RIS AI

Findok · Richtlinien

UP-4403

0. Hinweis

geltende FassungRichtlinie2024-0.810.606gilt ab 07.05.2025

Inhaltsverzeichnis der UP-4403

Wortlaut laut Findok

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4002 (Revised Rules des Regionalen Übereinkommens) heranzuziehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.810.606
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0362-IV/7/2015
Stammnummer
71224
Enthalten in Fassung
16 (geltend: 16)
Gültig
07.05.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF