…Anmeldungsfelder 31 und 35 im Anhang 37 der ZK-DVO ergeben. Dabei handelt es sich um die zum Erkennen der Waren und Warenmengen erforderlichen Angaben. Diese Mindesterfordernisse beziehen sich auf Angaben zur eindeutig feststellbaren Identität der in der Zollanmeldung angeführten Waren mit den gestellten Waren…
…vereinfachten Versandschein angewiesenen Waren jemals an einen zugelassenen Warenübernahmeort befördert und entsprechend den Anordnungen im Bewilligungsbescheid übernommen worden sind. Die Einfuhrzollschuldentstehung aufgrund dieses Sachverhaltes war bereits Gegenstand des angefochtenen Bescheides. Eine rechtlich andere Beurteilung der Sache durch die Berufungsbehörde ist bei Identität der Sache nicht…
…vereinfachten Versandschein angewiesenen Waren jemals an einen zugelassenen Warenübernahmeort befördert und entsprechend den Anordnungen im Bewilligungsbescheid übernommen worden sind. Die Einfuhrzollschuldentstehung aufgrund dieses Sachverhaltes war bereits Gegenstand des angefochtenen Bescheides. Eine rechtlich andere Beurteilung der Sache durch die Berufungsbehörde ist bei Identität der Sache nicht…
…203 Abs. 1 ZK durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (vergleiche VwGH 26.02.2004, 2002/16/0005). Da die Abgabenvorschreibung gemäß Art. 201 ZK eine andere als die verfahrensgegenständliche Ware (Digitale Einzelbild-Videokamera) betraf, lag keine Identität der Sache vor. Die Berufungsbehörde darf in…
…Verletzung der Nämlichkeitsmittel oder mangelnde Identität zwischen der Ware und der Versandanmeldung ergäben. Gerade in diesen Fällen besteht aber ein besonderes Interesse an einer effizienten Durchführung der zollamtlichen Prüfung im Sinne des Artikels 4 Ziffer 14 ZK, die nicht durch eine zu großzügige Ausgestaltung der…
…Präferenznachweis gewählte Warenbezeichnung, sondern alle dazu dienlichen Angaben, also die Anzahl, Art und Zeichen der Packstücke und die Mengenangaben heranzuziehen. Würden sich nach Prüfung all dieser Angaben wesentliche Zweifel an der Identität der Sendung ergeben, sei die Präferenzzollbehandlung zu verweigern. Bei verpackten Waren sei für…
…deren Identitäten vorgetäuscht und die ihm gelegten Rechnungen falsch waren. Hätte er die tatsächlich erst nach Beginn der Nachschau im Juli 2006 (ABNr. 2) vorgenommenen Überprüfungen seiner Lieferanten bereits bei Bemerken der Ungereimtheiten durchgeführt, hätte er nicht nur festgestellt, dass diese teilweise an der angegebenen…
…von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist, keinen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Die Identität der…
…244 ZK vorliegen. Eine meritorische Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates über den erwähnten Antrag auf Ratenzahlung wäre somit nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des erstinstanzlichen Verfahrens sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Es erübrigt…
…ist, dann gilt für diesen Sachverhalt die von der Norm vorgesehene Rechtsfolge (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, 27). Die Lit.a des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG ist die gebühren- bzw. verkehrsteuerspezifische Rechtsfolge: wenn die Gewinne in Waren und/oder geldwerten Leistungen bestehen, 12…
…ist, dann gilt für diesen Sachverhalt die von der Norm vorgesehene Rechtsfolge (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, 27). Die Lit.a des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG ist die gebühren- bzw. verkehrsteuerspezifische Rechtsfolge: wenn die Gewinne in Waren und/oder geldwerten Leistungen bestehen, 12…
…1899), 84-85). Der zweite Gegenstand staatlicher Ausspielungen war das Porzellan (Porzellanlotterien) (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 86), weiters bei privaten Glückshäfen Spiegel, und Produkte aus Wolle. (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 87). Im 18.Jahrhundert gab es Tausende von Gesuchen von Warenausspielungen (Uhren, Kleider…
…lösen wäre, ist eine - für das Eingreifen der Abgrenzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 GebG vorausgesetzte (vgl. VwGH vom 29.1.1990, 87/15/0082 ) - Identität des Rechtsvorganges somit nicht gegeben." Handelt es sich um ein unverzinsliches Darlehen eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, so unterliegt der…
…1899), 84-85). Der zweite Gegenstand staatlicher Ausspielungen war das Porzellan (Porzellanlotterien) (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 86), weiters bei privaten Glückshäfen Spiegel, und Produkte aus Wolle. (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 87). Im 18.Jahrhundert gab es Tausende von Gesuchen von Warenausspielungen (Uhren, Kleider…
…lösen wäre, ist eine - für das Eingreifen der Abgrenzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 GebG vorausgesetzte (vgl. VwGH vom 29.1.1990, 87/15/0082 ) - Identität des Rechtsvorganges somit nicht gegeben." Handelt es sich um ein unverzinsliches Darlehen eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, so unterliegt der…
…1899), 84-85). Der zweite Gegenstand staatlicher Ausspielungen war das Porzellan (Porzellanlotterien) (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 86), weiters bei privaten Glückshäfen Spiegel, und Produkte aus Wolle. (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 87). Im 18.Jahrhundert gab es Tausende von Gesuchen von Warenausspielungen (Uhren, Kleider…
…lösen wäre, ist eine - für das Eingreifen der Abgrenzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 GebG vorausgesetzte (vgl. VwGH vom 29.1.1990, 87/15/0082) - Identität des Rechtsvorganges somit nicht gegeben." Handelt es sich um ein unverzinsliches Darlehen eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, so unterliegt der…
…Beantwortung dieser Berufungsgründe ist die historische Rechtslage betreffend "Ausspielungen" (hier nicht im Sinne des GSpG, sondern als Bezeichnung für diesen bestimmten Glücksvertragstypus) zu untersuchen. Des weiteren werden die Berufungsgründe "Unternehmer/Veranstalter" und der "Warenbegriff" vorerst historisch in die Betrachtung miteinbezogen, sowie am Rande § 15 Abs…
…lösen wäre, ist eine - für das Eingreifen der Abgrenzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 GebG vorausgesetzte (vgl. VwGH vom 29.1.1990, 87/15/0082 ) - Identität des Rechtsvorganges somit nicht gegeben." Handelt es sich um ein unverzinsliches Darlehen eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, so unterliegt der…
…deren Identität so überzeugend und konkret darzulegen, dass zusätzlich zu den bereits durchgeführten Beweiserhebungen weitere Ermittlungen erforderlich und zweckmäßig erscheinen. Dass die in den Zollanmeldungen genannten Empfänger nicht Abnehmer im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Z.2 UStG 1994 wären, wird auch von der…