…im Inland befindliche Liegenschaft (Sache) betrifft, lag zum einen die Voraussetzung der Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes vor. Zum anderen war auf Grund der Wohnung im Haus A die Inländereigenschaft der beiden Vermieter gegeben. Während das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzungen für das Entstehen der Gebührenschuld gemäß § 16 Abs…
…Aus dem Vorbringen der Bw geht hervor, dass weder die Erblasserin zur Zeit ihres Todes noch die Erbin zur Zeit des Eintrittes der Steuerpflicht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatten. Mangels Inländereigenschaft tritt somit nach § 6 Abs. 1 Z 2 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Klaus und Dr. Anke Reisch KEG gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch AR Monika Huber, betreffend Erbschaftssteuer vom 31. Jänner 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau A.D., W., vertreten durch Herrn D.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Oktober 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der…
…Dagegen wurde fristgerecht Berufung mit folgender Begründung eingebracht: Alle von § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geforderten Voraussetzungen bis auf die Inländereigenschaft des Arbeitgebers seien erfüllt. Für den Berufungswerber scheine es nicht einsichtig, dass er als unbeschränkt in Österreich steuerpflichtiger Grenzgänger, demzufolge mit ausländischem…
…Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 6 Abs. 2 Z 1 ErbStG). Aufgrund der bei der Erblasserin zweifelsfrei gegebenen Inländereigenschaft liegt unbeschränkte Steuerpflicht, dh. österreichisches Besteuerungsrecht hinsichtlich des gesamten Vermögensanfalles vor und kommt es nach dem Gesetz nicht darauf an, wo ein Erwerb von Todes wegen…
…auch der Ausgang des Verfahrens zur Zahl C-460/07 vor dem EuGH von größter Bedeutung. Auch dort stellt die Inländereigenschaft die zentrale Anknüpfung für die Beurteilung einer allfälligen Europarechtswidrigkeit dar. Wie im vorliegenden Verfahren wird auch dort der Verstoß der in Frage stehenden 6…
…der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit des Eintrittes der Steuerpflicht ein Inländer ist. Erfüllt sohin einer der beiden, Erblasser oder Erwerber, die Inländereigenschaft, so ist unbeschränkte Steuerpflicht gegeben. Als Inländer im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes gelten gemäß § 6 Abs…
…an (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025). Ausgehend von den bisherigen Ausführungen kann im ggst. Fall dem Erblasser eine Inländereigenschaft nicht zukommen. Er war deutscher Staatsbürger und hatte seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen am Wohnort seiner Familie in Deutschland, welcher auch sein Wohnort war und…
…1992, 87/14/0096). Auf die melderechtlichen Verhältnisse kommt es dabei nicht an (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025). Ausgehend von den bisherigen Ausführungen kommt im ggst. Fall dem Erblasser keine Inländereigenschaft zu, da er, obwohl österreichischer Staatsbürger, nach der Aktenlage keinen Wohnsitz im…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…2 Z 1 dieser Bestimmung ein österreichischer Staatsbürger, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Hinblick auf die gegenständlich unstrittige Inländereigenschaft des Erblassers liegt sohin unbeschränkte Steuerpflicht für den "gesamten Erbanfall" vor. Diesfalls unterliegt insbesondere auch der Anfall etwa von ausländischen Liegenschaften…
…Zweifel gegeben. Da somit die Hausgemeinschaft und nicht die beiden die Hausgemeinschaft bildenden Miteigentümer Unternehmereigenschaft zukommt, ist für die erforderliche Inländereigenschaft der Sitz der Hausgemeinschaft und nicht der (die) Wohnsitz(e) der Miteigentümer maßgeblich. Der Sitz der berufungswerbenden Hausgemeinschaft richtet sich nach § 27 BAO. Nach…
…sind. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass die Leasingverträge im Ausland unterfertigt wurden und die Leasinggeberin (die Bw) Inländerin im Sinne der zitierten Bestimmung ist (Inländereigenschaft 'einer' Partei). Außer der Inländereigenschaft einer Partei ist für die Entstehung der Gebührenschuld nach Z 1 des § 16 Abs…