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UFSW RV/1590-W/04Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…Summe | € 2.212,27 Begründend wird auf eine Beilage verwiesen, in welcher aufgegliedert nach Jahren und Dienstnehmern die von der Bw. an diese Dienstnehmer ausbezahlten Beträge dargestellt werden und ein Jahressechstel iSd § 67 Abs. 1 und Abs.2 EStG 1988 von der Bp…

UFSW RV/0001-W/09Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…voraussichtlichen Höhe auf das Kalenderjahr umzurechnen. Der Verwaltungsgerichtshof interpretiert diese Gesetzesbestimmung so, dass das Jahressechstel von der bezugsausstellenden Stelle immer von den gesamten im Kalenderjahr bereits zugeflossenen laufenden Bezüge zu berechnen ist. Dabei sind die im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge durch die Anzahl der bereits…

UFSW RV/0525-W/03Berechnung des Jahressechstels, Berechnung des Progressionsvorbehaltes bei Notstandshilfebezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…Bw. am 10. Oktober 2001 Berufung mit der Begründung, der X-Versicherungsanstalt sei bei der Berechnung des Jahressechstels für die Lohnsteuerbemessung der Sonderzahlung ein Fehler unterlaufen, der trotz seiner Urgenz mit dem Hinweis, dass die Korrektur mit dem Jahresausgleich vom Finanzamt ohnehin erledigt werde, seitens…

UFSF RV/0045-F/05Zusätzliches Jahressechstel für an einen Grenzgänger ausbezahlte "Erfindervergütung"; Höhe des sog. großen Pendlerpauschales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dipl. Ing. KM, B, L-Str 12 a, vom 10. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 8. März 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSF RV/0024-F/05Zusätzliches Jahressechstel für an einen Grenzgänger ausbezahlte "Erfindervergütung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…Gruppenleiter, Herrn M, das Vorbringen des Berufungswerbers, wonach dieser von den genannten Personen die Antwort erhielt, dass er die 15%ige Erhöhung des steuerbegünstigten Jahressechstels für Diensterfindungen in Anspruch nehmen könne, vorgehalten (vgl. Aktenvermerk über die Telefongespräche am 17. Februar 2005). Herr N erklärte daraufhin…

UFSF RV/0020-F/04Zusätzliches Jahressechstel für eine an einen Grenzgänger ausbezahlte Prämie für Verbesserungsvorschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GK, F, S-Weg 20, vertreten durch Mag. Sylvia Frick, Steuerberaterin und Wirtschaftstreuhänderin, 6832 Röthis, Schulgasse 28, vom 20. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 13. November 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die…

UFSF RV/0376-F/10Ermittlung des Jahressechstels bei steuerfreien Bezügen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…begehrte er, einen Betrag in Höhe von 5.040,00 SFr steuerfrei zu belassen und bei der Berechnung des sog. Jahres¬sech¬tels zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 16. Juli 2010 wurde der Berufungswerber zur Einkommensteuer für das Jahr 2009 veranlagt. Mit Berufung vom 22. Juli 2010…

UFSF RV/0328-F/08Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…Freisprecheinrichtung zweifellos auch für die privaten Fahrten (bspw. Wegstrecken Wohnung - Arbeitsstätte; Urlaubsfahrten usf.) zur Verfügung steht und deshalb der weitaus überwiegende Teil der Anschaffungskosten von vornherein der Privatsphäre zufällt. Das Jahressechstel, das vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen zu berechnen ist, wird auf Basis der Bruttobezüge festgestellt…

UFSW RV/3534-W/10Berechnung des Jahressechstels bei Vorliegen von ausländischen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2011

…Inland nur zum Progressionsvorbehalt heranzuziehenden) laufenden Bezüge rund € 280.000 betragen haben, weshalb die in Rede stehenden € 8.345,72 im Jahressechstel jedenfalls Deckung finden. Aus verschiedenen im Akt abgehefteten E-Mails ist erkennbar, dass das Finanzamt diese Ansicht nunmehr zu teilen scheint…

UFSF RV/0335-F/09Sonstige Bezüge - Überschreitung des Jahressechstels; Werbungskosten - Aufteilung auf laufende und sonstige Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…Monatssalär, Gratifikation/Incentive) in Höhe von insgesamt 27.598,00 sFr (= 17.7124,89 €) enthalten waren. Mit dem Einkommensteuerbescheid 2008 vom 22. Juni 2009 berücksichtigte das Finanzamt unter Beachtung des Jahressechstels im Sinne des § 67 Abs. 2 EStG 1988 mit dem Steuertarif nach…

