…13.3.1997, 95/15/0124, ÖStZB 1998, 167). Entgegen der Ansicht des Finanzamtes ist sehr wohl ein betrieblicher Zusammenhang der strittigen Beratungstätigkeit mit der Hausverwaltertätigkeit erkennbar, da die Bw. hier im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Immobilienbranche tätig geworden ist, umso mehr, als auch…
…Gegenstand vorliegenden Berufungsverfahrens. Mit Telefax vom 25.10.2001 betreffend "Mieteinnahmen 1983 - 1990" brachte der Bw vor: " ... Bezugnehmend auf Ihre Anfrage habe ich nunmehr vom Rechtsanwalt die Unterlagen über den Prozess gegen die ehemalige Hausverwalterin erhalten. Der Prozess wurde in 1996 mit einem Vergleich abgeschlossen…
…die u.a. über die Gewerbeberechtigung als Immobilienverwalterin verfügt. Sie war im Streitjahr 2003 für eine Reihe von Gebäuden als Hausverwalterin tätig. Diese Objekte standen größtenteils im Eigentum der Bw. Die Bw. erhielt von einer Versicherungsgesellschaft für Versicherungsvermittlungen "Folgeprovisionen" in Höhe von 25% oder 26…
…BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit an "S. und Mitbes" zu Handen der Hausverwalterin, der SGmbH, adressierten Bescheid vom 30. März 2004 über die Bodenwertabgabe für das Jahr 2001 setzte das Finanzamt Baden für den mit Einheitswertbescheid vom 26. März…
…als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw. erzielte im gegenständlichen Zeitraum Einkünfte aus selbständiger Arbeit und zwar aus ihrer Tätigkeit als Hausverwalterin, weiters Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen sowie solche aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge…
…der Bw. gegenüber mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden die Umsatzsteuer neu fest, indem es die zum begünstigten Steuersatz versteuerten Umsätze entsprechend verringerte und im Gegenzug jene zum Normalsteuersatz erhöhte. Ihre dagegen fristgerecht erhobene Berufung begründete die Hausverwalterin als steuerliche Vertreterin der Bw. zunächst damit, dass…
…333,97 fest, wobei der PGmbH ein Bruchteil von 1/6 zugerechnet wurde. Bei den übrigen im Einheitswertbescheid als Miteigentümer angeführten Personen handelt es sich um natürliche Personen. Mit an die "PGmbH und Mitbes" zu Handen der Hausverwalterin, der P.HoldingGmbH (nunmehr HoldingGmbH), adressierten Bescheid…
…Verkehrssteuern, in dem sie betreffend die E um Ratenzahlungen a S 20.000,00 ansuchte. Wie die Geschäftführerin der Bw. und gleichzeitig Hausverwalterin in der zweiten mdl. Berufungsverhandlung mitteilte, wäre die Hausverwaltung mangels anderer Zahlungsbereiter in Vorlage gegangen und hätte diese in Raten bezahlt. Aus…
…Garagierung: In der Niederschrift vom 8.8. wird ausgeführt, dass "wenn an Garagen Wohnungseigentum begründet wurde, nicht der ermäßigte Steuersatz zum Tragen kommt". Wie die Hausverwalterin der Wohnungseigentumsgemeinschaft, Frau Dr. H., durch Vorlage des Grundbuchsauszuges nachgewiesen hat, wurde für die Garage kein selbständiges Wohnungseigentum begründet…
…Festgehalten wurde, dass die Bw. in die bestehenden Mietverträge eintreten und ihre Mutter zur Hausverwalterin und Bevollmächtigten bestellen würden. Weiters verpflichteten sich die Bw., das zugunsten ihres Vaters an der Liegenschaft EZ 123 verbücherte Wohnrecht zu übernehmen sowie das der Mutter seit 1993 eingeräumte Benützungsrecht…
