…jeweilig zuständige Betriebsveranlagungsteam zu verstehen (VwGH vom 13.10.2021, Ra 2021/13/0127). Die Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen in einem anderen Verfahren oder in einem Verfahren eines anderen Steuerpflichtigen steht einer Wiederaufnahme nicht entgegen (VwGH vom 13.11.2019, Ra 2019/13/0102)…
…Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt, und nicht wirklich sicher ist, dass ein im Absatz 3 lit.a)-e) angeführter Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung eines Strafverfahrens vorliegt. Unter "Verdacht" ist dabei die Kenntnis von Tatsachen zu verstehen, aus denen nach der Lebenserfahrung…
…auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen gibt es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tastsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umstände rechtfertigen (vgl.VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). Es ist dies die Kenntnis von Tatsachen…
…Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…18.3.2021 hiervon Kenntnis gehabt, hätte sie diese Zahlungen der Einkommensteuer unterworfen. Dies hätte zu einem anderslautenden Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017, jeweils vom 18.3.2021, geführt. Die Voraussetzung eines anderslautenden Bescheidspruches ist damit gegeben. Zur Voraussetzung des neuen Hervorkommens von Tatsachen (…
…Bf. selbst einräumte. Gerade aufgrund der Tatsache, dass kein Vorhalt und kein Ersuchen um Erläuterung der Verluste seitens der Behörde angestoßen wurden, konnte der Bf. entnehmen, dass die belangte Behörde mangels entsprechender Unterlagen weiterhin keine Kenntnis von der Art der Tätigkeit des Bf. haben konnte…
…alle Handlungen bzw. Unterlassungen des Vertreters unmittelbare Wirkung für den Vertretenen (im vorliegenden Fall der Beschwerdeführer) und sind von diesem in vollem Umfang zu vertreten. Aus Sicht der Abgabenbehörde ist die Kenntnis von Tatsachen und/oder Beweismittels des Vertreters auch dem Vertretenen zuzurechnen. Dies umso…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 8.2.1990, Zl…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…Fassung (FVwGG 2012)kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…
…Sicht des Antragstellers für den Neuerungstatbestand maßgebend. Mit dem Ablauf der Veranlagungsperiode habe der Pflichtige Kenntnis von den für die Erstellung der Abgabenerklärungen erforderlichen Umständen. Die verspätete Vorlage einer von der Schätzung abweichenden Erklärung sei kein "Hervorkommen neuer Tatsachen", die Wiederaufnahme sei daher nicht zulässig…
…Tatsache angeführt, dass Fr. ***A*** ***B*** nur am Papier Geschäftsführerin gewesen und zu keinem Zeitpunkt für das Unternehmen tätig gewesen wäre. Der Unternehmenserfolg wäre einzig und allein bei ihrem Ehemann, ***D*** ***B***, gelegen. Weiters wird vorgebracht, dass Fr. ***B*** von den betreffenden Rechnungen keine Kenntnis…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 9.7.2008…
…geradezu naheliegend vorhersehbar war. Auch wenn nicht mehr nachvollziehbar ist, wer wann von den Zwangsstrafen erfuhr, so ist doch davon auszugehen, dass dies ***Bf1*** zur Kenntnis gelangte (so wie ihm die Bilanzen vorgelegt wurden), er sich jedoch im Weiteren darum nicht kümmerte. Sohin ist sein…
…lit b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 9.7.2008…
…vgl. z.B. VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135). Von der Kenntnis einer Tatsache kann erst dann gesprochen werden, wenn der Abgabenbehörde die Tatsache in ihrem für die abgabenrechtliche Beurteilung wesentlichen Umfang bekannt ist (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, a.a.O, E…
…VwGH steht auch die Kenntnis von Tatsachen und Beweismitteln, die innerhalb derselben Abgabenart in einem anderen (vorhergehenden) Veranlagungsjahr bzw. Periode von der Behörde gewonnen worden war, einer Wiederaufnahme in einem anderen (späteren) Veranlagungsjahr bzw. Periode nicht entgegen, selbst wenn diese Tatsachen oder Beweismittel aus dem…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…