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Findok · Richtlinien

ZK-2500

Anhang 4a: Hinweise zur Abfertigung mit dem eATA

geltende FassungRichtlinie2026-0.608.048gilt ab 01.08.2026

Inhaltsverzeichnis der ZK-2500

Wortlaut laut Findok

Anhang 4a: Hinweise zur Abfertigung mit dem eATA Das System stellt ein stand-alone-System dar. Die Anmeldung erfolgt mit der dienstlichen E-Mail und dem persönlichen Passwort direkt im Internet unter https://customs-at.atacarnet.iccwbo.org/login Übergangszeit, in dem sowohl papiermäßige ATA als auch eATA kommen. Wobei zu beachten ist, dass sich der Unterschied ausschließlich auf die Zollverwaltungen bezieht. Die ausstellenden Stellen und die Bürgen können bereits alle auch elektronisch ausstellen und tun das auch. Eine jeweils aktuelle Liste der elektronischen Staaten ist unter eATA Carnet - ICC - International Chamber of Commerce zu finden. Die Liste befindet sich am Ende dieser Seite. Die möglichen Fälle der Abfertigungen: Vom digitalen in ein Papierland: Als ausstellendes Land sind sowohl die Eröffnung (Validation) als auch die Ausfuhr digital und papiermäßig durchzuführen. Das gilt, sobald in der Kette irgendwo ein Papierland auftritt. Wenn das zweistufige Ausfuhrverfahren zum Tragen kommt, gilt das auch hier. [Grafik] Vom Papierland zum digitalen Land: Hier wird die Abfertigung ausschließlich digital durchgeführt; es ist aber am Papier zu überprüfen, ob die Validierung durchgeführt wurde, damit die Haftungskette gegeben ist. [Grafik] Vom digitalen zum digitalen Land: Sämtliche Abfertigungen werden ausschließlich digital durchgeführt. [Grafik] Rollenvergaben in Österreich: Admin: Diese Rolle enthält beinahe alle Berechtigungen und ist daher dem Projektteam vorbehalten. Regionalmanager: Diese Rolle haben jeweils 2 bis 3 Personen pro Region und sie beinhaltet die Vergabe und Änderung von Berechtigungen der Kolleginnen und Kollegen in der jeweiligen Region. Die Regionen sind mit den Dienststellen des ZAÖ ident. Abfertigungsdienst: Um innerhalb der jeweiligen Dienststelle flexibel zu sein, bekommen alle Abfertigungsbediensteten die Rolle "Customs region officer". Sie sind dadurch grundsätzlich an ihrer Zollstelle angemeldet, können sich aber einfach beim Anmeldungsvorgang vorübergehend an einer anderen Zollstelle der eigenen Dienststelle anmelden. Client manager: Diese Rolle ist noch nicht gänzlich ausgereift und wird, sobald erforderlich, mit den betroffenen Kollegen und Kolleginnen geklärt.

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.608.048
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0119-IV/6/2016
Stammnummer
71541
Enthalten in Fassung
26 (geltend: 26)
Gültig
01.08.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF