…Stelle des Arbeitgebers. Findet der Übergang statt, so ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld unter Bedachtnahme auf Abs. 1 lit. k neu zu bemessen. Dem Anspruch auf Kündigungsentschädigung steht der Anspruch auf Schadenersatz nach § 25 Abs. 2 KO bzw. nach § 20d AO gleich, wobei der Anspruch…
…dem Finanzamt Folgendes mit: "Der Lohnzettel v. 1.1.-31.12.2004 des IAF-Service in Höhe von Brutto € 47.816,93 beinhaltet (laut beiliegendem Ausdruck des IAF) nur die Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung sowie sonstige Ansprüche und keine Abfertigung! Die (dem Bw.) zustehende Abfertigung…
…Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz zu versteuern, der dem laufenden Bezug des Kalendermonats der Auszahlung entspricht. Diese Bezüge sind insoweit begünstigt, als ein Fünftel (nach…
…konkreten Fall eindeutig den Folgejahren zuzuordnen seien, ist entgegenzuhalten, dass nach ständiger Judikatur des Obersten Gerichtshofes eine den Zeitraum von drei Monaten übersteigende Kündigungsentschädigung im Konkurs sofort "fällig" wird, obwohl ihre (endgültige) Bezifferung noch gar nicht möglich ist, weil erst die zukünftige Entwicklung der wirtschaftlichen…
…einer Steuernachzahlung von 1.653,26 € geführt habe. Sie habe erst 2007 für die Arbeitsmonate Jänner bis April 2007 eine Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistungen von insgesamt 5.066 € (Anmerkung der Berufungsbehörde: dies ist ein Nettobetrag) erhalten. Dieser Bezug könne sich keinesfalls mit dem Einkommen…
…Auf Anweisung des Masseverwalters wurden aber Lohnzettel ausgegeben und übermittelt. Die IEF Service GmbH hat die ausstehenden Gehälter, die Kündigungsentschädigung und ausstehende Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Für Sie ist dadurch der Eindruck entstanden, ich hätte im Zeitraum September bis Dezember 2008 den Gehalt vom ehemaligen Dienstgeber und…
…bis zum 24. April 2007 habe der Bw. deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt. Die Kündigungsentschädigung stelle eine Entschädigungszahlung für den Zeitraum dar, der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung seitens des Arbeitgebers hätte verstreichen müssen. Die an den Bw. im Jahre 2007…
…da die Bw. seit der Kündigung im April 2003 bei diesem nicht mehr beschäftigt gewesen sei. Die Kündigungsentschädigung in dem erwähnten Gerichtsurteil beziehe sich auf den Zeitraum 19. März 2003 bis 30. Juni 2003 und dürfe deshalb für Juni 2005 keine Lohnsteuer aufgrund der Überweisung…
…gegeben habe, da die E AG zu diesem Zeitpunkt noch voll funktionsfähig und eine Insolvenz nicht absehbar gewesen sei. Es werde gebeten, den Irrtum bezüglich unbedingter und bedingter Kündigungsentschädigung zu prüfen. Im Dezember sei nicht absehbar gewesen, ob ein Anspruch auf diese Forderung bestehe. Dies…
…per 19.11.2011. Es steht somit fest, dass die von der IEF-Service GmbH mit den strittigen Zahlungen abgegoltene Ansprüche auf Kündigungsentschädigung bereits im Jahr 2011 - im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses - entstanden sind. Daher ist es in Anbetracht der oben zitierten Bestimmung des…
…Abs 1 dritter Satz EStG 1988) dem Kalenderjahr 2008 steuerlich zuzuordnen, in dem der Anspruch entstanden ist. Die vom Berufungswerber beantragte Zuordnung bzw. Versteuerung der auf Zeiträume des Kalenderjahres 2009 entfallenden bedingten Kündigungsentschädigung würde der geltenden Gesetzeslage widersprechen, zumal durch die Neuregelung im § 19 Abs…
…welche Ansprüche jedenfalls von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen sind, so z. B. Ansprüche auf Kündigungsentschädigungen, sofern dieser Anspruch das Entgelt von drei Monaten übersteigt, hinsichtlich jenes Betrages, den der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu…
…Dezember 2008 sowie die gesamten Beendigungsansprüche (Abfertigung, Ersatzleistung Urlaubsentgelt und Kündigungsentschädigung) von der IAF Service GmbH (Insolvenz-Ausfallgeld aus den Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds) am 10.3.2009 bzw. am 8.7.2009 abgerechnet und am 16.3.2009 sowie am 13.7.2009…
…eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (Beihilfe zu den Kursnebenkosten). Vielmehr bevorschusste das Arbeitsmarktservice W. die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September 2005 bezogen. Darüber hinaus bestätigte das Arbeitsmarktservice W., dass H.P…
…Arbeitslosengeld noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen des Arbeitsmarktservice W. im strittigen Zeitraum waren vielmehr ein Vorschuss auf die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September 2005 bezogen. Darüber hinaus bestätigte…
…Arbeitslosengeld noch einen Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen des Arbeitsmarktservice W. im strittigen Zeitraum waren vielmehr ein Vorschuss auf die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September 2005 bezogen. Darüber hinaus bestätigte…
…1. April 2005 ein Betrag betreffend u.a. Kündigungsentschädigung von insgesamt € 2.940,17 zugesprochen worden. Dieser Betrag sei laut Gerichtsurteil ausgehend von einem Monatsgrundgehalt von € 1.015,35 brutto berechnet worden. Derselbe Betrag ergebe sich laut Lohnkonto 2005 der Firma A.. unter…
…mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…
…Urlaubsersatzleistungen sowie der Schadenersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatz des Arbeitgebers wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch im Falle eines berechtigten Austritts nach § 25 Abs. 1 KO kann die Kündigungsentschädigung geltend gemacht werden. Der Zeitpunkt des Einnahmenzuflusses nach § 19 Abs…
…Der Restbetrag sei auf Grund des Schriftverkehres und der Umstände des Ausscheidens aus der Firma als Kündigungsentschädigung zu behandeln und mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Diesen Feststellungen liegt der Aktenlage zufolge folgender Sachverhalt zu Grunde: die T-AG hat den Arbeitnehmer mit Wirkung vom 1…