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UFSF RV/0313-F/10Hochrechnung der Bezüge (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) auch bei Rückzahlung des (nicht ganzjährig) bezogenen Arbeitslosengeldes (Vorschuss auf Kündigungsentschädigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…Stelle des Arbeitgebers. Findet der Übergang statt, so ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld unter Bedachtnahme auf Abs. 1 lit. k neu zu bemessen. Dem Anspruch auf Kündigungsentschädigung steht der Anspruch auf Schadenersatz nach § 25 Abs. 2 KO bzw. nach § 20d AO gleich, wobei der Anspruch…

UFSW RV/2387-W/06Besteuerung von Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2007

…dem Finanzamt Folgendes mit: "Der Lohnzettel v. 1.1.-31.12.2004 des IAF-Service in Höhe von Brutto € 47.816,93 beinhaltet (laut beiliegendem Ausdruck des IAF) nur die Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung sowie sonstige Ansprüche und keine Abfertigung! Die (dem Bw.) zustehende Abfertigung…

UFSW RV/2832-W/10Freiwillige Abfertigung oder Kündigungsentschädigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz zu versteuern, der dem laufenden Bezug des Kalendermonats der Auszahlung entspricht. Diese Bezüge sind insoweit begünstigt, als ein Fünftel (nach…

UFSW RV/0932-W/11Steuerliche Erfassung von Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

…konkreten Fall eindeutig den Folgejahren zuzuordnen seien, ist entgegenzuhalten, dass nach ständiger Judikatur des Obersten Gerichtshofes eine den Zeitraum von drei Monaten übersteigende Kündigungsentschädigung im Konkurs sofort "fällig" wird, obwohl ihre (endgültige) Bezifferung noch gar nicht möglich ist, weil erst die zukünftige Entwicklung der wirtschaftlichen…

UFSL RV/0808-L/08Zuflusszeitpunkt von Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung bei Auszahlung durch den Insolvenz-Ausgleichs-Fonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…einer Steuernachzahlung von 1.653,26 € geführt habe. Sie habe erst 2007 für die Arbeitsmonate Jänner bis April 2007 eine Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistungen von insgesamt 5.066 € (Anmerkung der Berufungsbehörde: dies ist ein Nettobetrag) erhalten. Dieser Bezug könne sich keinesfalls mit dem Einkommen…

UFSW RV/3885-W/10Zeitpunkt der Versteuerung von Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2011

…Auf Anweisung des Masseverwalters wurden aber Lohnzettel ausgegeben und übermittelt. Die IEF Service GmbH hat die ausstehenden Gehälter, die Kündigungsentschädigung und ausstehende Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Für Sie ist dadurch der Eindruck entstanden, ich hätte im Zeitraum September bis Dezember 2008 den Gehalt vom ehemaligen Dienstgeber und…

UFSW RV/1591-W/08Kalenderjahrzuordnung von Zahlungen (Kündigungsentschädigungen) des Insolvenzausfallgeldfonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2010

…bis zum 24. April 2007 habe der Bw. deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt. Die Kündigungsentschädigung stelle eine Entschädigungszahlung für den Zeitraum dar, der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung seitens des Arbeitgebers hätte verstreichen müssen. Die an den Bw. im Jahre 2007…

UFSW RV/0725-W/06Besteuerung einer Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…da die Bw. seit der Kündigung im April 2003 bei diesem nicht mehr beschäftigt gewesen sei. Die Kündigungsentschädigung in dem erwähnten Gerichtsurteil beziehe sich auf den Zeitraum 19. März 2003 bis 30. Juni 2003 und dürfe deshalb für Juni 2005 keine Lohnsteuer aufgrund der Überweisung…

UFSL RV/0040-L/11Besteuerungszeitpunkt einer im Insolvenzfall zuerkannten "bedingten" Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…gegeben habe, da die E AG zu diesem Zeitpunkt noch voll funktionsfähig und eine Insolvenz nicht absehbar gewesen sei. Es werde gebeten, den Irrtum bezüglich unbedingter und bedingter Kündigungsentschädigung zu prüfen. Im Dezember sei nicht absehbar gewesen, ob ein Anspruch auf diese Forderung bestehe. Dies…

