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UFSW RV/0741-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/3

…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…

UFSG RV/0392-G/06Lieferung bzw. Versendung von Katalogen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

…die nicht unter die Katalogleistungen falle. Vielmehr liege eine Lieferung vor, da das Papier 60 % des Rechnungspreises ausmache, und somit den Hauptstoff darstelle. Da die Ware Österreich nie verlasse, sei diese Lieferung beim Lieferanten in Österreich umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Dem Leistungsempfänger stehe daher der Vorsteuervergütungsanspruch…

UFSG RV/0236-G/05Vorsteuererstattungsverfahren - Bearbeitung eines Gegenstandes im Auftrag des ausländischen Lieferers im Inland und anschließende Lieferung an inländischen Abnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…Band II/2, wonach bei der sog. Feuerverzinkung beigestellter Eisen(blech)erzeugnisse (zB Wannen, Eimer, Gießkannen) die vom Werkunternehmer erzeugte äußerste Zinkauflage nicht bloßer Neben- sondern Hauptstoff ist; der Werkunternehmer erbringt eine Werklieferung (vgl. BFH 19.1.1961, V 160/58 in BStBl. 61/112…

UFSF RV/0225-F/05Die Bw. hat Betriebsausgaben etc., welche teilweise nicht belegt wurden, in ihre Steuererklärung aufgenommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2007

…die zu niedrig erfasste Bestandserhöhung entsprechend korrigiert. 1999: + Gewinn ATS 1.950.000,-- Tz 21 "Betriebsausgaben" Auf verschiedenen Aufwandskonten wurden im Jahr 2000 die nachstehend angeführten Beträge als Betriebsausgaben erfasst: Im Jahr 2000 wurde auf dem Konto "Wareneinkauf Hauptstoffe brutto" ein Betrag i.H.v…

UFSW RV/0733-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/3

…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…

UFSW RV/0734-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/4

…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…

UFSW RV/0737-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/3

…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…

UFSW RV/0739-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/4

…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…

UFSW RV/0750-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/4

…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…

UFSL RV/0071-L/03Behandlung von Druckaufträgen für Parteizeitungen als Lieferung oder sonstige Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006Teil 1/2

…Zeitungen oder auch broschiert. Die Abgrenzung zwischen Werklieferung und -leistung konzentriere sich auf die Frage, ob die der Be- und Verarbeitung unterliegenden Stoffe Hauptstoffe oder bloße Nebensachen sind. Bei der Herstellung der in Anlage Z 43 genannten Gegenstände sei Papier als Nebenstoff zu beurteilen und…

UFSG RV/0102-G/05Vorsteuererstattungsverfahren- die Bearbeitung (Eichung) von Messgeräten im Inland im Auftrag des ausländischen Lieferers und anschließender Verbleib der Messgeräte im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2006

…übergegangen. Auf Basis dieser Ausgangslage würden die Wärmezähler vor Übergabe an die V-KG noch der Eich-GmbH zur Bearbeitung überlassen. Die Eich-GmbH eiche die Geräte ohne diese mit einem zusätzlichen Hauptstoff zu versehen und erbringe damit gegenüber dem Auftraggeber der Bw. eine Werkleistung…

UFSL RV/0365-L/06Verwendung von Dienstnehmern für die Errichtung eines Privathauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2011

… 3 Tz. 30): "Ebenso wie Gegenstand einer Lieferung Waren- und Werklieferungen sind, so sind sie auch Gegenstand der Entnahme. Bei "unentgeltlichen" Werklieferungen erstreckt sich der Eigenverbrauch nicht auf die verwendeten Hauptstoffe, sondern auf das gesamte fertige Werk. Der Bauunternehmer, der auf einem fremden Grundstück [Anmerkung…

UFSL RV/0071-L/03Behandlung von Druckaufträgen für Parteizeitungen als Lieferung oder sonstige Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006Teil 2/2

…0086) eine Werklieferung mit dem ermäßigten Steuersatz dar, weil dem Einband wesentliche Bedeutung im Sinne eines Hauptstoffes zukommt und für die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen nach ständiger Judikatur in erster Linie die Natur des Stoffes, aber auch die Verkehrsauffassung sowie ein Vergleich der wirtschaftlichen…