…Rechtssache Lenz, sprach der Europäische Gerichtshof nämlich aus, dass jene Normen bzw. Regelungen des österreichischen Einkommensteuergesetzes, die eine differenzierte Behandlung von in- und ausländischen Kapitalerträgen vorsahen, eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs und damit eine Verletzung des Grundsatzes der Kapitalverkehrsfreiheit darstellten, indem er wörtlich Folgendes feststellte…
Eine Einschränkung des Grundsatzes der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten ergibt sich auch nicht aus der Stillstandsklausel des Art. 57 Abs. 1 EG für Direktinvestitionen gegeben (siehe EuGH-Urteil vom 24.5.2007, Rs C-157/05, Holböck). Streubesitzanteile (um solche handelte es sich offensichtlich bei den…
…Nicht-OGAW-Fonds im Anwendungsbereich der strittigen Bestimmung regelmäßig bei 20% der erzielten Substanzgewinne zu einer Steuerbelastung geführt hatte, war dieser Substanzgewinnbesteuerung im Sinne der zitierten EUGH-Grundsätze eine unzulässige Beschränkung der - durch Art 73 b EUV auch gegenüber Drittstaaten garantierten - Kapitalverkehrsfreiheit zu Grunde gelegen.…
…aus den dargestellten Grundsätzen der EUGH-Judikatur den Schluss, dass bei Sachverhalten mit Drittstaatenbezug eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit auch ohne die explizite Nennung einer Amtshilfeverpflichtung als Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung in der anzuwendenden, nationalen Norm gerechtfertigt sein könne, sofern die behördliche Überprüfung der Voraussetzungen für…
…Ebene hervor, die in zahlreichen Äußerungen namhafter Autoren in der Literatur ihren Niederschlag fanden bzw. finden (siehe hiezu oben Pkt. 1.). 5. Danach erscheint die Bestimmung des § 9 Abs. 7 KStG 1988 sowohl im Hinblick auf den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit bedenklich (siehe H. Mayer in…
…wäre. Dies wäre in Anwendung des Grundsatzes der geltungserhaltenden Reduktion möglich, wonach laut Verwaltungsgerichtshof (siehe VwGH 17.4.2008, 2008/15/0064; 25.10.2011, 2011/15/0070) eine nationale Regelung in jener Gestalt anwendbar bleibe, in der sie nicht mehr im Widerspruch zum Unionsrecht…
…die Anwendung der gemeinschaftskonformen Abzugsbesteuerung auf die ausländischen Kapitalerträge hatte, da nach herrschender internationaler (und auch nationaler!) Praxis, von welcher abzuweichen kein Grund gesehen wird, der europäische Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit auch bei Drittstaateneinkünften anzuwenden ist (Toifl, a.a.O., RdW 2004/448). Auch der EuGH…
…Besteuerung nach dem Transparenzprinzip auch für ausländischen Kapitalgesellschaften, die Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung anlegen, vorsieht, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, da eine vergleichbare Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Österreich keiner derartigen Besteuerung unterliegt. Es besteht auch keine Rechtfertigung für diese Diskriminierung…
…einkommensteuerliche Grundsätze zu beachten sind und ist daher auch das genannte Urteil zu beachten (vgl. UFSW RV/1001-W/06 vom 03.07.2009 sowie UFSG RV/0107-G/03 vom 28.08.2007). Aus diesem Grund wurde das in Deutschland befindliche Kapitalvermögen der Erblasserin…
…Verbindung mit dem Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit auch auf die bei Bankhaus Julius Baer verwahrten Werte zu Anwendung gelangt, werden die entsprechenden Unterlagen beigebracht werden und ich ersuche, das Verfahren so lange zu unterbrechen. Soweit diese Werte ertragssteuerpflichtig waren, wurden sie von der Erblasserin zur Einkommensteuer…
…mithin gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen wird. Andererseits ist aber ebenfalls gemäß diesem VwGH-Erkenntnis nur in Bezug auf jene Kapitalveranlagungen, hinsichtlich derer die Möglichkeit, vom Drittstaat die erforderlichen Auskünfte zu erhalten, besteht, die Versagung der steuerlichen Entlastung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses nicht…
…strittigen Drittstaats-Portfoliodividenden kam der VwGH im Erkenntnis vom 25. Oktober 2011, 2011/15/0070, ausgehend von dieser Gesetzesregelung und dem in Art 63 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) geregelten Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit ("Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind…
…allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden, die im Inland ansässig sind. Jedoch ist Artikel 73d Absatz 1 EG-Vertrag als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit strikt auszulegen. Er kann nicht so verstanden werden, dass alle Steuervorschriften, die zwischen den Steuerpflichtigen…
…allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden, die im Inland ansässig sind. Jedoch ist Artikel 73d Absatz 1 EG-Vertrag als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit strikt auszulegen. Er kann nicht so verstanden werden, dass alle Steuervorschriften, die zwischen den Steuerpflichtigen…
…allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden, die im Inland ansässig sind. Jedoch ist Artikel 73d Absatz 1 EG-Vertrag als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit strikt auszulegen. Er kann nicht so verstanden werden, dass alle Steuervorschriften, die zwischen den Steuerpflichtigen…
…allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden, die im Inland ansässig sind. Jedoch ist Artikel 73d Absatz 1 EG-Vertrag als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit strikt auszulegen. Er kann nicht so verstanden werden, dass alle Steuervorschriften, die zwischen den Steuerpflichtigen…
…allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden, die im Inland ansässig sind. Jedoch ist Artikel 73d Absatz 1 EG-Vertrag als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit strikt auszulegen. Er kann nicht so verstanden werden, dass alle Steuervorschriften, die zwischen den Steuerpflichtigen…
…allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden, die im Inland ansässig sind. Jedoch ist Artikel 73d Absatz 1 EG-Vertrag als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit strikt auszulegen. Er kann nicht so verstanden werden, dass alle Steuervorschriften, die zwischen den Steuerpflichtigen…
…) Praxis, von welcher abzuweichen kein Grund gesehen wird, der europäische Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit auch bei Drittstaateneinkünften anzuwenden ist (Toifl, a.a.O., RdW 2004/448). Die Quellensteuerbeträge in Höhe von 13.484,82 S (979,98 €) für das Jahr 1994 und 545,78 €…
…allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden, die im Inland ansässig sind. Jedoch ist Artikel 73d Absatz 1 EG-Vertrag als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit strikt auszulegen. Er kann nicht so verstanden werden, dass alle Steuervorschriften, die zwischen den Steuerpflichtigen…