…fällt. 11.4. Die Begebung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG unterliegt daher als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG iVm den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312, die als Genussrechte gemäß § 5 Abs…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
…ermächtigt, der HOLDING jährlich einen Betrag von S 35 Mio. (inkl. der anfallenden Kapitalverkehrssteuern) erstmals für das Geschäftsjahr 1978 für Zwecke bei der X* zur Verfügung zu stellen. 2. Die HOLDING wird angewiesen, diesen Betrag ausschließlich für die effektiven Erfordernisse bei der X* zu verwenden…
…ermächtigt, der HOLDING jährlich einen Betrag von S 35 Mio. (inkl. der anfallenden Kapitalverkehrssteuern) erstmals für das Geschäftsjahr 1978 für Zwecke bei der X* zur Verfügung zu stellen. 2. Die HOLDING wird angewiesen, diesen Betrag ausschließlich für die effektiven Erfordernisse bei der X* zu verwenden…
…iSd § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG sei und dieser länger als zwei Jahre als Vermögen der einbringenden Gesellschaft bestehe, sodass die Voraussetzung für die Befreiung von den Kapitalverkehrssteuern und Gebühren gem. § 22 Abs. 3 UmgrStG vorliege. Aus Punkt I des Vertrages geht hervor, dass…
…StRefG, BGBl 818/1993, seien Rechtsvorgänge über den Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinne des § 5 Z 14 KStG von den Stempel- und Rechtsgebühren, sowie von den Kapitalverkehrssteuern befreit. Der Begriff der "Beteiligung" werde im § 6b Abs. 2 KStG näher umschrieben. Darunter…
…Antrag auf Rückzahlung gemäß § 10a Abs. 7 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) der selbst berechneten Gesellschaftssteuer in Höhe von 7.475,00 € eingelangt, weil die abwickelnde Bank 697.500,00 € an Provision und 50.000,00 € an Spesenpauschale einbehalten habe, sodass der Gesellschaft nicht der…
…Das übertragene Vermögen besitzt sowohl am Zusammenschlussstichtag als auch am heutigen Tag einen positiven Verkehrswert. Der Betrieb des Geschäftsherrn besteht bereits länger als zwei Jahre als Vermögen der BT GmbH; die Voraussetzungen für die Befreiung von den Kapitalverkehrssteuern sowie von den Gebühren gemäß § 26 Abs…
…4 Abs. 2 Z 1 und 2"). Diese Überlegung wird durch das Argument unterstützt, dass in den diversen Befreiungsbestimmungen des Umgründungssteuergesetzes die Kapitalverkehrssteuern immer gemeinsam und einheitlich geregelt werden. (Die folgenden Berufungsausführungen umfassen verfassungsrechtliche Bedenken wegen Ungleichbehandlung bzw. wie bei anderer Vertragsgestaltung bzw. bei Abspaltung…
…wurde am 31.8.1999 geschlossen. Gemäß § 17 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) unterliegt der Abschluss von Anschaffungsgeschäften über Wertpapiere der Börsenumsatzsteuer, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen wurden. Nach § 18 Abs.1 KVG sind Anschaffungsgeschäfte entgeltliche Verträge…
…III UmgrStG in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass das zu übertragende Vermögen bereits länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden besteht und eine Befreiung von den Kapitalverkehrssteuern und Gebühren gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG zum Tragen kommt. (4) Die Einbringung gemäß…
…sei. Der Zusammenschluss sei nach Artikel IV UmgrStG erfolgt, wobei die in diesem Zusammenhang gegebene Gebühren- und Verkehrsteuerbefreiung in Anspruch genommen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 17 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz, DRGBl 1, S 1058/1934, idF vor Aufhebung durch BGBl. II Nr. 79…
…an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber gemäß § 2 Z 1 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) mit 8.000,00 S fest und begründete dies wie folgt (Fettdruck durch die Berufungsbehörde): Da die Beteiligung von Frau-M am Tag des Zusammenschlussvertrages, das sei nach Parteiangabe der 30…
…dass der Bescheid im Gegensatz zu der mit Erlass des BMF v. 14.3.2003, 105004/1-IV/10/03 (Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes) mitgeteilten, in AÖF Nr. 139 vom 24.7.2003 veröffentlichten Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen über die Rechtsfolgen bestimmter Urteile…
…dass der Bescheid im Gegensatz zu der mit Erlass des BMF v. 14.3.2003, 105004/1-IV/10/03 (Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes) mitgeteilten, in AÖF Nr. 139 vom 24.7.2003 veröffentlichten Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen über die Rechtsfolgen bestimmter Urteile…
…dass der Bescheid im Gegensatz zu der mit Erlass des BMF v. 14.3.2003, 105004/1-IV/10/03 (Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes) mitgeteilten, in AÖF Nr. 139 vom 24.7.2003 veröffentlichten Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen über die Rechtsfolgen bestimmter Urteile…
…Rechte, wie sie Gesellschaftern gewährt werden". 11. Schlussfolgerungen 11.1. Die Rechte aus dem Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG sind unabhängig von den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1…
…Rechte, wie sie Gesellschaftern gewährt werden". 11. Schlussfolgerungen 11.1. Die Rechte aus dem Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG sind unabhängig von den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1…
…gewährt werden sollte, sondern dafür, dass ein Gesellschaftsrecht begeben wurde, das kapitalverkehrsteuerlich sowohl dem Typus des Genussrechtes als auch dem Typus der gewinnbeteiligten Forderung zugeordnet werden kann. Darüber hinaus kann der Partizipationskapitalberechtigte nach den Partizipationskapitalbedingen der Bw. an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…