…Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt, und nicht wirklich sicher ist, dass ein im Absatz 3 lit.a)-e) angeführter Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung eines Strafverfahrens vorliegt. Unter "Verdacht" ist dabei die Kenntnis von Tatsachen zu verstehen, aus denen nach der Lebenserfahrung…
…auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen gibt es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tastsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umstände rechtfertigen (vgl.VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). Es ist dies die Kenntnis von Tatsachen…
…Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 8.2.1990, Zl…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 9.7.2008…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 9.7.2008…
…vgl. z.B. VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135). Von der Kenntnis einer Tatsache kann erst dann gesprochen werden, wenn der Abgabenbehörde die Tatsache in ihrem für die abgabenrechtliche Beurteilung wesentlichen Umfang bekannt ist (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, a.a.O, E…
…VwGH steht auch die Kenntnis von Tatsachen und Beweismitteln, die innerhalb derselben Abgabenart in einem anderen (vorhergehenden) Veranlagungsjahr bzw. Periode von der Behörde gewonnen worden war, einer Wiederaufnahme in einem anderen (späteren) Veranlagungsjahr bzw. Periode nicht entgegen, selbst wenn diese Tatsachen oder Beweismittel aus dem…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…diesem Tag tatsächlich Kenntnis von den beiden Lohnzettlen erlangen konnte. Fest steht aber nach der Aktenlage auch, dass sich das Finanzamt in seiner Begründung der angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide nicht auf die - oben dargestellten - und auch aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates neu hervorgekommenen Tatsachen im Sinne des…
…Nach Ansicht der Prüferin sei das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Maßgebend sei nicht der Kenntnisstand der Behörde als Organisationseinheit und hätten der Einkommensteuerveranlagung die Kenntnisse der Betriebsprüfung nicht bekannt sein müssen. Das Finanzamt nahm die Verfahren für…
…Lohnzettel im September für die Behörde neue Tatsachen (nämlich das Vorhandensein von zwei inländischen bezugsauszahlenden Stellen und die betragsmäßige Höhe der davon bezogenen Einkünfte) hervorgekommen. Einerseits wurde mit dieser Übermittlung ein neuer Lohnzettel (PVA) der Behörde zur Kenntnis gebracht und damit der Behörde zum ersten…
…dass das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nach herrschender Ansicht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist (vgl. Ritz, BAO³, § 303 Tz 14 sowie VwGH v. 29.9.2004, 2001/13/0135). Daher können zB Kenntnisse der Bewertungsstelle oder des Lohnsteuerprüfer für die…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…