…die Entscheidungsfindung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung. Die Rechtsmittelbehörde kann zur Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen selbst Ermittlungen anstellen und hat eine eigenständige Beurteilung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen. Daher ist, über den Wissenstand bei Erlassung des Einleitungsbescheides hinausgehend, festzuhalten, dass am 26…
…verurteilt wurde, somit insoweit strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Allerdings darf in diesem Zusammenhang auch auf den Einleitungsbescheid des Finanzamtes Mödling vom 13. Juli 2001 verwiesen werden, wonach der Bf. im Verdacht steht, auch im Bereich des Finanzamtes Mödling eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…dass die Begründung des Einleitungsbescheides zu rudimentär gehalten ist, ist berechtigt. Mit dem lapidaren Hinweis auf diverse Verfahrensergebnisse ohne Ausführung konkreter Inhalte und nicht näher angeführte "sonstige amtliche Ermittlungsergebnisse" verfehlt die Finanzstrafbehörde I. Instanz ihre Verpflichtung, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und die maßgebenden Erwägungen klar…
…Jänner 2008 Geschäftsführer des Verbandes gewesen. Damit sei klargestellt, dass Herr P.M. für die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2005 nicht verantwortlich gewesen sei und der im Einleitungsbescheid erhobene Verdacht gegenstandslos sei. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß…
…diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Juni 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf. sei von seinen in Spanien lebenden Freunden gebeten worden, für sie ein Paket mitzunehmen. Den Inhalt des Pakets habe er "bis zur…
…aller Tatbestandsmerkmale dieses Finanzvergehens voraus (vgl. z.B. VwGH vom 27.9.1999, 99/17/0259). Im Spruch des Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, in groben Umrissen umschrieben werden. In der Begründung der Einleitungsverfügung ist darzulegen…
…im Spruch des Einleitungsbescheides genannten Zigaretten unter Verletzung der im TabStG 1995 idF BGBl. I Nr. 124/2003 normierten Anzeige- und Anmeldepflicht nach Österreich verbracht. Es liegen daher hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme der Wahrscheinlichkeit, dass der Bf. den objektiven Tatbestand des Finanzvergehens der…
…allein reichen also für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus (VwGH 14.2.1991, 90/16/0210). Im vorliegenden Fall stützt das Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz seinen Verdacht, dass der Bf die im Spruch seines (mit Beschwerde bekämpften) Einleitungsbescheides aufgezählten Finanzvergehen begangen hat…
…dessen Inhalt der Verdächtige offenbar nicht kennt, ist als Einleitungsbegründung jedenfalls unzureichend (Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, 3. Aufl., Bd. 2: Rechtsprechung zu § 83 Abs.1, Rz.3, zu § 83 Abs.2, Rz.13, mit Judikaturverweisen). Nach dem Zugehen des Einleitungsbescheides erlaubte es der Informationsstand…
…Person die Unterschrift geleistet wurde. Die Anfrage im Beschwerdeverfahren vom 8. Juli 2010 an den steuerlichen Vertreter, bekannt zu geben, wann der belangte Verband tatsächlich Kenntnis über den Inhalt des Bescheides erlangt habe, wurde damit beantwortet, dass mit Schreiben vom 16. Juli 2010 mitgeteilt wurde…
…Analogie zu dieser Judikatur sei jedenfalls davon auszugehen, dass aufgrund der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung die Beschwerde zulässig sei. Auf die weiteren, den Inhalt des Einleitungsbescheides betreffenden, Ausführungen dieser Beschwerden wird verwiesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 156 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein…
…46 Abs. 1 lit. a FinStrG einzuleiten. Auf diese Ermittlungsergebnisse als Verdachtsmomente und Anhaltspunkte wurde in der Begründung des bekämpften Bescheides nachvollziehbar und konkret Bezug genommen. Damit sind sie Inhalt des Einleitungsbescheides. Der Einwand, dass keine Ermittlungsergebnisse in die Richtung deuten würden, der Bf. habe…
…Sinne des erhobenen Tatvorwurfes zu werten. Zu 02, 04 - 07, 09 und 11/2007 bzw. 02/2008 und 03/2008 - 10/2009 (gemeint wohl: 02, 04 - 07, 09 und 11/2007; 02 - 07 und 10/2008, sowie 01, 07 - 08/2009; vgl. dazu den Einleitungsbescheid…
…als Entscheidungsträger der S.GmbH im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht nachgekommen. Als langjähriger Geschäftsführer kennt er unzweifelhaft die gesetzlichen Termine zur Meldung und Entrichtung der Abgaben. Nach dem Inhalt des Beschwerdeschreibens wusste er auch, dass zu den gesetzlichen Terminen weder Zahlungen geleistet noch entsprechende Voranmeldungen eingebracht…
…im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht nachgekommen. Als langjähriger Geschäftsführer kennt er unzweifelhaft die gesetzlichen Termine zur Meldung und Entrichtung der Abgaben. Nach dem Inhalt des Beschwerdeschreibens wusste er auch, dass zu den gesetzlichen Terminen weder Zahlungen geleistet noch entsprechende Voranmeldungen eingebracht wurden. Es ist kein Grund…
…Vorlage des Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchens sei die Zustellung des Einleitungsbescheides noch nicht erfolgt. Das Bankgeheimnis könne erst zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Einleitungsbescheides als durchbrochen angesehen werden. Zudem seien der Inhalt des Einleitungsbescheides und des Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchens zu unbestimmt, um die Aufhebung des Bankgeheimnisses…
…Abgabenverkürzung - zumindest dem Grunde nach - für gewiss hält, und sich mit dieser Möglichkeit bzw. diesem Wissen abfindet und sich dennoch zu tatbildmäßigem Handeln entschließt. Aus der bisherigen, für das gegenständliche Beschwerdeverfahren maßgeblichen Erhebungslage (Inhalt des Strafaktes zur angeführten StrNr. und Veranlagungsakt StNr. 12, einschließlich ABNr…
…damals bereits als selbständiger Monteur bei dieser Firma beschäftigt gewesen sei. Die Zusammenarbeit mit L.B. bestehe noch. Zum Inhalt des mündlichen Werkvertrages gebe es keine schriftlichen Aufzeichnungen. Es sei jedoch vereinbart gewesen, dass L.B. für die Montage der Lichtkuppeln eigenständig verantwortlich gewesen sei…
…Nichtentrichtung der Zahllast bzw. durch die unrechtmäßige Geltendmachung einer Gutschrift zum Fälligkeitszeitpunkt vorübergehende) Abgabenverkürzung - zumindest dem Grunde nach - für gewiss hält, und sich damit abfindet. Aus der bisherigen für das gegenständliche Beschwerdeverfahren maßgeblichen Erhebungssituation (Inhalt des Strafaktes zur angeführten StrNr., sowie Strafakt zur StrNr. 34…
…UStG 1994 zumindest ernstlich für möglich hält bzw. die (wenn auch nur durch die Nichtentrichtung der Zahllast zum Fälligkeitszeitpunkt vorübergehende) Abgabenverkürzung - zumindest dem Grunde nach - für gewiss hält, und sich damit abfindet. Aus der bisherigen Erhebungssituation [Inhalt des Strafaktes zur angeführten StrNr. bzw. zur StrNr…