…Rechnungen der H.R.GmbH belegt worden waren. Die dazu befragte Hausverwalterin gab an, H.R. sei nach wie vor für die Hausverwaltung tätig. Befragt über ihre Kontaktaufnahme mit H.R., gab die Hausverwalterin dem Prüfer die Nummer eines Mobiltelefons bekannt. Da Versuche der Betriebsprüfung…
…einzigen Umsatz aus einem Liegenschaftsverkauf um 140.000 € und einen geringfügigen Vermietungsumsatz von 3.078,60 € gegeben hat (siehe schriftliche Darstellung der Hausverwalterin betreffend Umsatzsteuervoranmeldung für 2003 vom 15.1.2004). Was den Hinweis des Finanzamtes auf die "Begründung des Bescheides für die…
…zumal es in diesem Jahr einen einzigen Umsatz aus bloß einem Liegenschaftsverkauf um 400.000 € gegeben hat (siehe schriftliche Darstellung der Hausverwalterin betreffend Umsatzsteuervoranmeldung für 2003 vom 14.1.2004). Was den Hinweis des Finanzamtes auf die "Begründung des Bescheides für die Jahre 1999…
…(und Vorlage seiner Antwort), weshalb BK "A" mit Honorarnote abgerechnet werden. (Handelt es sich tatsächlich um den "Ausgleich" der BK "A" und "Adr2" oder war die Tochter als Hausverwalterin tätig und stellte sie dafür Honorarnoten?) 6) Anfrage an Bw., ob Standard der Wohnung/Tochter zum…
…hinzuweisen, dass gemäß § 28 Abs. 1 Z 3 WEG 2002 die Aufnahme eines Darlehens zur Deckung der durch die Rücklage nicht gedeckten Kosten zur ordentlichen Verwaltung zähle und daher die Hausverwalterin berufen gewesen sei, im Einvernehmen mit dem Bankhaus X. eine entsprechende Zwischenfinanzierung anzubieten. Die…
…dass gemäß § 28 Abs. 1 Z 3 WEG 2002 die Aufnahme eines Darlehens (einer Zwischenfinanzierung) zur Deckung der durch die Rücklage nicht gedeckten Kosten zur ordentlichen Verwaltung zähle und daher die Hausverwalterin berufen gewesen sei, im Einvernehmen mit dem Bankhaus X. eine entsprechende Zwischenfinanzierung anzubieten…
…dass gemäß § 28 Abs. 1 Z 3 WEG 2002 die Aufnahme eines Darlehens (einer Zwischenfinanzierung) zur Deckung der durch die Rücklage nicht gedeckten Kosten zur ordentlichen Verwaltung zähle und daher die Hausverwalterin berufen gewesen sei, im Einvernehmen mit dem Bankhaus X. eine entsprechende Zwischenfinanzierung anzubieten…
…Empfang von Schriftstücken im Abgabenverfahren der Hausgemeinschaft mit der Bestellung der Hausverwaltung ab 1.Jänner 1997 an die XY GmbH übergegangen. Nach dem Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens hat die XY GmbH während ihrer Tätigkeit als Hausverwalterin der Liegenschaft Y-Straße, somit bis 31.Dezember 2004…
…hatte, war die Befugnis zum Empfang von Schriftstücken im Abgabenverfahren der Hausgemeinschaft mit der Bestellung der Hausverwaltung ab 1.Jänner 1997 an die XY GmbH übergegangen. Nach dem Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens hat die XY GmbH während ihrer Tätigkeit als Hausverwalterin der Liegenschaft Y-Straße…
…Zwecke der "Bauaufsicht" bzw. als eine Art "Hausverwalterin" wird auch von der Mieterin nicht abgestritten. Die Nutzungsmöglichkeit wird durch B auch im Mietvertrag vom 28.02.1997 ausdrücklich eingeräumt. Andernfalls hätte sich die Gesellschaft einen fremden Hausverwalter suchen müssen, für den weitere Kosten angefallen wären…