Findok · Richtlinien
RAE
24. Hinweise
geltende FassungRichtlinie2024-0.234.994gilt ab 18.10.2005
Wortlaut laut Findok
24. Hinweise
Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben.
Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesen Richtlinien abgeleitet werden.
Normen und Schlagworte
Treu und GlaubenUnverbindlichkeitUnverbindlichkeitsklauselRichtlinienRechtsansichtbundeseinheitliche Vorgangsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.234.994
- GZ der Erstfassung
- 05 2202/1-IV/5/03
- Stammnummer
- 19978
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 18.10.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF