…es im vorliegenden Fall vorrangig auf die Haushaltszugehörigkeit der Kinder, nicht jedoch darauf an, dass der Bw. in Österreich beschäftigt war. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der vorgelegte Beschluss des Büros für Familienunterstützung und soziale Versorgung in Györ/Ungarn vom 19.1.2005 offensichtlich davon…
…Kinder verzichtet haben. Das alleinige Obsorgerecht für V. wurde dem Bw. zugesprochen. Als erwiesen anzunehmen ist weiters, dass weder dem Bw. noch der Kindermutter im Streitzeitraum ungarische Familienleistungen für die gemeinsame Tochter V. gewährt wurden. Dies geht aus dem nunmehr in Übersetzung vorliegenden Beschluss des…
…seit 2001 bei der Firma Ma. als unselbständig Erwerbstätiger beschäftigt. - Im Streitzeitraum verbrachte der Bw. die Wochenenden sowie die freien Tage an seinem Hauptwohnort in Mi, Ungarn. - Die mit IE geschlossene Ehe wurde im Sommer 2004 geschieden. - Die Obsorge für die beiden Kinder wurde gerichtlich…
…hätten sie lediglich die Großmutter in Kärnten besucht (Weihnachten). Nachhilfestunden habe es beim Besuch der 4. Klasse Hauptschule gegeben (bezahlt von der Mutter), nicht jedoch beim Besuch des Polytechnischen Lehrganges. Bei der Firma D. habe sie im Jahr 2002 eine Schnupperlehre in der Dauer von…
…8). In Ansehung der vorstehenden Ausführungen ist demnach von der Abgabenbehörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung unter Zugrundelegung der Angaben des Bw. sowie der der Kindesmutter, des Kindes und seiner Großmutter, sowie der übrigen Ermittlungsergebnisse jene Beurteilung zu treffen, ob für B. noch eine Haushaltszugehörigkeit…
…am 15. Mai 2003 angegeben hat, dass er bereits seit längerer Zeit hauptsächlich bei seiner Mutter sei. Somit lag im Streitzeitraum keine Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Großmutter vor. 1.2.3.5. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass für die Bw. die gesetzlichen…
…wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit gilt nicht als aufgehoben, wenn a) sich das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes…
…Die gegenständliche Tochter besuchte im hier maßgeblichen Zeitraum eine Ausbildung in Polen und lebte dort bei ihrer Großmutter. Sowohl die Bw. als auch ihre Tochter sind polnische Staatsbürgerinnen. Eine Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der in Österreich lebenden Mutter war nach der Aktenlage im hier…
…sind in § 2 Abs. 5 FLAG näher umschrieben; demnach kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind im Rahmen einer Wohngemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) an. Wie sich aus § 2 Abs. 2 ergibt, knüpft der Anspruch auf Familienbeihilfe primär an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes…
…Senat steht fest, dass die Großmutter eine wesentliche Stütze in der Versorgung des Kindes war und ist, dass aber aus dem Umstand, dass M. vor und nach dem Besuch der Krabbelstube und des Kindergartens bei ihr war und dort auch wiederholt genächtigt hat, nicht geschlossen…
…zwei Monate Unterhaltszahlungen zugestimmt hätte, kann davon ausgegangen werden, dass erst ab obigem Zeitpunkt die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Mutter geendet hat und somit die Pflicht zur Unterhaltsleistung gegeben war. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass für die Bw. die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für…
…Bw.). Laut Schreiben des steuerlichen Vertreters wohnte der Sohn der Bw. jedoch von August 2004 bis April 2005 bei seiner Großmutter in G.. Die Matura wurde im März 2005 an einer Salzburger AHS abgelegt. Die Bw. leistete während dieses Zeitraumes monatliche Zahlungen in Höhe von…
…keine Rede sein. Der Unabhängige Finanzsenat hat der Berufungswerberin vorgehalten, dass nach der Aktenlage die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zu seiner in Portugal lebenden Großmutter als erwiesen anzunehmen ist. Die gegenteiligen Behauptungen der Berufungswerberin wurden trotz Aufforderung durch den Unabhängigen Finanzsenat von ihr nie bewiesen oder…
…wohnt bei der Großmutter in H , Bulgarien Außerdem hielt die Bw. fest, dass im beantragten Zeitraum März 2011 bis Dezember 2011 die Großmutter des Kindes Anspruch auf eine der österreichischen Familienbeihilfe gleichartige ausländische Beihilfe habe. Dem Antrag wurden folgende Unterlagen beigelegt: a)Beglaubigte Übersetzung aus…
…wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit gilt nicht als aufgehoben, wenn a) sich das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes…
…wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit gilt nicht als aufgehoben, wenn a) sich das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes…
…sowie des Bezirksgerichtes Favoriten, wobei an dieser Stelle anzuführen ist, dass D. selbst am 15. Mai 2003 angegeben hat, dass er bereits seit längerer Zeit hauptsächlich bei seiner Mutter sei. Somit lag im Streitzeitraum keine Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Großmutter vor. In rechtlicher…
…zu gewähren ist (keine Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern bzw. Großeltern) und deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten (und die sich auch nicht in Heimerziehung befinden) für sich selbst eine FB-Anspruch. Der Eigenanspruch des Kindes auf FB besteht nur bei Erfüllung dieser gesetzlichen Voraussetzungen…
…anzunehmen ist oder nicht. Auf Grund der hier angeführten von der Kindesmutter wiederholt gemachten Angaben über den Aufenthalt des Kindes, die in sich schlüssig sind, kann als erwiesen angenommen werden, dass das Kind sich im hier zu beurteilenden Zeitraum überwiegend bei seinem Vater aufgehalten hat…
…einen gewöhnlichen Aufenthalt der anspruchserhebenden Person in Österreich (§ 2 Abs 1 lit a) und die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei dieser Person (§ 1 Abs 2) geknüpft. Unstrittig verfügte die Berufungswerberin im Streitzeitraum über einen Wohnsitz in Österreich und war das Kind bei ihr durchgehend haushaltszugehörig (siehe…