Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des K.F., Adresse, vom 13. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Jänner 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen und betr. berichtigter Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufungen werden als…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Gerhard Holzinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Kenntnis der Wiederaufnahmsgründe muss sich die vertretene Partei Kenntnisse des Vertreters zurechnen lassen (vgl. VwGH 22.2.1978, 107/77). Entsprechende Angaben über den Zeitpunkt der Kenntniserlangung sind bereits im Wiederaufnahmsantrag zu machen (vgl. VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Tatsachen iSd § 303 Abs…
…Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Für die Grunderwerbsteuer ist nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9.,18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1991 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des § 208 Abs…
…Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des § 208 Abs…
…Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des § 208 Abs…
…Nur dann, wenn der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen habe können und die durch Abwesenheit bedingte Verzögerung des möglichen Kenntniserlangens vom (Ersatz-)Zustellvorgang damit das Maß übersteige, mit dem die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung bei beruflich bedingter Abwesenheit…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch BornKeuchelJacobs, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Wiedereinsetzung (§ 308 BAO), Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO), beide Bescheide vom 18. Juni 2003, entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsache im abgeschlossenen Verfahren vorliegt. | verschuldensunabhängig | § 303 Abs. 2 BAO: 3-Monats-Frist ab nachweislicher Kenntniserlangung des Antragstellers vom Wiederaufnahmsgrund | 3-Monats-Frist des § 303 Abs. 2 BAO ist bei amtswegiger Wiederaufnahme unbeachtlich (nicht anzuwenden). | Ausnahmen von…
…der Verjährungsbeginn hinsichtlich der Grunderwerbsteuer durch das AbgÄG 2003 geändert, dann begann (und dem kommt für den Berufungsfall entscheidende Bedeutung zu) die Verjährungsfrist nicht mit Ablauf des Jahres 2002 (Kenntniserlangung vom Schenkungsvertrag und Treuhandvertrag vom 18.12.2001 durch das Schreiben vom 7. Februar 2002)…
…April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben zu berechnen. Die Abgabenerhebung erfolgte somit rechtzeitig innerhalb der gebotenen zweitägigen Frist. Die Berechnung der…
…Steuererklärung trat ein Wohnsitzwechsel ein, welcher im Zuge der am 26.9.2012 erfolgten Aktenabtretung zur Kenntniserlangung von der Zuständigkeit durch das nunmehr örtlich zuständige Finanzamt führte. Über den Antrag wurde erwogen: Mit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit (Ende der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 6 AVOG)…
…und damit als Beweismittel verwendbar geworden seien, sodass offen bleibe, ob die Frist des § 165 Abs. 4 FinStrG (3-Monatsfrist ab nachweislicher Kenntniserlangung des Wiederaufnahmegrundes) eingehalten worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die, fälschlicherweise als Einspruch bezeichnete, tatsächlich aber iSd §§ 151 f FinStrG als …
…abgeänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 ab und führte begründend aus, dass der Wiederaufnahmeantrag verspätet sei, weil er nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Kenntniserlangung des Wiederaufnahmegrundes eingebracht worden sei. Das Bescheiddatum sei der 12. September 2005 gewesen. Nach mehreren Fristverlängerungsansuchen betreffend Einbringung…
…Antrag nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Die in § 303 Abs. 2 BAO für die Einbringung eines Wiederaufnahmeantrags vorgesehene Frist von drei Monaten ab nachweislicher Kenntniserlangung vom Wiederaufnahmsgrund sei nicht eingehalten worden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Februar 2008, mit dem dieser dem Grundlagenbescheid vom…
…Antrag nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Die in § 303 Abs. 2 BAO für die Einbringung eines Wiederaufnahmeantrags vorgesehene Frist von drei Monaten ab nachweislicher Kenntniserlangung vom Wiederaufnahmsgrund sei nicht eingehalten worden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Februar 2008, mit dem dieser dem Grundlagenbescheid vom…
…aus, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens datiert mit 7. August 2009 mehr als fünf Jahre nach der nachweislichen Kenntniserlangung der dafür behaupteten Gründe gestellt worden sei, womit dieses Anbringen aus Sicht des Neuerungstatbestandes jedenfalls außerhalb der 3-Monatsfrist und damit verspätet sei. Auch…
…aus, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens datiert mit 7. August 2009 mehr als fünf Jahre nach der nachweislichen Kenntniserlangung der dafür behaupteten Gründe gestellt worden sei, womit dieses Anbringen aus Sicht des Neuerungstatbestandes jedenfalls außerhalb der 3-Monatsfrist und damit verspätet sei. Auch…