Sowohl im Erstbescheid als auch in der Berufungsvorentscheidung wird seitens des Finanzamtes…
…argumentiert, dass für ein volljähriges Kind mit Aufenthalt im Inland welches studiere (sich in einer Berufsausbildung im Sinne der Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes befindet) bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres die Familienbeihilfe zustehe, weshalb für Kinder, die sich im EU-Ausland aufhielten, die gleichen Bestimmungen zur…
…EU-Ausland] zwar im Eigentum des Vaters des Gatten der Berufungswerberin, wurde jedoch von diesem der Familie der Berufungswerberin uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Weder die Schwiegermutter noch der Schwiegervater der Berufungswerberin bewohnen dieses Haus. Immer wieder wurde seitens der Berufungswerberin ausgeführt, dass sich die Kinder…
…die den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland hat, die Ausgleichszahlung zu versagen. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht somit nur insoweit, als EU/EWR-Recht hiezu einen solchen Anspruch vorsieht. Die VO EWG 1408/71 ist auf alle…
…Rede stehenden Zeitraum im EU-Ausland als Wohnsitzstaat Familienleistungen (an die Mutter) vorgesehen sind und wie viel diese betragen. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.2007, Zl 2006/13/0074, gilt nämlich der Grundsatz "iura novit curia" in Bezug auf ausländisches Recht nicht…
…EWR-Mitgliedstaaten, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten, haben daher zusätzlich zur Familienbeihilfe auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. Die unmittelbare Anwendung der Wanderarbeiter-VO vermittelt somit einen Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag auch für die im EU-Ausland aufhältigen Kinder. Damit…
…1999, 95/14/0059). Das Einkommen der Ehefrau des Bw. betrage Lewa 11.791,50 (umgerechnet mehr als € 6.000,00) und sei der Behörde bereits nachgewiesen worden. Betreffend die Nichtanerkennung der Unterhaltsleistungen für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, verwies der Bw…
…die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom 20.6.2000, 98/15/0016, vom 2.6.2004, 2001/13/0160 sowie weiters die Erkenntnisse vom 8.6.1982, 82/14/0047, und vom 28.11.2002, 2002/13/0079). Kinder…
…Daher ist für die Frage, ob und in welcher Höhe dem Antragsteller eine Familienleistung zusteht, wenn die Kinder nicht im Beschäftigungstaat (Österreich) wohnen, sondern sich ständig in Polen aufhalten, die Verordnung (VO) 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer anzuwenden…
…Kindes im EU - Ausland grundsätzlich dem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gleichzuhalten (vgl. § 53 Abs. 1 FLAG 1967). Während es daher zwar für den Zeitraum vor dem EU - Beitritt Polens (vor dem 1. Mai 2004) für den Bezug der Familienbeihilfe schädlich ist, dass sich die Kinder…
…Zeit des etwas längeren Mutterschutzes nun in Österreich verbringt oder sich vorübergehend im Ausland aufhält, dürfe nicht ausschlaggebend dafür sein, ob der Staat Österreich dennoch um das Wohlergehen seines Nachwuchses besorgt ist. Letztlich dürfe nicht übersehen werden, dass die Familienbeihilfe ein Anspruch des Kindes ist…
…engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Im gegenständlichen Fall ist nunmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu prüfen, wobei vorweg anzumerken ist, dass auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen der ständige Aufenthalt eines Kindes im EU-Ausland grundsätzlich dem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gleichzuhalten ist (siehe dazu auch…
…aufhalten. Im vorliegenden Fall ist gleich vorweg anzumerken, daß auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen der ständige Aufenthalt eines Kindes im EU-Ausland grundsätzlich dem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gleichzuhalten ist (siehe dazu auch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, UFS Innsbruck vom 30.11..2006). Im Gegensatz…
…engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Im gegenständlichen Fall ist nunmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu prüfen, wobei vorweg anzumerken ist, dass auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen der ständige Aufenthalt eines Kindes im EU-Ausland grundsätzlich dem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gleichzuhalten ist (siehe dazu auch…
…Für den Bezug der Familienbeihilfe ist es grundsätzlich allein nicht schädlich, wenn sich die Kinder von Berufungswerbern überwiegend im EU-Ausland aufhalten. Als zweite Voraussetzung ist zu untersuchen, ob sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw. im streitgegenständlichen Zeitraum in Österreich befunden hat. Wie ausgeführt…
…für ein im Ausland lebendes Kind muss davon ausgegangen werden, dass eine Berücksichtigung der Unterhaltslasten erforderlich ist. Es steht daher - ebenso wie bei inländischen alimentierten Kindern - der Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn keine Haushaltszugehörigkeit, wohl aber eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht. Für ausländische Kinder außerhalb der EU ist…