…Anspruchszinsen für 2001 beantrage. Mit Bescheid vom 14. November 2006 setzte das Finanzamt für das Jahr 2001 Gutschriftszinsen in Höhe von € 222,02 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw.) aus, dass er im Hinblick auf seine Ausführungen bezüglich Abänderung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch NIKA Wirtschafts- und Steuerberatungsges.m.b.H., Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Fürstenallee 54, vom 20. Juni 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. September 2000 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung…
…insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. März 2008 setzte das Finanzamt Gutschriftszinsen für das Jahr 2002 in Höhe von € 74,35 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw.) aus, dass der sich auf Grund des Bescheides über die Festsetzung…
…wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. In einem solchen Fall erfolgt daher von Amts wegen eine weitere Festsetzung von Anspruchszinsen (z.B. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Abgabennachforderung) durch Erlassung eines neuen Abgabenbescheides (vgl. Ritz, BAO4…
…wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. In einem solchen Fall erfolgt daher von Amts wegen eine weitere Festsetzung von Anspruchszinsen (z.B. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Abgabennachforderung) durch Erlassung eines neuen Abgabenbescheides (vgl. Ritz, BAO4…
…4.109,93 und der Einkommensteuer 2008 am 22. Dezember 2009 in Höhe von € 4.330,17 mitsamt den damit verbundenen Gutschriftzinsen für die Jahre 2006 und 2007 zusammensetzte. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 15. Juli 2010 einen Antrag auf Rückzahlung dieses Guthabens…
…wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. In einem solchen Fall erfolgt daher von Amts wegen eine weitere Festsetzung von Anspruchszinsen (zB. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Abgabennachforderung) durch Erlassung eines neuen Abgabenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. In einem solchen Fall erfolgt daher von Amts wegen eine weitere Festsetzung von Anspruchszinsen (zB. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Abgabennachforderung) durch Erlassung eines neuen Abgabenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. In einem solchen Fall erfolgt daher von Amts wegen eine weitere Festsetzung von Anspruchszinsen (zB. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Abgabennachforderung) durch Erlassung eines neuen Abgabenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. In einem solchen Fall erfolgt daher von Amts wegen eine weitere Festsetzung von Anspruchszinsen (zB. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Abgabennachforderung) durch Erlassung eines neuen Abgabenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. In einem solchen Fall erfolgt daher von Amts wegen eine weitere Festsetzung von Anspruchszinsen (zB. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Abgabennachforderung) durch Erlassung eines neuen Abgabenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…zweiter Satz BAO sind Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, nicht festzusetzen sind, wobei hier kein Unterschied zwischen Nachforderungszinsen oder Gutschriftszinsen besteht. Aufgrund dieser Bagatellregelung ist es nicht möglich, einen neuen Anspruchszinsenbescheid mit Änderungsbeträgen zu erlassen, da diese Beträge zweifelsohne den…
… 205 Abs. 2 BAO ausschließlich auf den jeweiligen Anspruchszinsenbescheid und nicht auf einen eventuell sich zwischen dem ursprünglichen Nachforderungszinsenbescheid und dem aufgrund einer Neuberechnung der Abgabenfestsetzung zu erlassenden Gutschriftszinsenbescheid verbleibenden Differenzbetrag bezieht. Wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung richtig ausführt, wird bei einer nachträglichen Änderung…
…Feststellungseinkünfte umfasste, denen kein rechtswirksamer Feststellungsbescheid zu Grunde lag. In der Folge wurde der Aufhebung des Stammabgabenbescheides (Einkommensteuer 2004) mit dem Gutschriftzinsenbescheid vom 9.Februar 2010 über 233,85 Euro Rechnung getragen und sind die Anspruchszinsen zur Gänze weggefallen. Das Finanzamt erließ am 11. Februar…
…Einkommensteuerbescheid 2004 aufgehoben, weil der Einkommensteuerbescheid Feststellungseinkünfte umfasste, denen kein rechtswirksamer Feststellungsbescheid zu Grunde lag. In der Folge wurde der Bescheidaufhebung mit dem Gutschriftzinsenbescheid vom 9. Februar 2010 Rechnung getragen und sind die Anspruchszinsen zur Gänze weggefallen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs…
…Zinsenbescheiden anlässlich einer Abänderung oder Aufhebung des Stammabgabenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wenn sich die maßgebende (Nachforderungszinsen bedingende) Abgabenfestsetzung nachträglich als rechtswidrig erweist, egalisiert ein neu zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen. Solche Gutschriftzinsenbescheide sind im vorliegenden Fall ergangen. Mit Bescheiden vom 6…
…im Gesetz nicht vorgesehen ist. Erweist sich (wie allenfalls hier im Berufungsverfahren gegen den Körperschaftsteuerbescheid) nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung, so egalisiert ein noch zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. September 2009
…Abänderung von Zinsenbescheiden anlässlich einer Abänderung oder Aufhebung des Stammabgabenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wenn sich die maßgebende (Nachforderungszinsen bedingende) Abgabenfestsetzung nachträglich als rechtswidrig erweist, egalisiert ein neu zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden Wien, am 10…
…Stammabgabenbescheides) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Erweist sich (wie allenfalls hier im Berufungsverfahren gegen die Körperschaftsteuerbescheide) nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung, so egalisiert ein noch zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO basiert die Anspruchsverzinsung auf dem…