…bisher keinerlei Fehler begangen, die zu einem Antrag auf Wiedereinsetzung geführt hätten. Der Steuerberater habe der Kanzleimitarbeiterin WM, die bereits langjährig in dem Unternehmen beschäftigt sei und auf Grund eines abgeschlossenen Studiums und bereits dreijähriger Erfahrung als Berufsanwärter auch fachlich hochqualifiziert sei, die Übergabe (gemeint…
…wird, ist das Übersehen der Belege (Beilagen) für die Antragsveranlagung 2005, ohne hiefür irgendwelche Rechtfertigungsgründe ins Treffen zu führen, die sich aus dem persönlichen Umfeld der damit betrauten Kanzleimitarbeiterin ergeben könnten. Offensichtlich und unbestritten ergibt sich aus der Aktenlage, dass diese das durch die Bw…
…Oktober bereits eingebracht worden. Als Wiedereinsetzungsgrund wurde angeführt, das unvorhergesehene Ereignis hätte darin bestanden, dass der zuständigen Kanzleimitarbeiterin/Sekretariat der Auftrag erteilt worden wäre, an die Behörde ein Ersuchen um Verlängerung der Berufungsfrist mittels Fax zu richten, wobei die Bescheide anzuführen waren. Diese irrte sich…
…82/16/0119, 6.7.2011, 2008/13/0149). Mit dem angebotenen Beweismittel, der Aussage von Kanzleimitarbeitern, kann der Nachweis für das Einlangen der Postsendungen vom 8. August 2011 beim Finanzamt nicht erbracht werden. Angaben von Mitarbeitern aus deren Erinnerung zur Versendung von Poststücken kommt…
…die Jahre 2004 bis 2006 vom 22. Juli 2010 eingereicht und wie folgt begründet: Im Antrag auf Rechtsmittelfristverlängerung vom 20. August 2010 sei von einer Kanzleimitarbeiterin verabsäumt worden, die Rechtsmittelfrist für die Feststellungsbescheide 2004 bis 2006 zu verlängern. Es seien lediglich die Fristen für die…
…Formulare seien in ein Kuvert gesteckt worden und - wie immer - von einer Kanzleimitarbeiterin - Frau S. - in den Briefkasten des Finanzamtes Feldbach geworfen worden. Im Zuge der auf Grund des Prüfungsauftrages vom 20. März 2009 durchgeführten Umsatzsteuersonderprüfung habe der damit betraute Beamte gegenüber einer Kanzleimitarbeiterin gemeint…
…für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen wie fachlichen Qualifikationen zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Da es einer Kanzleimitarbeiterin in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei durchaus zumutbar sei, den vom Verteidiger formulierten Auftrag einer Faxsendung an das Finanzamt an die korrekte Nummer durchzuführen…
…worden, vorläufig bloß einen "einfachen" Einspruch gegen die Strafverfügung einzubringen und erst nach Erhalt der restlichen Aktenbestandteile eine detaillierte Stellungnahme zu verfassen. Nach Abfassung des (in Kopie beigeschlossenen) Einspruchs am 17.2.2006 sei dieser vom Beschuldigtenvertreter unterschrieben und von einer Kanzleimitarbeiterin, Frau AFE, kouvertiert…
…Betrag sei irrtümlich niedriger gewesen, da in einem Excel Worksheet irrtümlich der in einer Formel eingetragene Betrag des Vormonates von der Kanzleimitarbeiterin nicht überschrieben worden sei. Es handle sich daher nicht um eine Fristversäumnis, sondern lediglich um einen Tippfehler der Kanzleimitarbeiterin. In einem ähnlich gelagerten…
…zuständige Behörde aufgrund eines falschen Adressaten nicht rechtfertigen. Das Nichtbeachten des richtigen Adressaten könne nicht bloß als minderer Grad des Versehens beurteilt werden zumal die Behauptung im Antrag, die Kanzleimitarbeiterin habe an die Adresse des Wohnsitzfinanzamtes und nicht an jene der Strafbehörde adressiert, nicht stimme…
