…Begründung, dass die Differenz zu ihren Lasten € 36,67 betrage und unter der Freigrenze gemäß § 205 Abs. 2 BAO liege und sie daher um Gutschrift der zu Unrecht belastenden Abgabe ersuche. Die Bw. übersieht dabei, dass gemäß der von ihr zitierten Gesetzesbestimmung Anspruchszinsen, die…
…Erst ein halbes Jahr später im Februar 2007 habe die Betriebsprüfung [unter Angabe des Namens des Prüfers], ausgelöst durch eine internationale Kontrollmitteilung, die in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge wieder aberkannt. Zum Thema Gutglaubensschutz und Vorsteuerabzug werde auf "die zahlreichen Fachkommentarmeinungen (z.B. SWK 15. August 2008…
…Zum Nachweis der Abschreibungshöhe und Restnutzungsdauer des Gebäudes wurde ein Sachverständigengutachten vorgelegt. Das Gutachten ermittelt die Restnutzungsdauer mit 42 Jahren. Im Hinblick auf die ermittelte Restnutzungsdauer des Gebäudes würde sich ein halbjährlicher Abschreibungsbetrag von € 3.527,00 ergeben (Bemessungsgrundlage €°296.301,00). Abweichend davon…
…samt Zubauten in den Folgejahren mit jenem Gebäude hergestellt, welches im Jahr 1999 errichtet worden sei. Die Darstellung der Behörde, dass ein Gutachten, das bei einem 1987 in Massivbauweise errichteten Gebäude von einer Restnutzungsdauer von 33 Jahren ausgehe, nicht schlüssig sei, könne nur verworfen werden…
…8. November 2000 zu entnehmen waren, dargestellt: | B-Gasse 10 (in der Folge kurz K 10) | Mittelhaus im gepflegtem Zustand und ruhiger, verkehrsgünstiger Lage. Stiegenhaus sehr gut für einen Lifteinbau geeignet. Wohnnutzfläche 1034m² (17 Tops); darunter einige neu sanierte Kat. A Wohnungen. Jahresnettoertrag…
…anerkannt. Betreffend die nicht anerkannten Betriebsausgaben wurde vom Finanzamt nachstehende Begründung abgegeben: "Die Aufwendungen für Werbung wurden gem. § 20 EStG 1988 um S 7.880,00 (Gutscheine, Eintritt für Ausstellungsbesuch) vermindert. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind unter dem Begriff 'Repräsentationsaufwendungen' im Sinne des …
…Jahren. Die Überschussrechnung weist "Erlöse Mieteinnahmen S 600.000,00" und einen "Verlust" aus der Vermietung in Höhe von S 155.976,60 aus. Über Vorhalt des Finanzamtes ein Gutachten vorzulegen, aus dem eine kürzere technische Restnutzungsdauer ersichtlich sei als die den - grundsätzlich bei Gebäuden…
…Die Einkommensteuer für das Jahr 2001 beträgt umgerechnet € 397,88 (S 5.475,00). Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich ist die Ermittlung der Restnutzungsdauer eines der Vermietung dienenden Gebäudes an Hand eines Gutachtens. Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte erstmals für das Jahr 2001 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Dem angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2009 liegt der im Einkommensteuerbescheid vom 23…
…Unrecht erfolgt sei. Mit Bescheid des Finanzamtes K wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass am Abgabenkonto des Bw. (gelöscht) kein Guthaben bestehe. In der dagegen eingebrachten Berufung betonte der Bw., dass die belangte Behörde am 9.2.2011 Aussetzungszinsen festgesetzt habe, obwohl das…
…dass der Unternehmensgegenstand der Bw. die Durch-führung von Güterbeförderungen und der damit zusammenhängenden Distributions- und Logistikdienstleistungen und nicht die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung von Geschäftsgebäuden sei. Die Bw. erklärte im berufungsgegenständlichen Zeitraum folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei einem Afa-Satz…
…Oktober 2008 gab die Bw. selbst an, dass ihr Unternehmensgegenstand im berufungsgegenständlichen Zeitraum in der Durchführung von Güterbeförderungen und der damit zusammenhängenden Distributions- und Logistikdienstleistungen bestehe. Die beschriebene Tätigkeit entspricht einem Gewerbebetrieb, die berufungsgegenständlichen Logistikzentren dienen dem Gewerbebetrieb der Bw. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb beträgt…
…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 12. September 2011 wurde der Einkommensteuerbescheid 2009 abgeändert und eine Gutschrift von € 1.580,47 festgesetzt. Mit weiterer Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 13. September 2012 wurde die Berufung - soweit sie…
…In einer persönlichen Vorsprache beim FA am 23. Mai 2011 erklärte der Bw. nach Einsicht in die übermittelten Unterlagen keine Gutschriftsabrechnungen von der NN Ltd. erhalten zu haben und nie einen Vertretungs- und Vertriebspartnervertrag unterschrieben zu haben. Er führte weiters aus mit der NN Ltd…
…31 an sonstigen Werbungskosten an und begründete das damit, dass Aufwendungen für ein Feuerwerk (A und B: € 64,31) und die Gutscheine (C und E: € 410,00) seien nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 und keine typischen Werbemittel eines…
…§ 239 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung von Guthaben erfolgen. Abs. 2 der Gesetzesstelle bestimmt, dass die Abgabenbehörde den Rückzahlungsantrag auf jenen Teil des Guthabens beschränken kann, der die der Höhe nach festgesetzten Abgabenschuldigkeiten übersteigt, die der Abgabenpflichtige nicht später…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 9. August 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw) die Rückzahlung des auf dem Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin befindlichen Guthabens von € 44.034,10. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 9. Jänner 2009 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten…
…die Rückzahlung der sich aus den Einkommensteuerbescheiden 2007 und 2008 vom 14. Oktober 2010 ergebenden Gutschriften in Höhe von € 754,88 und € 2.811,43. Das Finanzamt wies die Anträge mit Bescheid vom 9. November 2010 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung…
…Ihr Unternehmen treffe kein Verschulden, da die Behörde die gegen zu verrechnenden Gutschriften noch nicht verbucht habe. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 6.10.2009 ab. Im vorliegenden Fall sei die am 17.8.2009 fällige Umsatzsteuer 06/2009 mit einem Teilbetrag…
…Verwaltungsgerichtshofes müsse die Abgabenbehörde eine Zahlung, die auf ein bestimmtes Abgabenkonto von wem immer geleistet worden sei, als Zahlung des Steuerschuldners ansehen. Somit sei der Berufungsstandpunkt, es habe kein Guthaben des Bw. bestanden, weil dieser die Grunderwerbsteuer nicht selbst entrichtet habe, verfehlt. Dem "Zahler" bleibe…