…0079). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht somit auch für die infolge einer irrtümlich durch das Finanzamt erfolgten Auszahlung. Diese Rechtsansicht findet vollinhaltlich im Gesetzeswortlaut Deckung und entspricht auch der oben zitierten Kommentarmeinung. Der unabhängige Finanzsenat sieht daher keine Veranlassung, hiervon…
…19 Abs. 1 1.Satz EStG). Nach der Grundregel hat die Bw. im Februar 2011 die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die zweite irrtümliche Auszahlung der Bezüge für 09-12/2010 durch ihren Arbeitgeber erlangt. Die Bezüge sind der Bw. daher nach der Grundregel des §…
…Sinne im Jahre 2005 zugeflossen seien. Dass die Bezüge zu Unrecht angewiesen worden seien, ändere nicht den steuerlichen Tatbestand der Auszahlung, zumal der Bw über die Beträge habe verfügen können. Der im Jahre 2006 rückerstattete Betrag (Übergenuss) stelle im Jahre 2006 Werbungskosten gem. § 16 Abs…
…hätte für die Abgabenentrichtung aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu sorgen gehabt. Ungeachtet des Umstandes, dass über Antrag des Masseverwalters eine irrtümliche Rückzahlung erfolgt wäre, erscheine das gesetzlich erforderliche Verschulden im Sinne des § 9 BAO an der Uneinbringlichkeit hinsichtlich der Nachzahlung der lohnabhängigen Abgaben…
…welches ihm einen Anspruch auf eine sofortige, lebenslängliche Rente vermittelte, deren Auszahlung für 31 Jahre garantiert war. Im Fall seines Ablebens vor dieser Zeit sollten die Rentenzahlungen an seine Gattin erfolgen. Die monatlichen Rentenzahlungen setzten sich aus einem garantierten Teilbetrag und einem nicht garantierten Gewinnanspruch…
…Sachverhaltes gemäß § 303 BAO wiederaufgenommen, für das Jahr 2006 erfolgte die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 299 BAO. In der fristgerechten Berufung gegen die irrtümliche Zurückweisung der Berufung wurde eingewendet, dass der Bw. die Finanzierung einer Lebensversicherung für den behinderten Sohn geleistet hätte, damit dieser später…
…Die Anspruchszinsen würden aber nur bis 31. März 2009 verrechnet und bis dahin sei der tatsächliche Differenzbetrag € -636,47 gewesen. Jede Auszahlung nach dem 10. Mai 2010 sei für die Berechnung der Anspruchszinsen bis 31. März 2009 ohne Bedeutung. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien…
…ASt. nicht erfolgen könne. Ebenso enthält der Bescheid eine Begründung, wonach durch die irrtümliche Überweisung auf das Bankkonto jedoch keine Auszahlung an einen Nichtberechtigten vorgenommen worden wäre und daher das Finanzamt schuldbefreiend gezahlt hätte. Auch der Umstand, dass der Bescheid vom 7. August 2007 keine…
…werde dadurch belegt, dass andernfalls der Antrag des Bw. vom 6.2.2012 betreffend Auszahlung eines Teilbetrages des Guthabens und Verrechnung des restlichen Guthabens mit der Einkommensteuervorauszahlung 1-3/2012 "vollkommen sinnlos" gewesen wäre. Dieser Antrag sei ausschließlich auf die Unkenntnis des Bw. von der…
…aus, dass die Berufungsvorentscheidung keine rechtsrichtige Entscheidung treffe. Im anhängigen Verfahren gehe es nämlich um jene Frage, ob die Auszahlung der Beihilfe zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sei. Da die Bw. sehr wohl Anspruch auf die Beihilfe gehabt hätte, sei diese auch rechtmäßig bezogen…
…sei daher unrichtig, dass eine Anrechnung der Prüfungen des alten Studiums im neuen Studium nicht erfolgt sei. Diese irrtümliche Annahme der Behörde sei vermutlich auf die Mitteilung des Sohnes zurückzuführen, dass er in Zukunft auf die Anrechenbarkeit von Semestern nicht zurückgreifen wolle, was jedoch insofern…
…000 S p.a. zuzüglich eines variablen Geschäftsführerbezuges von 10% des handelsrechtlichen Ergebnisses zugestanden worden. Die Differenz zum Auszahlungsbetrag sei als Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens beschlossen worden. Bereits seit 1995 seien diese Beträge im Sinne des Gesellschafterbeschlusses verbucht worden. Beweis: Gesellschafterbeschluss (BP- Akt, Zeugenaussage T, Buchhaltung…
…ÖStG 2001, 545). Da die AGmbH die dem Pfl. in den o.a. Jahren mit der Auszahlung zugeflossene vGA nicht der Vorschrift des § 93 Abs 2 EStG entsprechend gekürzt hat, sind somit die Voraussetzungen des § 95 Abs 5 Z 1 EStG für eine direkte Inanspruchnahme…
…auf die Folgehaftung gegenüber Finanzverbindlichkeiten hätte. Im Zuge der dargelegten Unterlagen sei ersichtlich, dass durch die irrtümliche Schließung der Kontorahmen durch das Bankinstitut der Bw ohne Verschulden an der Durchführung der Zahlungsverpflichtungen an die Behörde gehindert gewesen sei. Ein Verschulden sei jedoch der maßgebliche Umstand…
…Rückzahlungsantrag ergeben, dass die Steuer nicht von Herrn Stefan Sch., sondern von ihm entrichtet worden ist, weshalb deren Auszahlung an ihm begehrt wurde. Die Berufung wurde am 19. Juni 2007 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: § 239 Abs. 1 und…
…ergibt. Durch diese irrtümliche Mitrechnung dieser Stunden ergibt sich die zu hohe Stundensumme. 2. Die Gesamtarbeitszeit habe ich mit 38,5 Stunden mal der Jahreswochen plus Überstunden gerechnet (Dienstvertrag liegt bei, Zeitregelung laut Kollektivvertrag). Es kamen 92 Überstunden zur Auszahlung und 11 Überstunden wurden als…
…Rückzahlung nicht in dasselbe Kalenderjahr fallen. Erhält der Steuerpflichtige die Sonderausgaben in einem späteren Veranlagungszeitraum zurück, weil die Zahlung irrtümlich (ohne Rechtsgrund) erfolgt ist, dann hat bereits die Zahlung nicht die Voraussetzungen der entsprechenden Sonderausgabe erfüllt; die Sonderausgabe wurde zu Unrecht geltend gemacht und ist…
…| D. | Verbindlichkeiten | | | | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.650,00 | | | 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 342.981,12 | | | 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen | 815.224,36 | | | 4…
…Berufungsbehörde ein, wobei ausgeführt wird, dass die Berufungsfrist auf der eingelangten Berufungsentscheidung vermerkt und von der zuständigen Sachbearbeiterin im Terminkalender eingetragen worden sei. Allerdings sei irrtümlich anstelle des 7. November das Datum 7. Dezember 2004 eingetragen und daher der Akt erst zum 7. Dezember 2004…
…K. weder bekannt gewesen noch habe ihm dies auffallen können. Es habe sich um eine irrtümliche Fehlbehandlung in den Büchern seitens der mit der Buchhaltung betrauten Personen gehandelt, die trotz aller Vorsicht leider passieren könne und weshalb ja auch Kontrolleinrichtungen - wie eine Betriebsprüfung - eingerichtet seien…