…Tätervorsatz nur auf eine zu niedrige Festsetzung von Abgaben, entspreche der solcherart gewollte Verkürzungsbetrag bloß dem Unterschied zwischen der festzusetzenden und der wahren Abgabenschuld. Wolle sich der Täter hingegen durch die Nichtabgabe der Steuererklärungen einer Abgabenfestsetzung zur Gänze entziehen, falle ihm die Hinterziehung in voller…
…durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise eine falsche Steuererklärung beim Finanzamt einreicht in der Hoffnung, die Abgabe antragsgemäß zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine…
…Nichtabgabe bzw. Unterlassung der Abgabe einer Steuererklärung keine Abgabenverkürzung nach dem 2. Halbsatz des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG mehr bewirken und stellt eine diesbezügliche dolose Vorgangsweise des Abgabepflichtigen bzw. des dessen Pflichten Wahrnehmenden keine Abgabenhinterziehung iSd. § 33 FinStrG, sondern allenfalls eine Finanzordnungswidrigkeit nach §…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für das Jahr 1998 durch die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung und für die Jahre 1999 und 2000 durch die Annahme unrichtiger Schätzungsbescheide Umsatzsteuer 1998 in der Höhe von € 6.177,19, Umsatzsteuer 1999 € 1.143…
…und damit die ihm obliegende Anzeige- und Offenlegungspflicht verletzt. Durch die Unterlassung der Abgabe der vorgeschriebenen Steuererklärung konnte das entsprechende abgabenrechtliche Verfahren nicht eingeleitet werden, wodurch eine Abgabenverkürzung eingetreten ist. Da es sich beim Altlastenbeitrag um eine Selbstbemessungsabgabe handelt, die (grundsätzlich) nicht bescheidmäßig festzusetzen ist…
…dem Fiskus bekannt gewesen ist, kann der gegen ihn erhobene Vorwurf einer Hinterziehung an Einkommensteuer nur so zu verstehen sein, dass er - wie oben ausgeführt - durch die Nichteinreichung der Steuererklärungen eine Nichtfestsetzung der Einkommensteuer oder eine Festsetzung mit Null angestrebt hätte, was ihm freilich misslungen…
…weiterhin die Beschuldigte, welche mit dem Ziel einer rechtswidrigen Abgabenvermeidung im Höchstausmaß und dem Plan, sich durch eine wiederkehrende Begegnung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, die Abgabe von Steuererklärungen und die Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen unterlassen hat. Mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz vom 24. Februar 2003…
…wurden an ES Steuererklärungsformulare für das Veranlagungsjahr 2004 mit dem Auftrag, diese bis zum Ende der Erklärungsfrist einzureichen, übersendet (Verfahrensablauf Veranlagung 2004, Finanzstrafakt Bl. 17). Am 21. Dezember 2004 hat der nunmehrige Verteidiger der Beschuldigten dem Finanzamt seine Bevollmächtigung durch ES, beinhaltend auch eine Zustellvollmacht…
…einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Unterlassung der Einreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Kalenderjahr 1993 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von S 53.431,00 zu bewirken versucht, 2) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine…
…die (zumindest bedingt vorsätzliche) Unterlassung der zeitgerechten Einreichung der Voranmeldung ist zwar - neben der zumindest wissentlichen Unterlassung der zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung - ein erforderliches weiteres Tatbestandsmerkmal einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, jedoch für die durch die Nichtentrichtung der Vorauszahlung bewirkte Verkürzung…
…wobei gemäß § 13 Abs.2 FinStrG eine Tat dann versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung (indem sie die falschen Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht haben) betätigt hätte. Eine Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach §…
…Bf auf eine nur vorläufige Abgabenverkürzung gerichtet war. Die Vorinstanz subsumierte den angeführten Sachverhalt daher zutreffend unter den Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und nicht unter den des § 33 Abs. 1 FinStrG, weil hier der Verdacht auf eine endgültige Hinterziehung durch Verkürzung…
…habe daher im Amtsbereich des Finanzamtes Linz durch unterlassene bzw. verspätete Abgaben von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der diesbezüglichen Vorauszahlungen betreffend die Monate Jänner bis Dezember 1995, Juni bis Dezember 1996, Jänner bis Dezember 1997 und März 1998 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von S…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die unrichtigen Steuererklärungen beim Finanzamt einreicht mit dem Plan, die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände wie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine…
…die (zumindest bedingt vorsätzliche) Unterlassung der zeitgerechten Einreichung der Voranmeldung ist zwar - neben der zumindest wissentlichen Unterlassung der zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung - ein erforderliches weiteres Tatbestandsmerkmal einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, jedoch für die durch die Nichtentrichtung der Vorauszahlung bewirkte Verkürzung…
…wird somit durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände sowie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Gemäß § 21 Abs. 1, 1. und 2. Satz Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 (in der für den Tatzeitraum geltenden Fassung) hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat…
…die B-Ltd ohne jeglichen Zweifel und von den Parteien außer Streit gestellt nicht ihre durch eine fremde Firma betreute Anschrift an ihrem Sitz in London, an welchem deren Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der ihnen von B übermittelten Informationen Steuererklärungen für den britischen Fiskus erstellt haben…
…erledigt. Keinesfalls könne von einer vorsätzlichen Hinterziehung von Umsatzsteuerbeträgen gesprochen werden, sondern lediglich von einer leicht fahrlässigen und in seiner damaligen fatalen finanziellen Situation entschuldbaren Unterlassung der Mitteilung der Betriebsaufgabe an das zuständige Finanzamt. Aufgrund der oben bezeichneten Umstände sei vorsorglich die W.O. OEG…
…a als eine - durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist, was auch für solche Fälle gilt, in denen sowohl die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a als auch jene nach § 33 Abs. 1 durch Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuervoranmeldungen…