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UFSW RV/0120-W/11Gutschriftszinsen werden nur so weit festgesetzt, als die zugrunde liegenden Abgaben davor auch entrichtet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2011

…Begründung, dass die Differenz zu ihren Lasten € 36,67 betrage und unter der Freigrenze gemäß § 205 Abs. 2 BAO liege und sie daher um Gutschrift der zu Unrecht belastenden Abgabe ersuche. Die Bw. übersieht dabei, dass gemäß der von ihr zitierten Gesetzesbestimmung Anspruchszinsen, die…

UFSW RV/3337-W/09Gutglaubensschutz betreffend Vorsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…Erst ein halbes Jahr später im Februar 2007 habe die Betriebsprüfung [unter Angabe des Namens des Prüfers], ausgelöst durch eine internationale Kontrollmitteilung, die in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge wieder aberkannt. Zum Thema Gutglaubensschutz und Vorsteuerabzug werde auf "die zahlreichen Fachkommentarmeinungen (z.B. SWK 15. August 2008…

UFSW RV/2990-W/08Restnutzungsdauer einer Liegenschaft auf Basis eines Gutachtens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2009

…Zum Nachweis der Abschreibungshöhe und Restnutzungsdauer des Gebäudes wurde ein Sachverständigengutachten vorgelegt. Das Gutachten ermittelt die Restnutzungsdauer mit 42 Jahren. Im Hinblick auf die ermittelte Restnutzungsdauer des Gebäudes würde sich ein halbjährlicher Abschreibungsbetrag von € 3.527,00 ergeben (Bemessungsgrundlage €°296.301,00). Abweichend davon…

UFSW RV/0602-W/06Gutachten betreffend Absetzung für Abnutzung eines vermieteten Gebäudes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…samt Zubauten in den Folgejahren mit jenem Gebäude hergestellt, welches im Jahr 1999 errichtet worden sei. Die Darstellung der Behörde, dass ein Gutachten, das bei einem 1987 in Massivbauweise errichteten Gebäude von einer Restnutzungsdauer von 33 Jahren ausgehe, nicht schlüssig sei, könne nur verworfen werden…

UFSW RV/0286-W/07"Gutgläubigkeit" als irrelevanter Entscheidungsfaktor bei der Nichtanerkennung von abzugsfähigen Vorsteuern infolge Fehlens von Rechnungen gem § 11 UStG !1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2007Teil 1/2

…8. November 2000 zu entnehmen waren, dargestellt: | B-Gasse 10 (in der Folge kurz K 10) | Mittelhaus im gepflegtem Zustand und ruhiger, verkehrsgünstiger Lage. Stiegenhaus sehr gut für einen Lifteinbau geeignet. Wohnnutzfläche 1034m² (17 Tops); darunter einige neu sanierte Kat. A Wohnungen. Jahresnettoertrag…

UFSW RV/1513-W/04Weitergabe von Fachbuch-Gutscheinen an Seminarteilnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2006

…anerkannt. Betreffend die nicht anerkannten Betriebsausgaben wurde vom Finanzamt nachstehende Begründung abgegeben: "Die Aufwendungen für Werbung wurden gem. § 20 EStG 1988 um S 7.880,00 (Gutscheine, Eintritt für Ausstellungsbesuch) vermindert. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind unter dem Begriff 'Repräsentationsaufwendungen' im Sinne des …

UFSW RV/3498-W/02Gutachten über die Restnutzungsdauer einer vermieteten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2005

…Jahren. Die Überschussrechnung weist "Erlöse Mieteinnahmen S 600.000,00" und einen "Verlust" aus der Vermietung in Höhe von S 155.976,60 aus. Über Vorhalt des Finanzamtes ein Gutachten vorzulegen, aus dem eine kürzere technische Restnutzungsdauer ersichtlich sei als die den - grundsätzlich bei Gebäuden…

UFSW RV/1015-W/03Restnutzungsdauer einer Liegenschaft auf Grund eines Gutachtens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2004

…Die Einkommensteuer für das Jahr 2001 beträgt umgerechnet € 397,88 (S 5.475,00). Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich ist die Ermittlung der Restnutzungsdauer eines der Vermietung dienenden Gebäudes an Hand eines Gutachtens. Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte erstmals für das Jahr 2001 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…

UFSW RV/1625-W/13Anspruchszinsen bei Guthaben auf dem Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Dem angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2009 liegt der im Einkommensteuerbescheid vom 23…

