Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen S wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der beim Finanzamt Oststeiermark, dieses vertreten durch HR Dr. Monika Rößler als Amtsbeauftragte, anhängigen Finanzstrafsache gegen Dr. Z wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5 über die Beschwerde der A., vertreten durch B. gegen den Bescheid (Hausdurchsuchungsbefehl) der Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des HS vom 16. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des MS, vertreten durch DDr. Manfred Nordmeyer, Dr. Widukind W Nordmeyer, Rechtsanwälte in 4600 Wels, Pollheimerstraße 12, vom 19. Juli 1996 gegen den Bescheid des…
…Folge die Erlöse aus dem Kaffeehausbetrieb unter Verwendung einer manipulierbaren Accessdatenbank entsprechend diesen Schwarzeinkäufen verkürzt habe. Ebenso hätte sie die Dienstnehmer der JS GmbH überwiegend ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung beschäftigt und die Löhne bar und unversteuert ausbezahlt. Der Hausdurchsuchungsbescheid wurde der GW am 22…
…gerichtet an die Beschuldigte, mit welchem eine Durchsuchung der Räumlichkeiten der Y der JS GmbH in BÜ durch Organe der genannten Finanzstrafbehörde angeordnet worden waren, zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbescheid vom 22. März 2005 wird Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben…
…gerichtet an die Beschuldigte, mit welchem Durchsuchungen der Räumlichkeiten X der GW in D und der Wohnräumlichkeiten der GW in BA durch Organe der genannten Finanzstrafbehörde angeordnet worden waren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbescheid vom 17. März 2005 wird teilweise Folge…
…Rechtsmittel gegen Erkenntnisse des im Abs. 1 genannten Spruchsenates zu entscheiden hätte. Anders als zur Zeit der Rechtslage vor der FinStrG-Novelle 2010 hat also der Spruchsenatsvorsitzende nicht mehr Hausdurchsuchungsbescheide in der Anzahl der von der Hausdurchsuchung Betroffenen zu erlassen, welche dann den anwesenden Betroffenen…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dipl.Vw. Dr. Kurt Jenewein, wegen Abgabenhinterziehungen gem. § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) der DZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde der A, vertreten durch Dr. Georg Freimüller, Univ.-Doz. Dr. Alfred Noll, Dr. Alois Obereder, Mag. Michael Pilz, Rechtsanwälte in 1080 Wien, Alserstraße 21, vom…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) des CS, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des FM vom 15. Februar 2004 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates II als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten…
Will man diesen Verdacht im gegenständlichen Fall aufklären, muss man auch die Klientenakten (soweit noch greifbar, weil von Dr. Z noch nicht vernichtet) und Anderkonten des Dr. Z analysieren, um abgleichen zu können, in welchem Ausmaß die erbrachten und abgerechneten Leistungen des Anwaltes bzw. die…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates (Graz) 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des Herrn A. vom 6. März 2006, gegen den Bescheid (Hausdurchsuchungsbefehl) des Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes X. als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…sein sowie bei einem Bescheid eines Spruchsenates oder eines Spruchsenatsvorsitzenden auch der Amtsbeauftragte. Dabei entscheidet gemäß § 62 Abs.1 und 3 FinStrG über derartige Rechtsmittel gegen Hausdurchsuchungsbescheide bzw. über verfahrensfreie Ausübungen unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt der laut Geschäftsverteilung zuständige Vorsitzende eines Berufungssenates als Organ…