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Findok · Richtlinien

UP-4600

0. Hinweis

überholte Fassung (bis 08.02.2022)Richtlinie2021-0.782.097gilt ab 06.08.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4600

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.08.2020 bis 08.02.2022.

Wortlaut laut Findok

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) heranzuziehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.782.097
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0020-IV/7/2014
Stammnummer
68283
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 9)
Gültig
06.08.2020 bis 08.02.2022
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF