…und die Erhebung wesentlich sind, von Amts wegen zu ermitteln. Gemäß § 289 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs 1…
… 85b Abs. 2 ZollR-DG) und nicht der dieser zugrunde liegende Bescheide ist. Eine kassatorische, die Sache an die Abgabenbehörden erster Instanz zurück verweisende Erledigung durch Abgabenbehörden zweiter Instanz liegt im Ermessen derselben. Wenn die fehlenden Ermittlungen - wie im Gegenstand - einen vergleichsweise großen Umfang haben…
widersprechende Beweisergebnisse (z.B. Beitragsfreiheit gegen Beitragspflicht) vorliegen und der Beweiswürdigung besondere Bedeutung zukommt, ist es im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit nicht zulässig, sich mit solchen Befragungen zu begnügen. Diesfalls hat die Behörde entsprechend dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens jene Personen, die…
…unnötigen Aufschub der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. 3.2. Der Unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden (reformatorische Entscheidung). Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs 1 BAO soll die Ausnahme darstellen. Die Befugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…VwGH 22.04.2009, 2007/15/0074 aus: "Der unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO setzt - als Ausnahmefall - voraus, dass Ermittlungen unterlassen…
…VwGH 22.04.2009, 2007/15/0074 aus: "Der unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO setzt - als Ausnahmefall - voraus, dass Ermittlungen unterlassen…
…VwGH 22.04.2009, 2007/15/0074 aus: "Der unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO setzt - als Ausnahmefall - voraus, dass Ermittlungen unterlassen…
…maßgebliche, im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Der Unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Absatz 1 BAO setzt - als Ausnahmefall - voraus, dass Ermittlungen unterlassen wurden, bei…
…aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz entgegen; § 209a gilt sinngemäß. Der Unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO soll die Ausnahme darstellen (vgl. VwGH 2.2.2010…
…entgegen; § 209a gilt sinngemäß." Wie der Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, hat der unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden (reformatorische Entscheidung). Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO soll die Ausnahme darstellen Die Befugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. ..." Der Unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO setzt voraus, dass Ermittlungen unterlassen wurden…
…hat demnach nicht zu erfolgen, wenn eine Rechtsfrage nach Ermittlung der dafür erforderlichen sachverhaltsbezogenen Umstände anders beurteilt wird. Der unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO soll die Ausnahme…
…dieses Bescheides befunden hat. ..." Der Unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Absatz 1 BAO setzt - als Ausnahmefall - voraus, dass Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung…
…sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. ..." Der Unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO setzt - als Ausnahmefall - voraus, dass Ermittlungen unterlassen wurden…
…dieses Bescheides befunden hat. ..." Der Unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, also eine reformatorische Entscheidung zu treffen. Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Absatz 1 BAO setzt - als Ausnahmefall - voraus, dass Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung…
…"haben" in § 85b Abs. 2 ZollR-DG) und nicht der dieser zugrunde liegende Bescheide ist. Eine kassatorische, die Sache an die Abgabenbehörden erster Instanz zurück verweisende Erledigung durch Abgabenbehörden zweiter Instanz liegt im Ermessen derselben. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung…
…zweite und dritte Quartal 2003) von 25.192,00 € restlos getilgt werden. Aus dem Umstand, dass dem genannten Ratengesuch mit dieser Erledigung nicht vollinhaltlich stattgegeben wurde, und der entsprechenden Bescheidbegründung, der Ratenbewilligung wären die aktuelle Rückstandshöhe und die vom Ratenbescheid umfassten ESt-Vorauszahlungen zu…
… 34 Abs. 8 EStG aus, die aufgrund der jeweils ausgewiesenen Einkommensteuernachforderungen gleichzeitig auch neue Anspruchszinsenbescheide für 2005, 2006 und 2007 auslösten. Anlässlich der Ausfertigung der Erledigungen für die Streitjahre vom 31. August 2010 ging der Bw. eine gleich datierte Buchungsmitteilung (BUMI Nr. 1) zu ihrem…
…in der es sich vor Erlassung des aufgehobenen Bescheides (der aufgehobenen Berufungsvorentscheidung) befunden hat. Eine kassatorische, die Sache an die Abgabenbehörden erster Instanz zurück verweisende Erledigung durch Abgabenbehörden zweiter Instanz liegt im Ermessen derselben. Weil die im Gegenstand fehlenden Ermittlungen in Österreich und im Mitgliedstaat…
…wiederaufnahmsverfangene vorangehende Entscheidung aufheben, diese aber niemals (bloß) abändern, denn die Wiederaufnahmsentscheidung kann nur eine kassatorische sein. Die meritorische Erledigung des hiedurch aufgerollten Verfahrens obliegt dem Bescheid, der an die Stelle des durch die Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigten Bescheides zu treten hat. Die (auf Antrag…