UFSW RV/2837-W/12Zeitpunkt des Zuflusses von Nachzahlungen (Kündigungsentschädigung) im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2013

…per 19.11.2011. Es steht somit fest, dass die von der IEF-Service GmbH mit den strittigen Zahlungen abgegoltene Ansprüche auf Kündigungsentschädigung bereits im Jahr 2011 - im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses - entstanden sind. Daher ist es in Anbetracht der oben zitierten Bestimmung des…

UFSL RV/1337-L/10Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches auf bedingte Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…Abs 1 dritter Satz EStG 1988) dem Kalenderjahr 2008 steuerlich zuzuordnen, in dem der Anspruch entstanden ist. Die vom Berufungswerber beantragte Zuordnung bzw. Versteuerung der auf Zeiträume des Kalenderjahres 2009 entfallenden bedingten Kündigungsentschädigung würde der geltenden Gesetzeslage widersprechen, zumal durch die Neuregelung im § 19 Abs…

UFSI RV/0851-I/10Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs auf bedingte Kündigungsentschädigung (Lösungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2011

…welche Ansprüche jedenfalls von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen sind, so z. B. Ansprüche auf Kündigungsentschädigungen, sofern dieser Anspruch das Entgelt von drei Monaten übersteigt, hinsichtlich jenes Betrages, den der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu…

UFSL RV/0228-L/11Zeitpunkt des Zuflusses von Nachzahlungen (Kündigungsentschädigung) im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2011

…Dezember 2008 sowie die gesamten Beendigungsansprüche (Abfertigung, Ersatzleistung Urlaubsentgelt und Kündigungsentschädigung) von der IAF Service GmbH (Insolvenz-Ausfallgeld aus den Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds) am 10.3.2009 bzw. am 8.7.2009 abgerechnet und am 16.3.2009 sowie am 13.7.2009…

UFSK RV/0256-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2006

…eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (Beihilfe zu den Kursnebenkosten). Vielmehr bevorschusste das Arbeitsmarktservice W. die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September 2005 bezogen. Darüber hinaus bestätigte das Arbeitsmarktservice W., dass H.P…

UFSK RV/0255-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…Arbeitslosengeld noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen des Arbeitsmarktservice W. im strittigen Zeitraum waren vielmehr ein Vorschuss auf die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September 2005 bezogen. Darüber hinaus bestätigte…

UFSK RV/0254-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…Arbeitslosengeld noch einen Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen des Arbeitsmarktservice W. im strittigen Zeitraum waren vielmehr ein Vorschuss auf die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September 2005 bezogen. Darüber hinaus bestätigte…

UFSW RV/1678-W/07Zwei beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuerte lohnsteuerpflichtige Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

…1. April 2005 ein Betrag betreffend u.a. Kündigungsentschädigung von insgesamt € 2.940,17 zugesprochen worden. Dieser Betrag sei laut Gerichtsurteil ausgehend von einem Monatsgrundgehalt von € 1.015,35 brutto berechnet worden. Derselbe Betrag ergebe sich laut Lohnkonto 2005 der Firma A.. unter…

UFSG RV/0105-G/07Stellt die Bezahlung eines nach erfolgter arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich vereinbarten Betrages für die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses an den ehemaligen Geschäftsführer eine freiwillige Abfertigung dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…

UFSF RV/0385-F/10Steuerliche Erfassung von Insolvenzentgelten (Zuflussfiktion)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

…Urlaubsersatzleistungen sowie der Schadenersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatz des Arbeitgebers wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch im Falle eines berechtigten Austritts nach § 25 Abs. 1 KO kann die Kündigungsentschädigung geltend gemacht werden. Der Zeitpunkt des Einnahmenzuflusses nach § 19 Abs…

UFSW RV/1913-W/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…Der Restbetrag sei auf Grund des Schriftverkehres und der Umstände des Ausscheidens aus der Firma als Kündigungsentschädigung zu behandeln und mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Diesen Feststellungen liegt der Aktenlage zufolge folgender Sachverhalt zu Grunde: die T-AG hat den Arbeitnehmer mit Wirkung vom 1…