…zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Daraus folgt, dass auch in Karenz befindliche Personen als Dienstnehmer der VO 1408/71 unterliegen (vgl. wiederum die bereits angeführte Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-543/03 und UFS vom 16.6.2008, RV/1275-W/08)…
…dass die Bw. seit 17.2.1997 (Karenzurlaub vom 21.3.2004 bis 24.1.2006 und vom 9.12.2006 bis 12.10.2008) als Nahrungsmittelbearbeiterin in ungekündigter Stellung beschäftigt sei. Am 3.4.2008 versendete das Finanzamt einen Fragenvorhalt, in dem gebeten wurde…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…als Firmenfahrzeug zur Nutzung überlassen hat. D. war vom 23. Februar 2002 bis 20. Oktober 2004 zwar in Karenz, sie habe jedoch in dieser Zeit für die Bw. unentgeltlich Buchhaltungsarbeiten erledigt und auch das Firmenfahrzeug verwendet. Ab dem 20. Oktober 2004 war sie dann bei…
…Berufungszeitraum folgende Leistungen nach den entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen: Jahr 2002 | Wochengeld nach dem Mutterschaftsschutzgesetz (1.1.2002 - 3.4.2002) | Höhe in € 4.606,29 Weiters wurde Karenzurlaubsgeld im Zeitraum 4.4.2002-31.12.2002 bezogen. Strittig ist ,ob dem Bw…
…hiezu bestehe. Ebenso sei eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung von Unterhaltsleistungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe unerheblich. Auf Grund des geringen Einkommens ihrer Tochter (nur Karenzgeld und Familienbeihilfe) und der Tatsache, dass in der elterlichen Wohnung der nötige Platz vorübergehend nicht vorhanden sei, hätte sich…
…in Ungarn. Auf Grund der Geburt des zweiten Kindes (D. ) war sie für drei Jahre in Karenzurlaub. Im Jahr 2006 erhielt sie Kinderpflegegeld und Kinderbetreuungsgeld der ungarischen Krankenkasse und des Schatzamtes in Höhe von 404.568,-- Forint. Das sind bei einem Wechselkurs des Jahres 2006…
…nach W. sei nicht zumutbar gewesen. Im Gegensatz zur Auffassung des Finanzamtes sei das Dienstverhältnis nicht auf Dauer angelegt, sondern zunächst als Karenzvertretung befristet und zwar bis Mitte 2010 gewesen. Tatsächlich habe er erst Ende März 2010, Anfang April 2010 davon ausgehen können, dass die…
…welcher in der Folge um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Laut einer das Folgejahr betreffenden Vorhaltsbeantwortung handelt es sich dabei um eine Karenzvertretung. Daneben bezog sie im Berufungsjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus 2 weiteren Dienstverhältnissen und zwar als Angestellte in einer Baustoffhandlung (deren Inhaber…
…dass sie das Ziel, diese Ausbildung mit der Matura abzuschließen, ernsthaft verfolgt hat. In zeitlicher Hinsicht hat sie ihre Fortsetzungsbemühungen bereits noch vor Ablauf der zweijährigen Karenzzeit, welche im Juli 2009 zu Ende war, gesetzt. Darüber hinaus hatte sie sich bereits für den Besuch des…
…Bw ein, er ersuche um neuerliche Überprüfung des Steuerbescheides, da die Gattin bis 11.8.2007 in Karenz gewesen sei und nur 2.000,00 Euro dazuverdient habe. Die abweisende Berufungsvorentscheidung (BVE) begründet das Finanzamt damit, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nur dann zu berücksichtigen sei, wenn…
…entnehmen, die insofern einen Teil dieses Bescheidspruches darstellt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (im folgenden Bw.), der im berufungsgegenständlichen Jahr neben einer anderen nichtselbständigen Tätigkeit auch als Hausbesorger (als Karenzvertretung für seine Frau vom 1.4.2004 bis 31.3.2005) tätig war, brachte am 17. März…
…Jahr ausgelegtes Arbeitsprojekt. Die Bw. hat - nach ihrem eigenen Vorbringen - die Ausbildung bei pro mente abgebrochen und weiß nicht, was sie nach der Karenz machen wird. Am 17.10.2007 sprach das Gesundheitsamt der Stadt Villach nach § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes ein Beschäftigungsverbot aus…
…die Berufsausbildung mit 10. August 2011 abgebrochen habe, werde die Familienbeihilfe ab Karenzbeginn zurückgefordert. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig berufen und unter anderem ausgeführt, dass ihre Tochter nach Abschluss der Lehre als Einzelhandelskauffrau eine weitere Lehre in der Gastronomie begonnen habe, welche sie auch mit…
…nach den entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen: | Jahr 2002 | Höhe in € | Wochengeld nach dem | | Mutterschaftsschutzgesetz | | (1.1.2002 - 3.4.2002) | 4.606,29 Weiters wurde Karenzurlaubsgeld im Zeitraum 4.4.2002-31.12.2002 bezogen. Strittig ist …
…11.6.2002 Wochengeld in Höhe von insgesamt 4.548,96 € und im Anschluss daran für den Zeitraum 12.6. - 31.12.2002 Karenzgeld in Höhe von 2.949,59 €. Vom Bw. wurden im Jahr 2002 Beiträge und Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Kranken-…
…gerade nicht benötigte, verpackt in Kartons bei meinen Eltern in o2. Die Karenzierungsvereinbarung und der Nachweis über die Kündigung des Dienstverhältnisses und Kopien aller Unterlagen über die Beantragung des Aufenthaltstitels in der l1 und eine Kopie der Heiratsurkunde folgen umgehend. Ich wurde informiert, dass innerhalb…
…seine Frau ihren Dienst bei ihrem Arbeitgeber wieder angetreten. Es habe somit zu keiner Zeit eine Doppelbeschäftigung, sondern immer ein Alleinverdienst bestanden. Hätte er den Karenzurlaub steuerrechtlich "richtig" zum Jahreswechsel angetreten, wäre ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zugestanden. Dies wäre jedoch in seinem Fall aus beruflichen Gründen…
…bei aufrechtem Dienstverhältnis bis max. zum 2. Lebensjahres des Kindes gewährt werden. Vereinbarungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer über zusätzliche Freistellungen, die über die Dauer der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutz- oder Väterkarenzgesetz (bis max. zum 2. Geburtstag) hinausgehen, sind Sonderurlaube, die nicht unter die Gleichstellung…
…auch keinerlei Einkünfte in Österreich gehabt habe. Im Juni 2005 (gemeint ist wohl 2003) sei die Bw. in Karenz gegangen und im Jänner 2003 (gemeint ist wohl 2004) sei die Tochter geboren worden. Die letzten Einkünfte habe die Bw. 8 Wochen vor der Geburt bzw…