…Eigentumserwerb stattfinde. Da der Erwerber Grunderwerbsteuer bezahlt habe, wäre der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1…
…anlässlich des Kaufes bezahlt habe, wäre der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des…
…der Liegenschaft Grunderwerbsteuer bezahlt habe, sei der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte unter anderem aus, die Veräußerung einer Liegenschaft…
…der Liegenschaft Grunderwerbsteuer bezahlt habe, sei der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte unter anderem aus, die Veräußerung einer Liegenschaft…
…der Liegenschaft Grunderwerbsteuer bezahlt habe, sei der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte unter anderem aus, die Veräußerung einer Liegenschaft…
…sachlich ist. Es erscheint daher auch unbedenklich, dass dieses Grunderwerbsteueräquivalent auch bei einem überschuldeten Nachlass vorzuschreiben ist, solange der Erbe oder sonstige Rechtsnachfolger tatsächlich ein Grundstück erwirbt (mag er auch keine Bereicherung erfahren). Der Gerichtshof kann es in dem zitierten Fall dahingestellt sein lassen, welche…
…dass Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern bei der Ermittlung der Einkünfte nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden dürften. Die Einkommensteuerrichtlinien führten dazu aus, dass das Abzugsverbot auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer einschließlich Grunderwerbsteueräquivalent und entsprechende ausländische Steuern, sowie entsprechende ausländische Vermögenssteuern umfassten. Das Abzugsverbot in …
…Erfassung von Grundstückserwerben nach den beiden Steuern in sich sachlich ist. Es erscheint daher auch unbedenklich, dass dieses Grunderwerbsteueräquivalent auch bei einem überschuldeten Nachlass vorzuschreiben ist, solange der Erbe oder sonstige Rechtsnachfolger tatsächlich ein Grundstück erwirbt, mag er auch keine Bereicherung erfahren (VfGH vom 24…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
…(= gemäß § 8 Abs.3 lit.b ErbStG 5% des gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerpflichtigen Erwerbes in der unbestrittenen Höhe von € 41.614,00 zuzüglich Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG idHv.3,5% vom gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerlich maßgeblichen Wert…
…35 festgesetzt.(= gemäß § 8 Abs.3 lit.b ErbStG 5% vom gemäß § 28 ErbstG abgerundeten steuerpflichtigen Erwerb in der unbestrittenen Höhe von € 17.947,00 zuzüglich Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG 3,5% vom gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerlich maßgeblichen…
…BGBl. 1955/141 idgF, 2% vom Einheitswert der Grundstücke im Betrag von S 204.752,40 an Erbschaftsteuer (= Mindeststeuer bzw. Grunderwerbsteueräquivalent) vorgeschrieben; dies unter Berücksichtigung der Begünstigung für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke iSd § 8 Abs. 6 ErbStG. In der dagegen erhobenen Berufung wurde die…
… 8 Abs. 4 ErbStG das Grunderwerbsteueräquivalent von 3,5 % des steuerlich maßgeblichen Wertes der Grundstücke in Höhe von Euro 1.719.707,00 (im Betrag von Euro 60.189,75) festgesetzt. Gegen den berufungsgegenständlichen Schenkungssteuerbescheid vom 19. Oktober 2006 wurde fristgerecht Berufung eingelegt und beantragt…
…derselben Höhe mit Grunderwerbsteuer belastet sind, wie Erwerbsvorgänge, für welche die Steuerschuld vor dem 1. August entstanden ist, mit dem Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 und allenfalls auch mit Grunderwerbsteuer belastet waren. Allerdings ist die Grunderwerbsteuerbelastung für Erwerbsvorgänge, für welche die Steuerschuld nach…
…Berufung führte der Bw. aus, dass sich aus dem Schenkungssteuerbescheid ergebe, dass das 2%ige Grundsteueräquivalent (richtig wohl Grunderwerbsteueräquivalent) nicht nur vom Grundstück in K sondern auch vom Grundstück in Z berechnet worden sei, obwohl letzteres Grundstück ein Pachtgrund sei, der dem Bw. nicht ins…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Juni 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 201 BAO festgesetzt mit 4.813,20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.S., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. November 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
…50% des Verkaufserlöses verblieben sei. Das getroffene Pflichtteilsübereinkommen sei getragen vom Bestreben, sämtliche Vorteile und Lasten aus dem Nachlass unter den Beteiligten gerecht zu verteilen. Eine einseitige Vorschreibung des Grunderwerbsteueräquivalentes zu Lasten des Bw. widerspräche dieser Vereinbarung. Es werde daher beantragt, von einer über den…