UFSS RV/0492-S/12Rückzahlung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…Unrecht erfolgt sei. Mit Bescheid des Finanzamtes K wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass am Abgabenkonto des Bw. (gelöscht) kein Guthaben bestehe. In der dagegen eingebrachten Berufung betonte der Bw., dass die belangte Behörde am 9.2.2011 Aussetzungszinsen festgesetzt habe, obwohl das…

UFSW RV/2102-W/12Gutachten für kürzere Nutzungsdauer, Bescheidberichtigung § 293b BAO, Wirkung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf bereits anhängige Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013Teil 1/2

…dass der Unternehmensgegenstand der Bw. die Durch-führung von Güterbeförderungen und der damit zusammenhängenden Distributions- und Logistikdienstleistungen und nicht die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung von Geschäftsgebäuden sei. Die Bw. erklärte im berufungsgegenständlichen Zeitraum folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei einem Afa-Satz…

UFSW RV/2102-W/12Gutachten für kürzere Nutzungsdauer, Bescheidberichtigung § 293b BAO, Wirkung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf bereits anhängige Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013Teil 2/2

…Oktober 2008 gab die Bw. selbst an, dass ihr Unternehmensgegenstand im berufungsgegenständlichen Zeitraum in der Durchführung von Güterbeförderungen und der damit zusammenhängenden Distributions- und Logistikdienstleistungen bestehe. Die beschriebene Tätigkeit entspricht einem Gewerbebetrieb, die berufungsgegenständlichen Logistikzentren dienen dem Gewerbebetrieb der Bw. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb beträgt…

UFSW RV/2089-W/12Gutschriftszinsen unter 50 Euro werden nicht festgesetzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 12. September 2011 wurde der Einkommensteuerbescheid 2009 abgeändert und eine Gutschrift von € 1.580,47 festgesetzt. Mit weiterer Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 13. September 2012 wurde die Berufung - soweit sie…

UFSW RV/3637-W/11Steuerschuld aufgrund einer Gutschriftsabrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…In einer persönlichen Vorsprache beim FA am 23. Mai 2011 erklärte der Bw. nach Einsicht in die übermittelten Unterlagen keine Gutschriftsabrechnungen von der NN Ltd. erhalten zu haben und nie einen Vertretungs- und Vertriebspartnervertrag unterschrieben zu haben. Er führte weiters aus mit der NN Ltd…

UFSL RV/0175-L/09Gutscheine als Kundengeschenke eines angestellten Versicherungsvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…31 an sonstigen Werbungskosten an und begründete das damit, dass Aufwendungen für ein Feuerwerk (A und B: € 64,31) und die Gutscheine (C und E: € 410,00) seien nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 und keine typischen Werbemittel eines…

UFSK RV/0298-K/08Rückzahlung eines Guthabens, Verrechnung mit Abgabenforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…§ 239 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung von Guthaben erfolgen. Abs. 2 der Gesetzesstelle bestimmt, dass die Abgabenbehörde den Rückzahlungsantrag auf jenen Teil des Guthabens beschränken kann, der die der Höhe nach festgesetzten Abgabenschuldigkeiten übersteigt, die der Abgabenpflichtige nicht später…

UFSW RV/1137-W/11Keine Rückzahlung mangels Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2011

…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 9. August 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw) die Rückzahlung des auf dem Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin befindlichen Guthabens von € 44.034,10. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 9. Jänner 2009 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten…

UFSW RV/3879-W/10Rückzahlung einer Gutschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…die Rückzahlung der sich aus den Einkommensteuerbescheiden 2007 und 2008 vom 14. Oktober 2010 ergebenden Gutschriften in Höhe von € 754,88 und € 2.811,43. Das Finanzamt wies die Anträge mit Bescheid vom 9. November 2010 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung…

UFSL RV/1245-L/09Gutschrift aus einer verspätet berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung ist erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides wirksam
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2010

…Ihr Unternehmen treffe kein Verschulden, da die Behörde die gegen zu verrechnenden Gutschriften noch nicht verbucht habe. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 6.10.2009 ab. Im vorliegenden Fall sei die am 17.8.2009 fällige Umsatzsteuer 06/2009 mit einem Teilbetrag…

UFSI RV/0354-I/10Verrechnung eines aus der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG resultierenden Guthabens mit Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2010

…Verwaltungsgerichtshofes müsse die Abgabenbehörde eine Zahlung, die auf ein bestimmtes Abgabenkonto von wem immer geleistet worden sei, als Zahlung des Steuerschuldners ansehen. Somit sei der Berufungsstandpunkt, es habe kein Guthaben des Bw. bestanden, weil dieser die Grunderwerbsteuer nicht selbst entrichtet habe, verfehlt. Dem "Zahler" bleibe…