…Menschen, sondern lägen im Bereich des durchschnittlichen Maßes der Fahrlässigkeit. Ergänzend zur Berufung wurde im Vorlageantrag ausgeführt, dass die Kanzleimitarbeiterin im Übrigen äußerst umsichtig den Fristenkalender führe und vor dem gegenständlichen Versäumnis es noch nie außer Acht gelassen habe, eine Frist im Fristenkalender zu vermerken…
…dem Ergänzungsersuchen vom 12. Dezember 2000 sei sehr wohl nachgekommen worden: Am 10. Jänner 2001 sei von 2 Kanzleimitarbeiterinnen ein Konvolut von 60 - 70 Seiten beim Postamt 1218 Wien aufgegeben worden. Sollten die Unterlagen nicht aufgefunden werden, würden neuerlich Kopien angefertigt und übersandt werden. Die…
…mündliche Vereinbarung abgeschlossen, deren Inhalt bei einer Besprechung der Parteien in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters am 20. Dezember 2007 fixiert und in einem von einer Kanzleimitarbeiterin bestätigten Aktenvermerk festgehalten wurde. In diesem Aktenvermerk ist als Beginn der Vermietung der 1. November 2007, eine Überlassung…
…einmal anrufen soll, um den genauen Zeitpunkt festzulegen. Laut Aktenvermerk des AED-Organs vom 26.02.1997 ruft es in der Dienststelle des Bw an. Eine Kanzleimitarbeiterin teilt mit, dass der Bw vom 24.02.1997 bis 02.03.1997 auf Urlaub sei. Wegen mangelnder…
…Fristverlängerung betreffend die Berufung gegen den Kapitalertragsteuerbescheid 2000 bis 2004, ohne hiefür irgendwelche Rechtfertigungsgründe ins Treffen zu führen, die sich aus dem persönlichen Umfeld einer damit betrauten Kanzleimitarbeiterin ergeben könnten. Eingewendet wird lediglich das Fehlverhalten des Finanzamtes, das eine zweimalige Akteneinsicht nötig gemacht hätte. Offensichtlich…
…hat und die Bw. daher keine Veranlassung zu einer ganz besonderen Vorsicht hatte. Die Kanzleimitarbeiterin hat sich nach Scheitern der elektronischen Übermittlung des Überrechnungsantrages mit einer konkreten Anfrage an das Finanzamt gewandt, sich auf die offenkundig unzutreffende Auskunft verlassen und dementsprechend gehandelt. Dies kann ihr…
…Anwalt) Mag. AB Frau SK befragt, ob die Fristen eingetragen sind, was bejaht wurde. Da es sich bei SK um eine langjährige tüchtige und fleißige Kanzleimitarbeiterin handelte, wurde keine zusätzliche Kontrolle vorgenommen. Sodann wurde der Akt abgelegt, und in Entsprechung der Eintragung Mag. AB zur…
…von einer seinigen Kanzleimitarbeiterin (Frau JK) zwar rechtzeitig erstellt worden sei, jedoch nur nicht abgeschickt wurde. "Offensichtlich ist durch ein technisches Gebrechen, allenfalls durch eine Fehlbedienung die Absendung nicht erfolgt, sondern nur eine Speicherung". Bei der mit der damaligen Fallbearbeitung betrauten Kanzleimitarbeiterin handle es sich…
…dass Beträge (Honorarzahlungen) iHv. 1.800,00 € (2003), 7.000,00 € (2004) und 1.000,00 € (2005) versehentlich von einer Kanzleimitarbeiterin übersehen worden seien, da für die genannten Leistungen bzw. Beträge keine Rechnungen vorgelegen seien und die Zahlungen lediglich in Form von…
…des Vertreters der Partei noch der Mitarbeiter noch der Partei vor, sondern lediglich um ein Versehen minderer Art wie es jedem ordentlichen Menschen gelegentlich passieren könne, einer Kanzleimitarbeiterin. Dies sei aber der vertretenen Partei nicht anzulasten. Es werde der Behörde Recht gegeben, wenn sie feststelle…