…März 2001) die Berücksichtigung folgender Zahlungen als Werbungskosten: Beitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft 187,- ATS Kosten für den Vorbereitungskurs auf die Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Rechtswissenschaften in Höhe von insgesamt 4.585,- ATS Fachliteratur von insgesamt 1.235,- ATS In Summe wurde also der Abzug…
…mit der Familienbeihilfengruppe stelle ich fest, dass die Ablehnung meines Antrages auf Familienbeihilfe vom 15.2.2002 trotz Beilage aller relevanten Unterlagen zu Unrecht erfolgte. Nachstehend die "Mathematik" der Semesteranrechnung sowie die Erläuterungen der Hochschülerschaft (...), auf denen sie basiert: Durch das Ihnen in den vergangenen…
…wie folgt begründet: "1) Der Abweisungsbescheid bezieht sich auf einen Antrag vom 21.02.2011; mit diesem Datum habe ich keinen Antrag gestellt. 2) Die im Bescheid vorgegebene Argumentation widerspricht den Auskünften der österreichischen Hochschülerschaft, die bei dem vorliegenden Sachverhalt keineswegs von einem Studienwechsel ausgeht…
…Entscheidung der Behörde ausschließlich darauf stütze, dass nach § 2 Abs. 1 lit.b FLAG durch eine Tätigkeit als Funktionär der Hochschülerschaft zwar eine Verlängerung des Studiums eintreten würde, nicht aber eine Erhöhung der Altersgrenze, wie dies in den lit.g, lit.h und lit.i…
…oft Wartezeiten, die das Studium verlängern. Um die Wartezeiten auszufüllen hat meine Tochter während eines Semesters in der Hochschülerschaft mitgearbeitet und im Rahmen des Erasmus Programms ein Auslandssemester samt vorgesehenen Prüfungen absolviert. Nun ist dieser Zeitplan durch die beabsichtigte Einstellung der Familienbeihilfe ernstlich gefährdet. Meine…
…2010) nachgewiesen. Ihr Bestreben, ihr Studium unverzüglich und zielstrebig fortzusetzen war von vorneherein gegeben und zeigte sich an der Ablegung der Prüfungen mit Erfolg (13 Wochenstunden). ..." In der in der Berufungsschrift erwähnten Bestätigung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, datiert mit 8. Juni 2010, ist auszugsweise ausgeführt…
…Ihrem Ministerium) als Akademiker nicht ausreichend. Mein Sohn erfüllt somit bei den notwendigen 10 Semestern seines Studiums sehr wohl die Erfordernisse für die Verlängerung der Familienbeihilfe. Er hat übrigens im Studienjahr 2009/2010 als Präsident der Hochschülerschaft von B. zusätzliche Erfahrung für die spätere Karriere…
…und bekomme, ebenso wie seine Frau ein Stipendium, zusätzlich erhalte er von der Gemeinde Wien einen Familienzuschuss und einen Kindergartenzuschuss. Außerdem beziehe er noch Geld von der österreichischen Hochschülerschaft. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sei somit in Österreich gelegen. Eine Meldeamtsanfrage betreffend Fr. M besagt, dass…
…Ein Auszug aus dem Geburtenbuch über die Geburt der Tochter des Bws. im Juni 1987 sowie 2. eine Bescheinigung des "Leiters der Hochschülerschaft von C" (Rundstempel unleserlich), wonach die Tochter des Bws. "ordentlicher Student des zweiten Studienjahres an dem Banja Luka College im Schuljahr 2008…
…4. Fortbildungs-kosten UNI-Linz | | | | Fahrtkosten | 39x147kmx2 | S 53.243,00 | Kilometergeld | Verpflegungskosten | 39 x S 180,00 | S 7.020,00 | | Hochschülerschaft Gebühr | | S 360,00 | Rg. | Skripten…
…hin zu einem Ausbildungspönalisierungsinstrument, ergeben sich noch folgende verfassungsrechtlich bedenkliche Passagen im FLAG: 1. Das FLAG enthält eine derartige Fülle von Ausnahmetatbeständen, dass die Gleichheit vor dem Gesetz keinesfalls nachvollzogen werden kann. Alleine wer sich als Akteur in der Hochschülerschaft betätigt, besitzt bereits unnachvollziehbare Privilegien…
…werden müsse, sei der angenommene Sachverhalt hier nicht verwirklicht, da die österreichische Hochschülerschaft in einem Informationsblatt zur Studienbeihilfe und zum Studienwechsel dieses Thema behandelt habe und darin ausgeführt habe, dass die Regelung zu den kombinationspflichtigen Studienrichtungen nicht für Lehramtsstudien nach dem neuen Studienplan gelte. Nach…
…eine einfache Wegstrecke von 40 km bis 60 km von 20.160,00 S, Jahresbeitrag zur Wirtschaftstreuhänderkammer 2.064,00 S, Beitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft Sommersemester 2001 von 187,00 S, Studien- inkl. ÖH-Beitrag Wintersemester 2001/02 von gesamt 5.187,00 S) geltend…
…Jahresbeitrag der Wirtschaftstreuhänderkammer 2.000,-- S, Stempelgebühren anlässlich des WT-Kammerbeitrittes 380,-- S, Sommer- und Wintersemesterbeiträge 2000 und 2000/01 der Österreichischen Hochschülerschaft je 187,-- S) geltend. Zum beantragten Pendlerpauschale merkte sie in der Erklärungsbeilage an, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar gewesen wäre. Mit…
…Aufwendungen in Höhe von 33.000,00 S als Kursbeitrag für einen Universitätslehrgang für "Immobilienberatung und Liegenschaftsmanagement", 454,00 Taxikosten, 185,00 S als Beitrag für die Hochschülerschaft Wien, 60,00 S Skriptenkosten, 1.450,00 S für einen Schweißkurs am Polycollege Stöbergasse 11-15…
…Fischer Weltalmanach, ZIP-Programme, Brookhaus-Lexikon etc. Es wurden Bestätigungen der Österreichischen Hochschülerschaft von 185,00 S und der Interessengemeinschaft der Berufsoffiziere von 100,00 vorgelegt. Zuletzt macht der Bw. noch weitere Sonderausgaben (Unfall- bzw. Lebensversicherung) in Höhe von 2,789,90 geltend. Aufgrund der…
…Beiträge wandte er ein, dass die Aufwändungen für die Dissertation anerkannt worden seien und somit auch die ursächlich damit im Zusammenhang stehenden Pflichtbeiträge zur Österreichischen Hochschülerschaft anerkannt werden müssten. Bezüglich der als Werbungskosten beantragten Winterausrüstung für Schibegehungen führte der Berufungswerber aus, dass als Forstschutzreferent des…
…Beitrag Notariatskammer | 2.184,00 | | Verein der Notariatskandidaten | 500,00 | | Juristenverband | 300,00 | | Hochschülerschaft | 187,00 | 7.871,00 | Fortbildungskosten | | | Seminar der Notariatsakademie | 3.240,00 | | Telefonspesen…
…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…
…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22…