UFSW RV/2092-W/09Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2009

…1 und 2, Tz. 3.5; VwGH 22.12.1993, 90/13/0152). Eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels und damit der Steuergrundlage ist im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig. § 67 Abs. 2 EStG stellt vielmehr ausdrücklich darauf ab, dass die Basis…

UFSL RV/1070-L/05Kein zusätzliches Jahressechstel für eine an einen Grenzgänger im Kalenderjahr 2004 ausbezahlte Erfindervergütung im Sinne des § 67 Abs. 7 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2006

…2003 beim Europäischen Patentamt mit der Nummer O. angemeldet worden sei. Somit begehre der Berufungswerber die Vergütung für seine Diensterfindung mittels einem zusätzlichen um 15 % erhöhten Jahressechstel, laut geänderter RZ 1096 gemäß Erlass BMF vom 20. Dezember 2002, GZ 07 0104/5-IV/7/02…

UFSW RV/0438-W/04Sonderauszahlungsbesteuerung bei Jahressechstelüberschreitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2006

…einer Beilage dazu wies der Bw darauf hin, dass er bei der Nachrechnung der Bezüge von der Pensionsversicherung feststellen musste, dass die Sonderzahlungen ohne Jahressechstelberechnung zur Gänze derTarifbesteuerung unterzogen wurden. Der Bw ersuchte um besondere Beachtung dieses Umstandes, insbesondere ob und in welcher Höhe von…

UFSS RV/0181-S/10Berechnung des Jahressechstels, Besteuerung von Heeresgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2010

…Dadurch würde der BW weder bevorteilt oder benachteiligt. Bei Jubiläumszuwendungen handle es sich um Sonderzahlungen, die im Rahmen des Jahressechstes begünstigt und darüber hinaus zum Tarif besteuert würden. Es könne hinsichtlich der Arbeitnehmerveranlagung kein Fehler festgestellt werden. Darauf beantragte der BW fristgerecht die Vorlage der…

UFSF RV/0092-F/08Übersteigen die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs 12 6 % des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…Belohnungen) erhält. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahresssechstel gemäß Abs 2 höchstens 2.000 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2.000 Euro sind bei Bezügen gemäß Abs 3 bis 8 und Abs…

UFSK RV/0321-K/10Einbeziehung der in die (garantierte) Firmenpension eingerechneten laufenden deutschen Rente (12 mal jährlich, keine Sonderzahlungen) in das für die Besteuerung der Sonderzahlungen maßgebliche Jahressechstel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.03.2011

…499,- angesetzt. Die vom Bw. ventilierte Erhöhung des Jahressechstels im Wege einer Hochrechung unter Einbeziehung der deutschen Renteneinkünfte erfolgte ebenso wenig wie die unter Pkt 2.) der obgenannten Eingabe geforderte Einkürzung der ausländischen Pensionsbeträge. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass der Bw. den Berufungspunkt betreffend…

UFSW RV/0595-W/02Basis für Hochrechnung und Berechtigung für eine Hochrechnung gem. § 3 Abs 2 EStG 1988; Jahressechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2003

…Feber 1995 zugrundelegen hätte werden sollen. Da H. dies unterlassen habe, sei die Berücksichtigung des Jahressechstels bei der Einkommensteuerveranlagung zumindestens im Ausmaß des Krankengeldes für Jänner d. J. nachzuholen. Es wurde unter dieser Prämisse eine Sechstelberechnung durchgeführt (auf Seite 7 der Eingabe vom 16. 5…

UFSS RV/0894-S/02Sechstelberechnung des § 67 EStG im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…April 2002 (einlangend am 23. April 2002) begründete die BW die Berufung zusätzlich damit, dass die Pensionsversicherungsanstalt das Jahressechstel nicht richtig errechnet und angewendet hätte. Um das zu erläutern enthielt dieses Schreiben eine "Kontrollberechnung". Dabei wurden die Bruttobezüge laut Kennzahl 245 des Lohnzettels um die…

UFSL RV/1387-L/02Keine Erstattung von Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO wenn Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSG RV/0539-G/07§ 67 EStG 1988: Sonderzahlungen in zwölf Teilbeträgen ausgezahlt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2011

…Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2 100 Euro beträgt. Nach herrschender Auffassung liegen sonstige Bezüge im Sinn dieser Gesetzesbestimmung nur dann vor, wenn sie sich sowohl durch den Rechtstitel, aus…