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UFSW RV/1330-W/04Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an EU-Muttergesellschaften führen bei Missbrauchsverdacht zum KESt-Abzug und folgendem Steuerrückerstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2007

…Es sei Sache der Behörde zu entscheiden, ob sie noch den Amtshilfeweg beschreiten wolle oder nicht (vgl. Loukota SWI 1996 S 252). Es handle sich im vorliegenden Fall um einen Antrag auf KESt-Befreiung i.S.d. Mutter-Tochter Richtlinie und somit um eine Begünstigung…

UFSW RV/2967-W/06Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung einer Beteiligung an einer deutschen GmbH als nicht abzugsfähige Kosten nach § 20 Abs 2 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…des Bw. an der BFR grundsätzlich dazu geeignet, Kapitalerträge abzuwerfen, die der KESt unterliegen. Eine Abhängigkeit des Abzugsverbotes des § 20 Abs. 2 EStG 1988 davon, ob genau in dem Veranlagungsjahr, in welchem Werbungskosten geltend gemacht werden, auch Ausschüttungen bzw. ein KESt-Abzug erfolgten, sollte dem…

UFSS RV/0650-S/101. Fremdunübliche Vermietung eines Einfamilienhauses von Privatstiftung an Alleinbegünstigte, Stifter oder Stiftungsvorstandsmitglied 2. Keine Anrechnung rechtswidrig einbehaltener KESt auf KöSt einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2011

…besonderen Steuersatz für bestimmte Sondereinkünfte der Privatstiftung. Stangl legt sich zur Anrechnung im Veranlagungsverfahren nicht fest, geht zwar davon aus, dass eine zu Unrecht in Abzug gebracht KESt im Zuge der Veranlagung der Privatstiftung gutzuschreiben ist, schließt aber auch einen Antrag auf Rückzahlung (§ 240 Abs…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…so ist die Heranziehung des Haftenden nicht etwa in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Der zum Abzug Verpflichtete haftet zwingend und jedenfalls für die KESt." Aber selbst wenn der Behörde diesfalls ein Ermessen für die Heranziehung zur Haftung eingeräumt wäre, läge der von der Bw…

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…so ist die Heranziehung des Haftenden nicht etwa in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Der zum Abzug Verpflichtete haftet zwingend und jedenfalls für die KESt." Aber selbst wenn der Behörde diesfalls ein Ermessen für die Heranziehung zur Haftung eingeräumt wäre, läge der von der Bw…

UFSS RV/0323-S/06KESt-Rückerstattung für Ausschüttung an eine vermögensverwaltende deutsche Holding-Gesellschaft ohne Betriebsräume und Personal (§ 94a EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…eines Doppelbesteuerungsabkommens in der Berufung ausschließlich auf die Bestimmungen des § 94a EStG 1988. Der bekämpfte Bescheid wurde vom Finanzamt Salzburg-Land erlassen, dessen Zuständigkeit deshalb gegeben war, da es auch für den vorhergehenden KESt-Abzug zuständig war (Betriebsfinanzamt iSd § 59 BAO; siehe etwa Ritz, BAO3…

UFSL RV/0757-L/10Keine KESt-Befreiungserklärung für einen Liebhabereibetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…steuerpflichtigen Körperschaften. Die Endbesteuerung gilt gemäß § 97 EStG lediglich für natürliche Personen und für Körperschaften, soweit diese Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Nur für die im Gesetz definierten Fälle wirkt der KESt-Abzug als Endbesteuerung. Es wird klargestellt, dass die Bw. keine Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd …

UFSW RV/0129-W/08KESt-Befreiung aufgrund des BG über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…Auflage, Seite 98: "Befreit sind ferner Kapitalerträge aus Schuldvorschreibungen, die von Wohnbaubanken nach dem BG über die steuerliche Förderung des Wohnbaus BGBl 1993/253 begeben werden. Die Befreiung vom KESt-Abzug ist betraglich mit 4% des Nennbetrages begrenzt. § 2 BGBl 1993/253 setzt hierbei voraus…

UFSW RV/2468-W/071. KESt-Pflicht nicht kapitalgarantierter, in Daueremission begebener Indexzertifikate 2. Begebung vor dem 1.3.2004 gemäß § 124b Z 85 EStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009

…bei Durchführung des KESt Abzugs auf das Ausgabedatum konkreter Stücke abzustellen. Die Banken könnten bei Qualifikation eines Wertpapiers immer nur an den einer ISIN zugeordneten KESt Status anknüpfen und alle ISINS könnten nur gleich behandelt werden. Da der KESt Status aller nicht vor dem 1…

