… dazu gehört, dass der Fruchtgenussberechtigte die ihm gemäß § 512 und § 513 ABGB obliegenden Lasten im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses (insbesondere Erhaltungsaufwand, Abgaben, Hypothekarzinsen usw.) trägt (vgl. VwGH 27.01.2009, 2006/13/0166, mwN). Betreffend die Fruchtnießung an einem Gebäude, aus dem Einkünfte…
…voraus, dass dieser auf die "Einkünfteerzielung Einfluss nimmt", indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet. Dazu gehört, dass der Fruchtgenussberechtigte die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses trägt (insbesondere Erhaltungsaufwand, Abgaben, Hypothekarzinsen, Betriebskosten usw.; vgl. Doralt/Toifl, EStG14, …
…Monat verdiene, dass sie eine private Krankenversicherung in der Schweiz haben müsse, dass sie Hypothekarzinsen in Höhe von 850,00 € und Betriebskosten in Höhe von 150,00 € "an den Unterhalt" ihrer "Kinder" zahle und begehrte, ihre Einkünfte nicht doppelt zu besteuern. Mit weiterem…
…vom 25. September 2006 fristgerecht berufen und zur Begründung auf die beiliegenden Steuererklärungen sowie die diesbezüglichen Erläuterungen verwiesen. Mittels Vorhalt vom 30. November 2006 wurde der Bw. aufgefordert, einen Nachweis bezüglich der Zinsen und Hypothekarzinsen zu erbringen sowie die Rechnung der Fa. O. vorzulegen. Weiters…
…aufgrund der Ehescheidung vom 8. Oktober 1997 in das Eigentum der Ehegattin übertragen worden sei, weshalb die Hypothekarzinsen und die AfA nur aliquot bis einschließlich September 1997 angerechnet worden seien. Abweichend von den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1990…
…Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses trägt, insbesondere Erhaltungsaufwand, Abgaben, Hypothekarzinsen. Dem Fruchtgenussberechtigten verbleibt daher nur der Nettoertrag (Einnahmen abzüglich Aufwendungen). Außerdem muss der Fruchtgenuss für eine gewisse Dauer bei rechtlich abgesicherter Position bestellt sein. Ein Zeitraum von zehn Jahren kann üblicherweise als…
…durch einen Bevollmächtigten) und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet; dazu gehört, dass der (nur obligatorisch berechtigte) Fruchtgenussberechtigte die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses trägt (insbesondere Erhaltungsaufwand, Abgaben, Hypothekarzinsen usw; siehe §§ 512 f ABGB). Dem (nur obligatorisch berechtigten) Fruchtgenussberechtigten verbleibt daher nur…
…oder verwertet wird oder worden ist oder aus inländischen öffentlichen Kassen stammen; - Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG 1988, wenn es sich dabei um Dividenden, Hypothekarzinsen oder Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters handelt; - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iSd § 28 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen…
…gedeckten Kosten einer in längeren als einjährigen Abständen wiederkehrenden Erhaltungsarbeit in angemessenen, den Verteilungszeitraum von zehn Jahren nicht übersteigenden Monatsraten gegen Bestellung einer Hypothek auf seinem Miteigentumsanteil und Zahlung der ortsüblichen Hypothekarzinsen gestattet wird, soweit ihm die sofortige Entrichtung des auf ihn entfallenden Teilbetrags der…
…schlüssig darlegen zu können, wenn der Wegfall der Werbungskostenposition "Hypothekarzinsen - € 952,11 im Jahr 2004 eine Herabsetzung des Gesamtverlustes von dem in der Überschussrechnung mit -€ 4.812,84 ausgewiesenen Betrages auf lediglich - € 3.860,73 zur Folge hätte. 3. Was das Verhältnis…
…835,00 | 15.020,00 | Betriebskosten lt. Betriebsprüfungsbericht | 27.573,00 | 37.692,00 | 41.881,00 | Hypothekarzinsen lt. Betriebsprüfungsbericht | 89.592,00 | 219.161,00 | 219.407,00 | Summe: | 833.259,00 |…
…dass dem Bw. offensichtlich nach Vermietungsbeginn klar geworden ist, dass bei der Höhe der erzielten Miete und der zu zahlenden Hypothekarzinsen der Zeitraum bis zum Erzielen eines Gesamtüberschusses so lang sein werde, dass nach der damaligen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof bzw. nach der Verwaltungsübung eine Anerkennung…
…aus diesem Grund keine steuerwirksame Übertragung der Einkunftsquelle vorliege, ist Folgendes festzustellen: Beim Bruttofruchtgenuss trägt nicht der Fruchtgenussberechtigte die ihm nach den §§ 512 und 513 ABGB obliegenden Lasten (Hypothekarzinsen, Steuern und Abgaben, Erhaltungsaufwand), sondern der Fruchtgenussbesteller. In diesem Fall ist der Fruchtnießer nicht unternehmerisch tätig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und KR Peter Latzel im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des a, vertreten durch Dr. jur. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…