…Betreffend die seitens des Bw. für seinen Sohn übernommenen Kosten der Jahreskarte der Wiener Linien in der Höhe von € 500,40 sowie die Handykosten in der Höhe von € 993,30 kann der Unabhängige Finanzsenat jedoch keine Außergewöhnlichkeit im Sinne des § 34 EStG 1988…
…9,00, Telefonkosten -1/3 von € 476,00 für 7 Monate- € 159,00, Jahreskarte Wiener Linien -1/2 von € 449,00- € 224,50. Die Rechnungen können bei Bedarf vorgelegt werden. 3. 2x1/14 des Jahreseinkommens müssten wie der 13. und 14…
…Gemeinde 3-Zimmerwohnung) (ab September 2005: € 565,56) | € 556,65 | Kinderunfallvorsorge | € 8,52 | Jahreskarte Wiener Linien 10 x € 41,70 = € 417,00: 12 = | € 34,75 | Fernwärme | € 56,00 | …
…Autor News Verlag 100% berufliche Nutzung Auflistung Reisekosten PKW und Taxi iHv 208,22 €; 100% berufliche Nutzung Jahreskarte Wiener Linien anteilig iHv 65,00 €; 13% berufliche Nutzung Auflistung Bewirtung zu 50% iHv 144,10,-- € Auflistung Fortbildung iHv 378,22 € Studiengebühr Wirtschaftspädagogik…
…und es kann dafür kein Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden. Für die Fahrten nach S ist die Anzahl der Fahrten für ein Pendlerpauschale nicht ausreichend. Die Jahreskarte der Wiener Linien ist mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, da diese Fahrten hauptsächlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind…
…März 1996, 92/12/0205, habe ich daher 50% der im Jahr 2006 angefallenen Kosten für die Jahreskarte der Wiener Linien in Abzug gebracht, da dies der geschätzten Verwendung für berufliche Zwecke dient. 2. Nichtanerkennung der Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von…
…Belege betreffend Software, Bücher und Büroartikel vorgelegt, sodass keine Aufwendungen anerkannt werden konnten. Die Kosten der Jahreskarte der Wiener Linien wurde wie im Vorjahr in Höhe von 50% (229 €) als Betriebsausgaben berücksichtigt. Steuerberatungskosten können - wie bereits dargelegt - nicht mit einem Pauschalbetrag, sondern nur im…
…Titel der doppelten Haushaltsführung den Abzug folgender Werbungskosten: die Kosten der Jahreskarte der Wiener Linien (ATS 4.700,--), die Kosten für 46 Hin- und Rückfahrkarten des Verkehrsverbundes zwischen Rechnitz und Wien (ATS 10.856,--) und der Mietkosten ihrer Wiener Kleinstwohnung (ATS 63.351,-). Vom Finanzamt…
…Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Der Bw. hat mit Eingabe vom 30. September 2009 zur Kenntnis genommen, dass die Jahreskarte der Wiener Linien nicht absetzbar ist. Was die Aufwendungen für die Vorteilscard der Bahn betrifft, so verschafft diese den Inhaber die Möglichkeit, Bahntickets für ein Jahr mit bis…
…dazu, dass die Bw. gleichzeitig Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien geltend gemacht hat. Die belegten Fahrten sind bis auf eine Ausnahme jeweils nur in eine Richtung (nicht am selben Tag) erfolgt und auf nahezu allen Belegen fehlen Start- und Zielort der Fahrt. Ein…
…ihren Arbeitsweg überwiegend angetreten ist, unmaßgeblich ist. Die von der Bw im Zuge des Verfahrens vor dem UFS vorgelegte Jahreskarte der Wiener Linien für das laufende Jahr und die Monatspläne für ihre Arbeit für das Jahr 2010 lassen den Schluss zu, dass die Bw die…
…zu verzeichnen, da Frau KK über ein eigenes Privatfahrzeug verfüge und da er (BB ) eine Jahreskarte der Wiener Linien besitze und mittels öffentlicher Verkehrsmittel zur Arbeit fahre. Der Wagen sei im Zeitraum Jänner bis April 2005 durch Herrn Roman K für Einkaufsfahrten genutzt worden. Dieser…
…Ebenso wurden die Telefonkosten der Zweitnummer nicht berücksichtigt. Bei den Fahrtspesen (Jahreskarte der Wiener Linien) wurde der berufliche Anteil im Schätzungswege mit 50% des Aufwandes ermittelt und als Werbungskosten berücksichtigt. Da die Anschaffung des Computers im November 2000 erfolgte, wurde die Absetzung für Abnutzung gemäß…
…Fahrzeug. In Wien selbst benötige ich kein Fahrzeug, da ich eine Jahreskarte für die Wiener Linien besitze. Zeitweise habe ich nur für Firmenfahrten mein Privatfahrzeug benötigt. Wenn eine gemeinsame Fahrt mit meinem Mann nicht möglich war (Schichtdienst wodurch sich auch eine dienstfreie Zeit von ca…
…c) Wiener Linien Im Hinblick darauf, dass - wie bereits oben unter II.2) ausgeführt wurde - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgegolten sind, sind die Aufwendungen für die Jahreskarte bei den Wiener Linien…
…obwohl es keine Rechnung gemäß § 11 UStG gibt. Es gibt überhaupt keine Rechnung über die Jahreskarten in den Buchhaltungsunterlagen der Fa. '(Bw.)'. Es liegt lediglich eine allgemeine Bestätigung der Wiener Linien vor, dass in allen Tarifen von Jahresnetzkarten, Monatskarten und Fahrscheinen 10 % Umsatzsteuer enthalten ist…
…sowie Kosten für Taxifahrten im Ausmaß von 50% der beantragten Kosten anzuerkennen. Die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Fahrtkosten ergibt sich aus nachfolgender Darstellung: Kosten Wiener Linien gesamt: € 326,70 Kosten Parkscheine + Taxifahrten gesamt: € 533,50 davon 50%: 266,75 Fahrtkosten lt…
…Oktober und am 28. Dezember 1999 je 100 Stück Münzen laut Beleg erworben - als Werbungskosten anzuerkennen. Für die Fahrspesen wurde ein Beleg der Wiener Linien vom 29. Dezember 1999 über den Ankauf einer Jahreskarte in Höhe von S 5.200,00 vorgelegt. Das Finanzamt hat…
…die Fahrten von H. zur HBLA in Wien bei (ebenfalls als Beilage die Rekonstruktion der Fahrzeit von und zur HBLA Wien). Ein Beleg über eine Jahreskarte für die Fahrten H. - Wien - H. einschl. der Zone 100, ausgestellt von den Wiener Linien, liegt im Akt vor…
…des Wiener Stadtgebietes getätigten Dienstreisen verfüge. Auf Grund der praktisch ausschließlichen Benutzung der Wiener Linien bei der Hin- und Rückfahrt zu seinen häufigen innerstädtischen geschäftlichen Terminen gehe er von einem Verhältnis von 2/3 beruflich veranlasster und 1/3 privat veranlasster Nutzung seiner Jahreskarte aus…