…bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden. Nach § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der KESt-Entlastung in bezug auf Auslandszinsen ist bei im Inland bezogenen Auslandskapitalerträgen, BGBl. II 43/1998, der Steuerabzug nach …
…2 der VO des BMF zur Durchführung der Kest-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen sowie zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Kapitalertragssteuer bei Auslandsdividenden ("Auslands-Kest VO 2003") der Anrechnungsbetrag mit 15% der Kapitalerträge begrenzt. Diese Begrenzung des Anrechnungsbetrages mit 15% der Kapitalerträge bezieht sich jedoch…
…der Bw. habe mangels Vorlage der abverlangten Unterlagen nicht überprüft werden können. Da der Missbrauchsverdacht nicht entkräftet hätte werden können, sei für die Gewinnausschüttung KESt vorzuschreiben gewesen. Eine KESt-Entlastung könne nur im Rückerstattungsweg erfolgen. Mit Eingabe vom 11. Mai 2004 erhob die Bw. Berufung…
…unter 25%, so ist die einbehaltene KESt auf die Körperschaftsteuer anzurechnen, sodass bei einer Ausschüttung innerhalb Österreichs jedenfalls eine KESt-Entlastung eintritt. Da § 10 KStG 1988 auf beschränkt Steuerpflichtige nicht anzuwenden ist, ist eine KESt-Entlastung in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 94a…
…ergebe sich unter der Annahme einer Vollausschüttung eine Körperschaftssteuer und KESt Entlastung in Höhe von € 1.750,00. Somit verbleibe als Differenz zwischen Einkommensteuernachzahlung von € 2.000,00 und einer KöSt und KESt Entlastung von € 1.750,00 ein Betrag von €…
…dass die Behandlung der Zinsaufwendungen als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter im Jahr 1995 zur Inanspruchnahme der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie berechtige. Die von der Bp behauptete offenkundige "verdeckte Ausschüttung", die zum Verlust der KESt-Entlastung führe, liege grundsätzlich nicht vor. Eine solche erfordere gem…
…2000). Bei der Veranlagung für die Jahre 1998 und 1999 gelten noch die Steuererklärungsgrenzen von 88.800,- Schilling und 113.800,- Schilling. Am 12. Februar 1998 erließ das Bundesministerium für Finanzen eine Verordnung zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen (BGBl. II Nr…
…nicht in den Anwendungsbereich des § 93 EStG 1988. Eine durch die KESt-Entlastungsverordnung vorgegebene Kapitalertragsteuerpflicht ist im Hinblick auf die zufolge des DBA-Argentinien bestehende Steuerfreiheit nur eine "vorläufige" bis zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen des DBA gegeben sind. Daher wird von diesen Kapitalerträgen auch…
…Versagung der Steuerbefreiung nach § 94a EStG abschließend zu beurteilen. Wenn die ausländische Muttergesellschaft im Zuge des Rückerstattungsverfahrens den Mißbrauchsverdacht entkräften könne, habe eine gänzliche Entlastung der KESt nach § 94a zu erfolgen (ebenso Doralt/Kirchmayr, EStG § 94a Tz 38 mit weiteren Hinweisen auf die Literatur und…
…erfolgten Zinszahlungen verdeckte Ausschüttungen dar. Die Beträge sind daher mit 25% bzw. 22% der Kapitalertragsteuer (KeSt) zu unterziehen. Hinsichtlich der Jahre 1993 und 1994 ist eine Entlastung der KeSt an der Quelle nicht vorzunehmen, da diesbezüglich weder ein Antrag der Bw. vorliegt noch eine Ansässigkeitsbescheinigung…
…normiert die Voraussetzungen für das Unterbleiben eines KESt-Abzuges an der Quelle also bei der Ausschüttung. Abs. 2 bestimmt, dass die Entlastung an der Quelle in bestimmten Fällen ausgeschlossen ist und dass in diesen Fällen "eine der Richtlinie entsprechende Entlastung durch eine Steuerrückerstattungsverfahren" zu gewährleisten…
…bzw. teilweise solche betroffen hätten, welche namentlich nicht ausschließlich der Berufungswerberin zuzuordnen gewesen seien. Die Erstattung der KESt jener Kapitalerträge sei somit im Schätzungswege anhand der nachgereichten Bankbestätigungen betreffend die jeweilige Verfügungsberechtigung erfolgt. Im Schreiben vom 2. August 2012, welches das Finanzamt als Vorlageantrag wertete…
… 240 Tz 10). Ein Ausgleich im Weg der Veranlagung iSd § 240 Abs 3 BAO hat insbesondere bei einbehaltener Lohnsteuer oder KESt durch entsprechende Anrechnung im Veranlagungsverfahren nach Maßgabe des § 46 Abs 1 Z 2 EStG zu erfolgen. Hätte auch im Fall eines Antrages auf Veranlagung…
…Verpachtung erklärungsgemäß zu veranlagen, die Zwischenbesteuerung durchzuführen und die entrichtete Kapitalertragsteuer (KESt) anzurechnen. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berufungsentscheidung basiert auf dem nachfolgenden Sachverhalt, der in den Akten…
…zusätzlich zur Ertragsbesteuerung im jeweiligen Heimatstaat träfe sie mittelbar die Belastung der Privatstiftung durch die Zwischensteuer. Auch für den Fall, dass eine unmittelbare Entlastung von der KESt auf Grund eines DBA vorgenommen werde und nach Ansicht der Bw. demnach in den Folgejahren eine Gutschrift gem…
…2005 ("Die KESt ist vom geprüften Unternehmen anlässlich der Ausschüttung auf Grund § 5 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung in Höhe von 25 % einzubehalten.") in ihrer "Kürze" nicht geeignet, die neu hervor gekommene Tatsache ersichtlich zu machen. Warum im konkreten Fall § 5 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung anzuwenden…
…vom 26. September 2002 mit folgender Begründung abgewiesen: "Gemäß § 97 Abs. 4 EStG ist die Kest von endbesteuerungsfähigen Einkünften aus Kapitalvermögen auf die zu erhebende Est anzurechnen und mit dem übersteigenden Betrag zu erstatten; d.h. die Rückerstattung kann nur (abgesehen von den Fällen, wo…
…Gewinnausschüttung 2002]: Mit Schreiben vom 18. April 2002 sei beim Finanzamt Linz der KESt Verzicht für die Gewinnausschüttung im Jahr 2002 in Höhe von 4,000.000,00 € vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist beantragt worden. Diesem Antrag sei unter Vorbehalt der Voraussetzungen für die…
…dieser Garantieübernahme - zu einem Zeitpunkt, in dem die Bw nicht mehr Gesellschafterin der P&P GmbH war - und damit der Entlastung des Alleingesellschafters wurde seitens der nunmehr belasteten Bw keine Regressvereinbarung mit ihrem Alleingesellschafter getroffen für den Fall, dass sie künftig zu Haftungszahlungen herangezogen wird…
…sei in der Vergangenheit vom genannten Kreditinstitut Kapitalertragsteuer durch Abzug einbehalten worden. Diesbezüglich werde eine Aufstellung beigelegt, die KESt-Beträge für den Zeitraum Jänner 2000 bis März 2002 umfasse. Die gegenständlichen Kapitalerträge seien Betriebseinnahmen, die gemäß § 94 Z 5 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit seien…