Anhang 4a: Hinweise zur Abfertigung mit dem eATA Das System stellt ein stand-alone-System dar. Die Anmeldung erfolgt mit der dienstlichen E-Mail und dem persönlichen Passwort direkt im Internet unter https://customs-at.atacarnet.iccwbo.org/login Übergangszeit, in dem sowohl papiermäßige ATA…
0. Hinweis Für Importe aus Kamerun in die EU gelten ursprungsrechtlich die Bestimmungen der Marktzugangsverordnung (ARL UP-5300). Nur für Exporte aus der EU nach Kamerun gelten die nachstehenden Ausführungen.
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen (Regionales Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4002 (Revised Rules des Regionalen Übereinkommens) heranzuziehen.
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.
10. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und DefinitionenHinweis 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Vertragspartei | Für die Kumulierung zulässige Länder der PanEuroMed-Zone | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4002 (Revised Rules) heranzuziehen.
2.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise 2.7.1. Ausfüllung und Änderungen Werden die Präferenznachweise handschriftlich ausgefertigt oder handschriftlich ergänzt, so muss dies mit Tinte oder Kugelschreiber und in Druckschrift erfolgen. Radierungen oder Überschreibungen sind unzulässig. Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümliche Eintragung…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1…
5. BeispieleRisikoindikatoren sowie Hinweise auf das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung angeführte Erwerber…
7. Strafbestimmungen und Hinweise 7.1. Strafbestimmungen 7.1.1. Gerichtliche Strafen (1) Die Einfuhr oder die Ausfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist nach…
7.2. Hinweise (1) Im Hinblick auf die gesundheitspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs haben auch die im Abfertigungsdienst der InnerlandszollämterInnerlandszollstellen eingesetzten Beamten zu berücksichtigen, dass es grundsätzlich nicht genügt, illegal ein- oder ausgeführte Suchtmittel sicherzustellen, sondern dass alles unternommen werden muss, um…
24. Hinweise Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…
…C 265 vom 7. November 2007 folgende Mitteilung veröffentlicht. HINWEIS AN DIE IMPORTEURE Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft (2007/C 265/07) Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft mit, dass berechtigte Zweifel an dem Ursprung der Erzeugnisse mit hohem…
…10.2015 zulässig, nicht rechtswidrig ist und im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen der amtswegigen Wiederaufnahme vom Finanzamt - entgegen den Ausführungen in der Beschwerde - erfüllt wurden. Durch den Hinweis in den Begründungen der Wiederaufnahmebescheide betreffend Einkommensteuer 2012 und 2013 auf die abgabenbehördliche Prüfung, die darüber aufgenommene…
…Passage enthalten ist, dass gegen DIESEN Bescheid eine Berufung eingebracht werden könne. Hieraus könne daher keineswegs abgeleitet werden, dass ein Rechtsmittel zu Unrecht als unzulässig erklärt werde. Der Hinweis auf § 252 Abs. 1 BAO solle bezwecken, dass der Abgabepflichtige zu einem Zeitpunkt, wo die Rechtsmittelfrist…