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UFSL RV/0449-L/02Im Nachsichtsverfahren trifft den Nachsichtswerber die Behauptungs- und Beweispflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2004

…verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann…

UFSF RV/0289-F/13Persönliche und sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Wie bereits im angefochtenen Bescheid ausgeführt worden sei, habe die Bw. ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht dargelegt, obwohl im Nachsichtsverfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht bestünde, die bedinge, dass der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstande…

UFSL RV/0665-L/04Im Nachsichtsverfahren trifft den Antragsteller eine erhöhte Behauptungs- und Mitwirkungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2004

…verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann…

UFSL RV/0107-L/10Keine Nachsicht mangels Sanierungseffekt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

…Am 3. Februar 2010 richtete die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates folgendes Schreiben an den Bw: "Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf…

UFSL RV/0623-L/02Nachsicht von Haftungsschulden wegen persönlicher und sachlicher Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004Teil 1/2

…der Gesetzgeber, wäre sie voraussehbar gewesen, vermieden hätte, im Nachsichtsweg zu mildern. Nachsichtsbewilligungen stellen antragsgebundene Verwaltungsakte dar. Da die Partei im vom Antragsprinzip geprägten Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft (VwGH 7.9.1990, 90/14/0089), hat somit der Nachsichtswerber das Vorliegen all jener Umstände…

UFSF RV/0285-F/06Fortgesetztes Verfahren nach VwGH 25.10.2006, 2004/15/0150, betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2008

…noch nicht entrichtet, sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche…

UFSL RV/0963-L/05Allfällige Fehler bei der Abgabenfestsetzung können nicht im Rahmen des Nachsichtsverfahrens saniert werden. Sorgfaltsverletzungen des Steuerberaters gehen zu Lasten des Abgabenpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005

…atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Demzufolge wäre es Sache der Bw…

UFSF RV/0494-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeitszeitpunkt weit in der Vergangenheit liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

…Entscheidungsfindung bezüglich des Vorliegens einer persönlichen Unbilligkeit bedingt eine detaillierte Kenntnis der gesamten Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Nachsichtswerbers. Da im Nachsichtsverfahren das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber liegt, ist es dessen Sache, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun…

UFSL RV/0725-L/07Behauptungs- und Nachweispflicht des Antragstellers im Nachsichtsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008

…beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Demzufolge wäre es Sache des Bw. gewesen, seine Angaben zu konkretisieren und insbesondere darzulegen, weshalb die Einhebung der…

UFSW RV/1207-W/12Keine Nachsicht bei schuldhaftem Fehler des Steuerberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2013

…noch nicht entrichtet, sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche…

UFSW RV/1659-W/05Nachsicht, keine persönliche Unbilligkeit, wenn wirtschaftliche Lage nicht bekanntgegeben wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2006

…auszulegen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022). Die Bewilligung der…

UFSW RV/1028-W/04Sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des…

UFSW RV/1023-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006

…in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des…

UFSW RV/1026-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006

…in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des…

UFSW RV/1025-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2006

…in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des…

UFSW RV/1027-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des…

UFSW RV/1024-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2006

…seiner erhöhten Mitwirkungspflicht keineswegs entsprochen hat, weil er seine wirtschaftliche Lage nicht dargelegt hat. Die Behauptung, dass die finanziellen Mittel des Bw. ausgeschöpft seien, vermag allein das Vorliegen einer persönlich Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO jedenfalls nicht darzulegen. Auch der Einwand, dass der Bw…

UFSZ1W ZRV/0063-Z1W/11Antrag auf Nachsicht, weil Abgabenschuldigkeiten nicht auf einmal getilgt werden können
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.08.2013

…2004/15/0150). Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für das in § 236 BAO ("können ... nachgesehen werden") vorgesehene Ermessen. Den Antragsteller trifft dabei eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat somit einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun…

UFSL RV/1106-L/06Vorliegen einer persönlich und sachlich bedingten Unbilligkeit bei einer in Konkurs befindlichen GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2008

…in vom Antragsprinzip geprägten Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der Nachsichtswerber hat demnach das Vorliegen all jener Umstände, auf die die Nachsicht gestützt werden kann, von sich aus einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels darzulegen. Die Abgabenbehörde hat im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom…

UFSL RV/0163-L/11Behauptete persönliche und sachliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

…2004/16/0276). Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt daher beim Nachsichtswerber (VwGH 7.7.2011, 2008/15/0010). Ihn trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht, dabei ist es seine Sache, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht…