Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 27. März 2009 übermittelte der Berufungswerber (Bw.) seine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Sadleder Friedrich KEG, Steuerberatungskanzlei, 4502 St. Marien, Linzer Straße 62a, vom 23. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge…
…Kostenweiterbelastung an die italienische Konzerngesellschaft erfolge, als in Italien gemäß Artikel 15 Abs. 2 lit. b DBA Italien steuerpflichtig. Nach italienischer Interpretation sei jener Arbeitgeber als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen, der die Kosten für die Tätigkeit trage. Auch sei der Bw. während seiner Entsendung organisatorisch in…
…23ff). Die behauptete Gemeinschaftsrechtswidrigkeit liegt bei teleologischer Interpretation der angeführten Gesetzesstellen somit nicht vor. Zudem besteht bezogen auf den konkreten Fall aus dem Ankauf des gegenständlichen Kfz ebenso wenig ein Recht auf Vorsteuerabzug (aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb) wie beim Erwerb eines entsprechenden Fahrzeuges von einem…
…2. Auflage, 395) und ständiger Rechtsprechung des VwGH (vgl. 25.2.1994, 93/12/0203) steht im öffentlichen Recht die Wortinterpretation nicht nur am Beginn des Interpretationsvorganges, ihr gebührt auch in Fällen, in denen verschiedene Auslegungsmethoden unterschiedliche Auslegungsergebnisse bringen, der Vorrang. Begründet wird dies damit…
…Unklarheiten oder wenn mehrere Deutungen möglich sind, dem Einschreiter Gelegenheit zur Aufklärung zu geben ist. Die Grenze in der Interpretation einer unklaren oder undeutlichen Eingabe ist dort zu ziehen, wo sie nicht Erklärtes zum Inhalt der Eingabe machen würde. Dem Begehren darf selbst dann kein…
…Promotions in österreichischen Skigebieten durchgeführt, um den Absatz von Produkten der Bw. zu fördern". Über die Berufung wurde erwogen: Erstattungsfähig sind in richtlinienkonformer Interpretation der Bestimmungen des UStG 1994 nur Vorsteuern, die auf Grund einer Leistung im Inland geschuldet werden. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug erstreckt…
…die Unbillen einer längerfristigen Auslandstätigkeit auf sich zu nehmen. Im Falle der früheren, rein innerstaatlichen Interpretation des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sei somit unter "Ausland" sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch aus jener der Arbeitnehmer jedes Land außer Österreich zu verstehen…
…ein Problem der Interpretation unbestimmter (Gesetzes)Begriffe: Mehrere bezughabende Begriffe im Text des § 34 EStG 1988 (zwangsläufig, sittlich, Grund, entziehen, können) sind von beträchtlicher Unbestimmtheit, was angesichts der Unexaktheit der menschlichen Sprache auch kaum vermeidbar ist. Da die Interpretation des Gesetzes nicht zum Tatsachenbereich (Sachverhaltsbereich…
…Dies habe die Abgabenbehörde nicht gemacht. Der Unabhängige Finanzsenat möge den angefochtenen Bescheid aufgrund seines verfassungswidrigen Inhaltes gänzlich aufheben, in eventu wegen gleichheitswidriger und damit verfassungswidriger Interpretation des zugrunde liegenden § 205 BAO. Über die Berufung wurde erwogen: § 205 BAO in der im vorliegenden Fall maßgebenden…
…Rechtsprechung zeigen, dass der Wortlaut eines einzelnen, in der Rechtsnorm verwendeten Begriffes nicht uneingeschränkt zur Subsumtion heranzuziehen ist, sondern es bei Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten einer Interpretation bedarf, um den Anwendungsbereich, den Regelungsbereich und die Reichweite der Tatbestandsmerkmale einer Rechtsnorm exakt erfassen zu können. Im vorliegenden…
…Ritz, a.a.O., § 21 Tz 2). 8. Im Zusammenhang mit dieser gebotenen Interpretation sei noch einmal der maßgebliche letzte Satz der Bestimmung des § 9 Abs. 8 UmgrStG idF BGBl I 112/2011 in der für den berufungsgegenständlichen Zeitraum 2011 gültigen Fassung zitiert: "§ 24 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß § 293 BAO entschieden: Der Bescheid betreffend vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß…
…einen Schaden der Bw. herbeigeführt hat. Vielmehr hat die Bw. aufgrund ihrer (unzutreffenden) subjektiven Interpretation der Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichtshofes Handlungen gesetzt, die letztlich zum behaupteten "Vertrauensschaden" geführt haben. Da es schon solcherart an den Voraussetzungen für eine Anwendung des § 3 Z 1 der Verordnung BGBl…
… 3 KfzStG verwiesen wird. Damit ist dieser Begriff einer Interpretation zugänglich. B) Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen betreffend Kraftfahrzeugsteuer lauten wie folgt: Die Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 28. November 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 10. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2000 sowie gegen den Zurückweisungsbescheid vom 16. Jänner 2004 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung betreffend…
…von Einkünften aus selbständiger Arbeit verwehrt werde, läge zudem eine Verletzung ihres verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums vor. § 11a EStG 1988 sei in verfassungskonformer Interpretation teleologisch zu reduzieren und so zu verstehen, dass auch natürliche Personen, die den Gewinn aus selbständiger Arbeit durch…
…versagt. Nachdem das KfzStG 1992, wie eingewendet, keine Definition des Begriffes "vorwiegend" enthält, wird nach dem Dafürhalten des UFS bei dessen Interpretation abzustellen sein auf den spezifischen Gesetzeszweck, dass nämlich der Gesetzgeber in § 2 KfzStG Kraftfahrzeuge für ganz bestimmte Einsatzbereiche, zB für die Exekutive, Feuerwehr…
…ausgesprochen, dass an sich klare gesetzliche Bestimmungen, die verfassungswidrig wären, nicht als verfassungswidrig betrachtet werden müssen, wenn eine verfassungskonforme Interpretation der Gesetzesstelle möglich sei. Im Ergebnis laufe dies darauf hinaus, dass die verfassungswidrige gesetzliche Bestimmung von welcher gegenständlich zweifelsfrei auszugehen sei, nicht angewendet werde. Vgl…
…dem EU-Beitritt Österreichs zur EU die Liebhaberei, soweit sie die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum betreffe, in richtlinienkonformer Interpretation als unechte Befreiung iSd Artikel 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-RL anzusehen sei. Die Richtlinie gehe nämlich vom Grundsatz der unechten…