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Findok · Richtlinien

UP-4740

0. Hinweis

geltende FassungRichtlinie2022-0.150.935gilt ab 06.10.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-4740

Wortlaut laut Findok

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.150.935
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0280-IV/7/2013
Stammnummer
67757
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
06.10.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF