…zu sein, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 ein, in der die Beteiligungseinkünfte mit 336.542 S (351.906 S zuzüglich 5.121 S Kapitalertragsteuer abzüglich 20.485 S endbesteuerungsfähige Kapitalerträge) ausgewiesen wurden. Entsprechend dieser Erklärung fertigte das Finanzamt am 29. August 2000…
…5 (2), für die Ermittlung des Kapitalertragsteuerabzuges einfachheitshalber die Berechnung des monatlichen Kapitalertrages in Form einer linearen Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösungswert auf die gesamte Laufzeit. Bei kurzen Laufzeiten der Anleihen und kleinen Zinssätzen sind dabei die Unterschiede zu einer exakteren…
…5 (2), für die Ermittlung des Kapitalertragsteuerabzuges einfachheitshalber die Berechnung des monatlichen Kapitalertrages in Form einer linearen Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösungswert auf die gesamte Laufzeit. Bei kurzen Laufzeiten der Anleihen und kleinen Zinssätzen sind dabei die Unterschiede zu einer exakteren…
…5 (2), für die Ermittlung des Kapitalertragsteuerabzuges die Berechnung des monatlichen Kapitalertrages in Form einer linearen Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösungswert auf die gesamte Laufzeit. Bei kurzen Laufzeiten der Anleihen und kleinen Zinssätzen sind dabei die Unterschiede zu einer exakteren kalkulatorischen…
…5 (2), für die Ermittlung des Kapitalertragsteuerabzuges einfachheitshalber die Berechnung des monatlichen Kapitalertrages in Form einer linearen Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösungswert auf die gesamte Laufzeit. Bei kurzen Laufzeiten der Anleihen und kleinen Zinssätzen sind dabei die Unterschiede zu einer exakteren…
…5 (2), für die Ermittlung des Kapitalertragsteuerabzuges die Berechnung des monatlichen Kapitalertrages in Form einer linearen Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösungswert auf die gesamte Laufzeit. Bei kurzen Laufzeiten der Anleihen und kleinen Zinssätzen sind dabei die Unterschiede zu einer exakteren kalkulatorischen…
…Z 3 EStG 1988 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. 65/2008 ein Kapitalertragsteuerabzug bei einer Depotentnahme. Da in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 4. Dezember 2003 die Steuerpflicht von Depotentnahmen aufgrund der Rechtslage vor der Novellierung der Bestimmung des § 95 Abs…
…Z 3 EStG 1988 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. 65/2008 ein Kapitalertragsteuerabzug bei einer Depotentnahme. Da in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 20. Jänner 2004 die Steuerpflicht von Depotentnahmen aufgrund der Rechtslage vor der Novellierung der Bestimmung des § 95 Abs…
…Z 3 EStG 1988 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. 65/2008 ein Kapitalertragsteuerabzug bei einer Depotentnahme. Da in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15. Jänner 2004 die Steuerpflicht von Depotentnahmen aufgrund der Rechtslage vor der Novellierung der Bestimmung des § 95 Abs…
…die eine Änderung der Grundlagen für den Steuerabzug bewirken. Da die Abzugspflicht für die Kapitalertragsteuer bei Anleihen ausländischer Emittenten durch Wegfall einer kuponauszahlenden Stelle beendet wird, stellt auch die Entnahme eines (endfälligen) Wertpapiers (einer ausländischen Nullkuponanleihe) aus dem Depot der (inländischen) Bank einen solchen Umstand…
…4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 eine Verpflichtung der Berufungswerberin_A zum Kapitalertragsteuerabzug bewirkten. Ergänzend wird hierzu angemerkt, dass die von BErufungsbeitreter regelmäßig einige Tage bzw. Wochen nach dem Erwerb aus dem Depot entnommenen und von der Berufungswerberin_A ihm…
…und führte Folgendes aus: I. Die Abgrenzung habe linear zu erfolgen: Die maßgebende gesetzliche Vorschrift, anhand der zu beurteilen sei, nach welcher Methode die Kapitalerträge bei Null-Kuponanleihen für Zwecke der Kapitalertragsteuer abzugrenzen sind, sei die Vorschrift des § 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988…
…des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. 65/2008 ein Kapitalertragsteuerabzug bei einer Depotentnahme. Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 3. Dezember 2003, Zl. RV/2359-W/02 hob der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 9. Juli…
…ausgeschüttet. Unter Hinweis auf § 94a Abs. 1 EStG habe die Bw. keinen Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen. Die Bp stellte dazu fest, dass es sich sowohl beim 100%-Gesellschafter der Bw. wie auch bei dessen 100%-Gesellschafter "KDEBV" und bei dessen 100% Gesellschafter "SLDENV." um Holdinggesellschaften handle, welche…
…für die Unterlassung des Kapitalertragsteuerabzuges fest. So ist gemäß § 1 Z. 1 der Verordnung das Unterbleiben eines solchen dann unzulässig, wenn Umstände vorliegen, die für die Annahme eines Missbrauchs im Sinne des § 22 BAO sprechen und ein Missbrauch von dem zum Abzug Verpflichteten zu vertreten…
…Z 3 EStG 1988 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. 65/2008 ein Kapitalertragsteuerabzug bei einer Depotentnahme. Da in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Oktober 2003 die Steuerpflicht von Depotentnahmen aufgrund der Rechtslage vor der Novellierung der Bestimmung des § 95 Abs…
…2002. Es ist daher primär zu prüfen, ob im vorliegenden Fall eine Rückerstattung der Kapitalertragsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO erfolgen kann: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist der Abfuhrpflichtige bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, berechtigt…
…Kapitalertragsteuer 1989 bis 1993 aus den im Betriebsprüfungsbericht vom 30. Oktober 1996 fest gehaltenen verdeckten Gewinnausschüttungen resultiere. Über diese verdeckten Gewinnausschüttungen sei mittlerweile höchstgerichtlich in allen Punkten den Rechtsstandpunkt des Finanzamtes haltend erkannt worden. Aus der Sicht des Finanzamtes sei die Berufung daher jedenfalls abzuweisen…
…vorweg 25% des Bruttoertrages von 744,48 CHF (also einschließlich der entrichteten Schweizer Quellensteuer), das seien 186,12 CHF, als Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht und abgeführt worden. Damit sei die inländische Steuerpflicht der antragsgegenständlichen Dividendeneinkünfte zur Gänze abgegolten. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sei gemäß Art…
…- als Ausschüttungen von Substanzgenussrechten behandelt. Die auf die Ausschüttungen entfallende Kapitalertragsteuer wurde von der Bw. mit 25 % des Ausschüttungsbetrages von € 759.000,00, das sind € 189.750,00, im Abzugsweg einbehalten und laut Erlagscheinabschnitt am 14. Juli 2008 an das Finanzamt Wien 1…