UFSW RV/1208-W/07Günstigkeitsvergleich bei KESt-Anrechnung bzw -Erstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…Kirchmayr in Doralt, EStG8, § 97 Tz 67 sowie § 97 Abs 4 Z 1 Satz 1 EStG 1988: "Die Kapitalerträge sind ohne jeden Abzug anzusetzen."). Die Frage, ob KESt anzurechnen wäre, obwohl die entsprechenden Einkünfte aus Kapitalvermögen durch den Veranlagungsfreibetrag neutralisiert würden, stellt sich daher nicht. …

UFSW RV/0317-W/04Abzugsverbot iZm Kapitalerträgen iSd § 97 EStG 1988, Zugehörigkeit einer Beteiligung zum Betriebsvermögen, Abschreibung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.09.2004

…Überdies sehen sowohl § 2 EndbestG als auch § 97 Abs 4 EStG 1988 vor, dass für die Zwecke der Anrechnung bzw Erstattung der KESt die Kapitalerträge ohne Abzug von Werbungskosten bzw Betriebsausgaben anzusetzen sind; die Ausnahme gemäß § 97 Abs 4 Z 1 EStG 1988 hinsichtlich Anrechnung…

UFSG RV/0358-G/09Ermessensentscheidung bei ausnahmsweiser Direktvorschreibung der KESt für verdeckte Ausschüttung einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer nach § 95 Abs. 5 Z. 1 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2013

…den gegebenen Umständen bedurfte es weder einer Prüfung, ob die verfahrensgegenständlichen Bescheide die Bemessungsgrundlagen der einzelnen, dem KESt-Abzug zu Grunde liegenden Entnahmevorgänge hinreichend konkretisiert im Sinne der jüngsten UFS-Judikatur dargestellt hatten (vgl. die UFS-Entscheidung vom 3.Jänner 2013, RV/0609-W/10)…

UFSW RV/0609-W/10Geltendmachung der Haftung für KESt hinsichtlich verdeckter Ausschüttungen durch mehrere Darlehensgewährungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer in mehreren Kalenderjahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013Teil 2/2

…somit im Berufungsverfahren die erstinstanzliche Durchführung der verbliebenen Haftungsinanspruchnahmen zu bestätigen. Dagegen sprechen keine Billigkeitsüberlegungen, weil die Inanspruchnahme der Bw für denjenigen KESt-Abzug und diejenige KESt-Abfuhr, die die Bw nach dem Gesetz schon früher hätte vornehmen müssen und die die Bw unterlassen hat…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 2/2

…Februar 1993, GZ. 14 0602/1-IV/14/93 (KESt-Richtlinien). Pkt. 4.5 (2) lautet: Wird ein Wertpapier vor dem Ende der Laufzeit verkauft, dann ist für den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers im Zeitpunkt der Veräußerung Abzugspflicht gegeben. Es bestehen keine Bedenken, wenn der…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

… Wird eine Nullkuponanleihe vor dem Ende der Laufzeit veräußert, so werden im Kaufpreis auch anteilige Kapitalerträge abgegolten. Diese unterliegen ebenfalls grundsätzlich dem KESt-Abzug, sofern die Voraussetzungen für eine Besteuerung in Österreich vorliegen.   Für den Erwerber der Nullkuponanleihe stellen die vom Veräußerer verrechneten anteiligen…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 2/2

…95 EStG 1988, die Inanspruchnahme des Haftenden überhaupt nicht in das Ermessen der Behörde gestellt. Der zum Abzug Verpflichtete haftet demnach zwingend und jedenfalls für die KESt. Aber selbst wenn man einen Ermessensspielraum der Behörde bezüglich der Heranziehung zur Haftung als gegeben ansieht, erscheint die…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 2/3

…solchen Entnahmen den Tatbestand der Veräußerung unterstellt und dafür im Haftungswege KESt vorgeschrieben. Dabei berufe sich das Finanzamt auf § 95 Abs 4 Z 3 EStG, wonach die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen als Veräußerung gilt. Dagegen wendet die Bw…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 2/3

…solchen Entnahmen den Tatbestand der Veräußerung unterstellt und dafür im Haftungswege KESt vorgeschrieben. Dabei berufe sich das Finanzamt auf § 95 Abs 4 Z 3 EStG, wonach die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen als Veräußerung gilt. Dagegen wendet die Bw…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 1/2

…eines Wertpapiers aus einem Depot gilt gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 2. Satz EStG idF BGBl Nr. I 65/2008 "als Veräußerung" und führt als Austritt des Wertpapiers aus dem KESt-Kreislauf zum Abzug von KESt auf die Stückzinsen (Jakom/Marschner, EStG, 2009, § 95…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 2/2

…musste. Im Hinblick auf die Einbringlichkeit ist die Heranziehung der Beschwerdeführerin zur Haftung zweckmäßiger als die Heranziehung ihrer Kunden bzw. des BErufungsbeitreter. Die Berufungswerberin_A ist auch zur Haftung für den KESt-Abzug bei Depotentnahme heranzuziehen. Der Berufungswerberin ist zwar grundsätzlich zugute zu halten, dass…