…Passage enthalten ist, dass gegen DIESEN Bescheid eine Berufung eingebracht werden könne. Hieraus könne daher keineswegs abgeleitet werden, dass ein Rechtsmittel zu Unrecht als unzulässig erklärt werde. Der Hinweis auf § 252 Abs. 1 BAO solle bezwecken, dass der Abgabepflichtige zu einem Zeitpunkt, wo die Rechtsmittelfrist…
…Juni 1990). Die Wiederaufnahmegründe sind in der Begründung des Bescheides anzuführen (UFSW, RV/3426-W/09 vom 24.02.2010, unter Hinweis auf VwGH vom 14. Mai 1991, 90/14/0262). Die Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides ist schon…
…Schlussbesprechung hatte am 6. April 2006 stattgefunden. In der Vorhaltsbeantwortung vom 9. Februar 2010 vertrat die Berufungswerberin die Ansicht, dass der Hinweis auf den Prüfungsbericht als Ankündigung einer ergänzenden Begründung des Umsatzsteuerbescheides 2002 zu werten sei, weshalb die Berufungsfrist gemäß § 245 Abs. 1 BAO erst…
…Hauptzollamt Wien erfolgt sei, "bzw. bis der Überweisungsbetrag von der Firma X auf dem Konto der Bf. "einlangt". Nach Ansicht des Senates ist der bloße Hinweis der Bf. auf den "Jahresgewinn in Höhe von ca. ÖS 3,600.000,00" nicht geeignet, das Vorliegen einer…
…eines Monats passiert? Der Bescheid über die Festsetzung der Stundungszinsen ist lediglich aus dem Briefkopf des Formulars dem Finanzamt zuordenbar. Kein Hinweis, wer im Namen des Finanzamtes die Entscheidung getroffen habe und keine Unterschrift und aus welchem Anlass. Ist das Willkür mit automatisierter Computerunterstützung? Denn…
…Gründe seien im Berufungsbegehren nicht geltend gemacht worden. Der Bescheid wurde der steuerlichen Vertretung als Zustellungsvertreter der Bw. zugestellt, enthält aber keinen Hinweis gemäß § 101 Abs 3 BAO, dass mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person die Zustellung an…
…mit denen auf solche Änderungen bzw. Aufhebungen gerichtete Anträge abgewiesen werden. 5. Der Bescheid vom 3.2.2011 wurde an die Zustellbevollmächtigte zugestellt. Er enthält aber keinen Hinweis im Sinne des § 101 Abs. 3 BAO, sodass die Zustellfiktion des zweiten Satzes der zitierten Bestimmung nicht…
…Eine "stillschweigende Verlängerung" der Berufungsfrist ist in der Bundesabgabenordnung nicht vorgesehen (vgl. UFS 5.7.2010, RV/0056-L/03 mit Hinweis auf UFS 28.6.2005, RV/1097-L/04). Tatsächlich erfolgte im vorliegenden Fall daher auch hinsichtlich der in den Anträgen angeführten Bescheide…
…FinStrG und 2. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung dieses Antrages gemäß § 177 Abs. 2 FinStrG, jeweils vom 8. September 2008, als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde unter Hinweis auf einen zur oa. Konto- bzw. StNr. ergangenen Abrechnungsbescheid gemäß § 216 Bundesabgabenordnung (BAO) vom 22. Oktober 2009 im Wesentlichen…
…In der gesondert ergangenen Bescheidbegründung vom 5. November 2002 legte das Finanzamt die Gründe ihrer Entscheidung dar. Bescheidadressat war die Firma "Bw. zH HA A 6 O" Einen Hinweis darauf, dass mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person die Zustellung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schopf als weitere Mitglieder des…
…November 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO : Sachverhalt: Die Berufungswerberin (Bw.) beantragte mit dem elektronisch eingebrachten Anbringen vom 31. Oktober 2010 unter Hinweis auf ein Anbringen vom 21. Oktober 2010 die Stundung der Umsatzsteuer 07/2010 bis 31. Jänner 2011. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Karl Kittinger sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Käthe Bauer und Michael Kerschbaumer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…um Durchführung einer mündlichen Verhandlung ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18. Februar 2008 wurde die Berufung mit dem Hinweis abgewiesen, dass infolge der abweisenden Erledigung der Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2000 bis 2004 sich keine Änderung der Bemessung für…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Kommerzialrat Gottfried Hochhauser als weitere Mitglieder des Senates in…
…geäußerte Hinweis auf die schlechte Wettersituation im Frühjahr, die es dem Textilhandel unmöglich mache, die Umsatzsteuerzahllasten der Monate November und Dezember 2006 (Weihnachtsgeschäft) zu bezahlen, ist nicht nur wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die vom Finanzamt festgestellte Gefährdung der Einbringlichkeit zu widerlegen. Der Hinweis auf…
…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Hinweis Diese Entscheidung wirkt gegenüber allen an der (Nicht)Feststellung Beteiligten (§ 191 Abs…