…für sie aus der Inanspruchnahme dieses Zollverfahrens entstandene Verpflichtung nicht erfüllt. Für die Bf. sei dadurch gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des ZollR-DG die Eingangsabgabenschuld für diese Ware in der Höhe von insgesamt ATS 312…
…aus der Inanspruchnahme von Zollverfahren ergeben, in die die Waren übergeführt worden sind. Die Bf. betreibt ein Zolllager Typ C. Die Bewilligung hiezu erteilte das Hauptzollamt Wien mit Bescheid Zl. 100/31479/95, Zolllagerbewilligung AT 001827. Das Zolllagerverfahren zählt zu den Zollverfahren mit wirtschaftlicher…
…Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme von Zollverfahren, in die die Waren überführt worden sind, ergeben müssen. Eine Einfuhrzollschuld entsteht nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b ZK, wenn Voraussetzungen für die Überführung von Waren in Zollverfahren oder für die Gewährung von Abgabenbegünstigungen aufgrund der Verwendung…
…Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme von Zollverfahren, in die die Waren überführt worden sind, ergeben müssen. Eine Einfuhrzollschuld entsteht nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b ZK, wenn Voraussetzungen für die Überführung von Waren in Zollverfahren oder für die Gewährung von Abgabenbegünstigungen aufgrund der Verwendung…
…die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben (Abs.3 leg.cit.). Der im gegenständlichen Fall ermittelte (und im Übrigen im bisherigen Abgaben- und Rechtsbehelfsverfahren seitens der Bf auch unbestritten gebliebene) Sachverhalt ist unter den…
…die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben (Abs.3 leg.cit.). Der im gegenständlichen Fall ermittelte -und im bisherigen Abgaben-und Rechtsbehelfsverfahren seitens der Bf unbestritten gebliebene Sachverhalt ist unter den (obzietierten) Zollschuldentstehungstatbestand des…
…welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben (Abs. 3 leg.cit.). Der im gegenständlichen Fall ermittelte (und im Übrigen im bisherigen Abgaben- und Rechtsbehelfsverfahren seitens der Bf auch…
…nicht wirklich erfüllt war. Zollschuldner ist nach Abs. 3 die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Die Zollschuldentstehungstatbestände gelten gem. § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die sonstigen Eingangs- und…
…solche dingliche Wirkung des Freischeins nicht, weder durch eine ausdrückliche gesetzliche Festlegung noch im Interpretationsweg. Wenn es um die Inanspruchnahme von Begünstigungen und Ausnahmen geht, sind die Abgabenvorschriften allgemein und die Verbrauchsteuergesetze im Besonderen streng förmlich und auf Personen ausgerichtet, insbesondere wird auf die steuerliche…
…haben ergeben, dass die Bf. mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet nicht berechtigt war, hinsichtlich des Beförderungsmittels eine Zollanmeldung in konkludenter Form zur Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung in dem Sinne abzugeben, dass sie die Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, passiert…
…unter Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattung wieder exportiert worden sei. Dazu sei festzuhalten, dass die Berufungswerberin bis zum Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsvorentscheidung den Nachweis des Ursprunges der exportierten Erzeugnisse- entgegen deren diesbezüglichen Ankündigungen- nicht erbracht habe. Dieser ergebe sich aber auch nicht aus den von der…
…weil die ausstellenden (deutschen) Unternehmen den EU-Ursprung des von ihnen gelieferten Fleisches nicht bestätigen konnten. Mangels geeigneter Aufzeichnungen über die weitere Verwendung des eingeführten Rindfleisches im Betrieb sei daher davon auszugehen, dass der Gemeinschaftsursprung der unter Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattung getätigten Rindfleischexporte nicht nachzuweisen sei…
…Zeit von 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr anwesend. Sie hat das betreffende Protokoll auch mitunterfertigt. In der bezüglichen Gebührennote der Dolmetscherin wurden die Dolmetschergebühren für die Zeit der Niederschriftaufnahme von 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr ausgewiesen, der Umfang der Inanspruchnahme von…
…der Beschwerde Folge zu geben, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das Zollverfahren einzustellen. Gerade aufgrund des Umstandes, dass die Gestion der Bf in steuerlicher Hinsicht stets korrekt gewesen sei, was durch das Ergebnis von Betriebsprüfungen der Finanzbehörde bestätigt werde, sei es völlig unverständlich und nicht…
…entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 ZK genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden sind, ergeben. Infolge der…
…worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabepflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Entgegen der Beurteilung durch das Zollamt ist die Bf. Zollschuldnerin im Sinne des Art. 203 Abs. 3 1…
…1 UStG 1994 und § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Einfuhrumsatzsteuer. Die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern liegt im Ermessen des Abgabengläubigers, der diese Auswahl nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Unter Billigkeit wird dabei die Angemessenheit…
…1 UStG 1994 und § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Einfuhrumsatzsteuer. Die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern liegt im Ermessen des Abgabengläubigers, der diese Auswahl nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Unter Billigkeit wird dabei die Angemessenheit…
…1 UStG 1994 und § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Einfuhrumsatzsteuer. Die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern liegt im Ermessen des Abgabengläubigers, der diese Auswahl nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Unter Billigkeit wird dabei die Angemessenheit…
…1 UStG 1994 und § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Einfuhrumsatzsteuer. Die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern liegt dabei im Ermessen des Abgabengläubigers, der diese Auswahl nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Unter Billigkeit wird dabei die…