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UFSW RV/0437-W/10Verdacht auf Karussellbetrug; Gutglaubensschutz des Art. 7 Abs. 4 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2010Teil 2/2

Wir haben die Identität des Abholenden festgehalten, selbst wenn unrichtige Angaben des Abnehmers vorlägen, konnte man diese trotz Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen. Beweis: wie bisher. Erst am 4.12.2009 (Freitagnachmittag) war es unserem Vertreter nach wiederholten Versuchen möglich, Akteneinsicht zu…

UFSW RV/1100-W/04Wirtschaftliche Lage des Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2005

…der Steuerbefreiung auf unrichtige Angaben des Abnehmers beruhe und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen habe der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

UFSK RV/0134-K/08Nichtanerkennung der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen mangels Angabe des richtigen Abnehmers und seiner UID.Nr. im Rahmen des Buchnachweises; Nichtgewährung des Vertrauensschutzes nach Art. 7 Abs. 4 UStG 1994.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2013

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. …

UFSI RV/0261-I/051) Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei fehlendem bzw. mangelhaftem Buchnachweis 2) gültige UID-Nummer des Abnehmers als Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009Teil 1/2

…Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Hängt…

UFSZ3K ZRV/0320-Z3K/07Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen; Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers in der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.11.2007

…des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Gemäß § 5 der Verordnung des…

UFSZ3K ZRV/0104-Z3K/05Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen; Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers in der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2006

…des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Gemäß § 5 der Verordnung des…

UFSS RV/0042-S/07Buchnachweis Abholfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…26). In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abnehmers festzuhalten. Abholfälle sind - negativ gewendet - Lieferungen, bei denen der Gegenstand der Lieferung weder durch den Unternehmer noch durch einen Dritten zum Abnehmer befördert wird. Wie die Identität des Abholenden festgehalten wird, bleibt dem Unternehmer überlassen…

UFSW RV/0284-W/081. Scheinlieferungen durch den UFS verneint 2. Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013Teil 1/3

…nach entsprechendem Vorweis seiner Identität und Berechtigung einen Ausfolgeschein, den er dem Lagerarbeiter vorlege, der ihm sodann die Waren aushändige. Als Beweis für die Übergabe der Waren an die Spedition X**** habe die Bw von der Spedition ****Sped ein Fax des Ausfolgescheines mit Angabe der…

UFSI RV/0147-I/03Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen, Abnehmererklärung, Identitätsfesthaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2003

…74).   Bei Abholfällen hat der liefernde Unternehmer gem. Art 7 Abs. 4 UStG 1994 außerdem die Identität des Abholenden festzuhalten. Wie die Identität des Abholenden festgehalten wird, bleibt dem Unternehmer überlassen. Die Identitätsfeststellung bei Abholfällen ist vom Unternehmer ebenfalls unterlassen worden.   Die Steuerbefreiung…

UFSG RV/0179-G/09(Fehlender) Nachweis der Beförderung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…In Abholfällen habe der liefernde Unternehmer gem. Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 die Identität des Abholenden festzuhalten. Da dies nicht erfolgt sei, liege keine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Die Umsatzsteuer sei deshalb im Ausmaß von 20 % vorzuschreiben. Im Jahresumsatzsteuerbescheid vom 12.1.2009 wurde dieser…

UFSW RV/0966-W/03Innergemeinschaftliche Lieferung - wer ist Abnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2006

…eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. In diesem Fall schulde der Abnehmer (Bw) die entgangene Steuer. In Abholfällen habe der Unternehmer die Identität des Abholenden festzustellen (R.-GmbH die des Bw). Da der Bw der Abnehmer der Ware gewesen sei, schulde er gemäß Art 7…

UFSL RV/1147-L/101. Inlandslieferung eines Fahrzeuges: Keine Umsatzsteuer für den Erwerb eines neuen Fahrzeuges mit umsatzsteuerlichem Standort im Inland 2. Inlandslieferung eines Fahrzeuges: NoVA-Schuld aufgrund Lieferung statt widerrechtlicher Verwendung 3. Inlandslieferung eines Fahrzeuges: KFZ-Steuer bei widerrechtlicher Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2012

…Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit der Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten…

UFSK RV/0111-K/04Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe nach § 206 lit. b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.10.2009

…der dagegen erhobenen Berufung führte die Bw. aus, dass die vorliegenden Rechnungen alle relevanten Erfordernisse für eine igL enthalten würden. Es würden Bestätigungen des abholenden ausländischen Unternehmens vorliegen. Auf diesen mit Firmenkopf, Stempel und Unterschrift versehenen Schriftstücken werde bestätigt, dass die in einer bestimmten Rechnung…

UFSF RV/0081-F/09Nachweis der Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Fahrzeugen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2012

…Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzustellen (Art…

UFSZ3K ZRV/0207-Z3K/08Mineralöl - Verkehr unter Steueraussetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)08.01.2010Teil 1/2

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

UFSW RV/0265-W/08Keine Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei Fehlen von Ausfuhr-, Abnehmer- und Buchnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2008Teil 2/2

…Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." Die Verordnung des Bundesministers…

UFSZ1W ZRV/0128-Z1W/09Keine innergemeinschaftlichen Lieferungen bei gefälschten Fakturen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.12.2013

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

UFSZ1W ZRV/0129-Z1W/09Kein Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Rechnungsfälschungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.12.2013

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

UFSZ1W ZRV/0130-Z1W/09Liegen innergemeinschaftliche Lieferungen im Anschluss an die Einfuhr vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.12.2013

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

UFSW RV/1674-W/11Vertrauensschutz bei zweimaliger Abfrage der UID-Nummer im Vormonat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …