…Es sei Sache der Behörde zu entscheiden, ob sie noch den Amtshilfeweg beschreiten wolle oder nicht (vgl. Loukota SWI 1996 S 252). Es handle sich im vorliegenden Fall um einen Antrag auf KESt-Befreiung i.S.d. Mutter-Tochter Richtlinie und somit um eine Begünstigung…
…des Bw. an der BFR grundsätzlich dazu geeignet, Kapitalerträge abzuwerfen, die der KESt unterliegen. Eine Abhängigkeit des Abzugsverbotes des § 20 Abs. 2 EStG 1988 davon, ob genau in dem Veranlagungsjahr, in welchem Werbungskosten geltend gemacht werden, auch Ausschüttungen bzw. ein KESt-Abzug erfolgten, sollte dem…
…besonderen Steuersatz für bestimmte Sondereinkünfte der Privatstiftung. Stangl legt sich zur Anrechnung im Veranlagungsverfahren nicht fest, geht zwar davon aus, dass eine zu Unrecht in Abzug gebracht KESt im Zuge der Veranlagung der Privatstiftung gutzuschreiben ist, schließt aber auch einen Antrag auf Rückzahlung (§ 240 Abs…
…so ist die Heranziehung des Haftenden nicht etwa in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Der zum Abzug Verpflichtete haftet zwingend und jedenfalls für die KESt." Aber selbst wenn der Behörde diesfalls ein Ermessen für die Heranziehung zur Haftung eingeräumt wäre, läge der von der Bw…
…so ist die Heranziehung des Haftenden nicht etwa in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Der zum Abzug Verpflichtete haftet zwingend und jedenfalls für die KESt." Aber selbst wenn der Behörde diesfalls ein Ermessen für die Heranziehung zur Haftung eingeräumt wäre, läge der von der Bw…
…eines Doppelbesteuerungsabkommens in der Berufung ausschließlich auf die Bestimmungen des § 94a EStG 1988. Der bekämpfte Bescheid wurde vom Finanzamt Salzburg-Land erlassen, dessen Zuständigkeit deshalb gegeben war, da es auch für den vorhergehenden KESt-Abzug zuständig war (Betriebsfinanzamt iSd § 59 BAO; siehe etwa Ritz, BAO3…
…steuerpflichtigen Körperschaften. Die Endbesteuerung gilt gemäß § 97 EStG lediglich für natürliche Personen und für Körperschaften, soweit diese Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Nur für die im Gesetz definierten Fälle wirkt der KESt-Abzug als Endbesteuerung. Es wird klargestellt, dass die Bw. keine Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd …
…Auflage, Seite 98: "Befreit sind ferner Kapitalerträge aus Schuldvorschreibungen, die von Wohnbaubanken nach dem BG über die steuerliche Förderung des Wohnbaus BGBl 1993/253 begeben werden. Die Befreiung vom KESt-Abzug ist betraglich mit 4% des Nennbetrages begrenzt. § 2 BGBl 1993/253 setzt hierbei voraus…
…bei Durchführung des KESt Abzugs auf das Ausgabedatum konkreter Stücke abzustellen. Die Banken könnten bei Qualifikation eines Wertpapiers immer nur an den einer ISIN zugeordneten KESt Status anknüpfen und alle ISINS könnten nur gleich behandelt werden. Da der KESt Status aller nicht vor dem 1…
…Kirchmayr in Doralt, EStG8, § 97 Tz 67 sowie § 97 Abs 4 Z 1 Satz 1 EStG 1988: "Die Kapitalerträge sind ohne jeden Abzug anzusetzen."). Die Frage, ob KESt anzurechnen wäre, obwohl die entsprechenden Einkünfte aus Kapitalvermögen durch den Veranlagungsfreibetrag neutralisiert würden, stellt sich daher nicht. …
…Überdies sehen sowohl § 2 EndbestG als auch § 97 Abs 4 EStG 1988 vor, dass für die Zwecke der Anrechnung bzw Erstattung der KESt die Kapitalerträge ohne Abzug von Werbungskosten bzw Betriebsausgaben anzusetzen sind; die Ausnahme gemäß § 97 Abs 4 Z 1 EStG 1988 hinsichtlich Anrechnung…
…den gegebenen Umständen bedurfte es weder einer Prüfung, ob die verfahrensgegenständlichen Bescheide die Bemessungsgrundlagen der einzelnen, dem KESt-Abzug zu Grunde liegenden Entnahmevorgänge hinreichend konkretisiert im Sinne der jüngsten UFS-Judikatur dargestellt hatten (vgl. die UFS-Entscheidung vom 3.Jänner 2013, RV/0609-W/10)…
…somit im Berufungsverfahren die erstinstanzliche Durchführung der verbliebenen Haftungsinanspruchnahmen zu bestätigen. Dagegen sprechen keine Billigkeitsüberlegungen, weil die Inanspruchnahme der Bw für denjenigen KESt-Abzug und diejenige KESt-Abfuhr, die die Bw nach dem Gesetz schon früher hätte vornehmen müssen und die die Bw unterlassen hat…
…Februar 1993, GZ. 14 0602/1-IV/14/93 (KESt-Richtlinien). Pkt. 4.5 (2) lautet: Wird ein Wertpapier vor dem Ende der Laufzeit verkauft, dann ist für den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers im Zeitpunkt der Veräußerung Abzugspflicht gegeben. Es bestehen keine Bedenken, wenn der…
… Wird eine Nullkuponanleihe vor dem Ende der Laufzeit veräußert, so werden im Kaufpreis auch anteilige Kapitalerträge abgegolten. Diese unterliegen ebenfalls grundsätzlich dem KESt-Abzug, sofern die Voraussetzungen für eine Besteuerung in Österreich vorliegen. Für den Erwerber der Nullkuponanleihe stellen die vom Veräußerer verrechneten anteiligen…
…95 EStG 1988, die Inanspruchnahme des Haftenden überhaupt nicht in das Ermessen der Behörde gestellt. Der zum Abzug Verpflichtete haftet demnach zwingend und jedenfalls für die KESt. Aber selbst wenn man einen Ermessensspielraum der Behörde bezüglich der Heranziehung zur Haftung als gegeben ansieht, erscheint die…
…solchen Entnahmen den Tatbestand der Veräußerung unterstellt und dafür im Haftungswege KESt vorgeschrieben. Dabei berufe sich das Finanzamt auf § 95 Abs 4 Z 3 EStG, wonach die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen als Veräußerung gilt. Dagegen wendet die Bw…
…solchen Entnahmen den Tatbestand der Veräußerung unterstellt und dafür im Haftungswege KESt vorgeschrieben. Dabei berufe sich das Finanzamt auf § 95 Abs 4 Z 3 EStG, wonach die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen als Veräußerung gilt. Dagegen wendet die Bw…
…eines Wertpapiers aus einem Depot gilt gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 2. Satz EStG idF BGBl Nr. I 65/2008 "als Veräußerung" und führt als Austritt des Wertpapiers aus dem KESt-Kreislauf zum Abzug von KESt auf die Stückzinsen (Jakom/Marschner, EStG, 2009, § 95…
…musste. Im Hinblick auf die Einbringlichkeit ist die Heranziehung der Beschwerdeführerin zur Haftung zweckmäßiger als die Heranziehung ihrer Kunden bzw. des BErufungsbeitreter. Die Berufungswerberin_A ist auch zur Haftung für den KESt-Abzug bei Depotentnahme heranzuziehen. Der Berufungswerberin ist zwar grundsätzlich zugute zu halten, dass…