…sachlich nicht gerechtfertigt, als sie die Erwerbsfreiheit einschränkten würden und im Widerspruch zu den Wettbewerbsregeln des EU-Vertrages stünden, weil sie inländerdiskriminierend seien. Das Hauptzollamt Innsbruck hat dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 7. Oktober 2003 mit Bescheid vom 27. Dezember 2004…
…insofern sachlich nicht gerechtfertigt, als sie die Erwerbsfreiheit einschränkten und im Widerspruch zu den Wettbewerbsregeln des EU-Vertrages stünden, weil sie inländerdiskriminierend seien. Die Berufung wurde unter Hinweis darauf, dass das Zollamt nicht über die Verfassungswidrigkeit des Altlastensanierungsgesetzes zu befinden habe, sondern dieses rechtskonform zu…
des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 würde gegen die gemeinschaftsrechtliche (Grund-)Freiheit des Kapitalverkehrs verstoßen und würde eine europarechtswidrige Diskriminierung von Wertpapieren bzw. eine sachlich nicht gerechtfertigte Inländerdiskriminierung darstellen, wird bemerkt, dass es dem Referenten nicht zusteht, die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung zu…
…Bestimmung des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 würde gegen die gemeinschaftsrechtliche (Grund-)Freiheit des Kapitalverkehrs verstoßen und würde eine europarechtswidrige Diskriminierung von Wertpapieren bzw. eine sachlich nicht gerechtfertigte Inländerdiskriminierung darstellen, wird bemerkt, dass eine solche vom Referenten nicht erkannt werden kann. Im vorliegenden…
…In diesem Zusammenhang sei auf das Grundsatzerkenntnis des VwGH vom 28. September 2000, Zl. 99/16/0302, zur Inländerdiskriminierung zu verweisen. Das Zollamt Wien wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5. September 2006, Zl. xxx, als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende…
…sein zu können. Auf Grund des Umstandes, dass im vorliegenden Fall sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer italienische Staatsbürger seien, sei auch eine sog. Inländerdiskriminierung nicht denkbar. Leider habe man bislang auf die Unternehmensberatung (Softwareberatungskosten und Rechtsberatung) ... vergessen. Da die Arbeit nach der offiziellen Arbeit unerlässlich…
…bzw. einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes zu befinden. Der nicht weiter ausgeführte Hinweis auf eine vorliegende Inländerdiskriminierung vermag keine EU-Rechtswidrigkeit aufzuzeigen, da es sich auch hierbei um eine Frage des nationalen Rechts handelt. Die Beschwerde war daher spruchgemäß als unbegründet abzuweisen. Innsbruck, am 14. Juli…
…keinerlei Bezug zum Gemeinschaftsrecht aufweisen, nicht vom EGV erfasst sind. Eine reine Inländerdiskriminierung bei nicht grenzüberschreitendem Charakter des Sachverhalts wäre daher nicht erfasst. Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar um eine Inländerdiskriminierung; allerdings handelt es sich um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt, da die Bw aG…
…auch für den Fall, dass sich die Kinder ständig im Ausland aufhalten. Eine anders lautende Entscheidung im gegenständlichen Fall würde eine klare Inländerdiskriminierung darstellen. Mangels gleichartiger ausländischer Beihilfe ist demzufolge eine Ausgleichszahlung in Höhe der inländischen Kinderbeihilfe an den Abgabepflichtigen zu gewähren. Im Übrigen möchten…
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …
…Verfahren von der beschwerdeführenden Partei geltend gemachte - verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei damit nicht ersichtlich, weil das WKG 1998 (im Bereich der Niederlassungsfreiheit) zu keiner Schlechterstellung ("Inländerdiskriminierung") der beschwerdeführenden Partei im Verhältnis zu einem aus einem anderen Mitgliedstaat in Österreich niedergelassenen Unternehmer führe, der die Voraussetzungen des …