Findok · Richtlinien
UP-4600
0. Hinweis
geltende FassungRichtlinie2022-0.102.360gilt ab 09.02.2022
Inhaltsverzeichnis der UP-4600
Wortlaut laut Findok
0. Hinweis
Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2022-0.102.360
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0020-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68283
- Enthalten in Fassung
- 9 (geltend: 9)
- Gültig
- 09.02.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF