…Zeitpunkt, (= gemäß § 16 Abs.1 GebG Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung) eine der Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegende Grunddienstbarkeit begründet. Wenn auch in Punkt drittens dieser Vereinbarung von einer jährlich immerwährenden Entschädigung die Rede ist, so geht aus Punkt zweitens eindeutig hervor, dass, nach…
…Zeitpunkt, (= gemäß § 16 Abs.1 GebG Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung) eine der Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegende Grunddienstbarkeit begründet. Wenn auch in Punkt drittens dieser Vereinbarung von einer jährlich immerwährenden Entschädigung die Rede ist, so geht aus Punkt zweitens eindeutig hervor, dass, nach…
…Zeitpunkt, (= gemäß § 16 Abs.1 GebG Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung) eine der Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegende Grunddienstbarkeit begründet. Wenn auch in Punkt drittens dieser Vereinbarung von einer jährlich immerwährenden Entschädigung die Rede ist, so geht aus Punkt zweitens eindeutig hervor, dass, nach…
…Zeitpunkt, (= gemäß § 16 Abs.1 GebG Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung) eine der Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegende Grunddienstbarkeit begründet. Wenn auch in Punkt drittens dieser Vereinbarung von einer jährlich immerwährenden Entschädigung die Rede ist, so geht aus Punkt zweitens eindeutig hervor, dass, nach…
…Zeitpunkt, (= gemäß § 16 Abs.1 GebG Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung) eine der Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegende Grunddienstbarkeit begründet. Wenn auch in Punkt drittens dieser Vereinbarung von einer jährlich immerwährenden Entschädigung die Rede ist, so geht aus Punkt zweitens eindeutig hervor, dass, nach…
…Agrargemeinschaft B erworbene Liegenschaft in EZ 329, GB C, GSt.- Nr. 3562/14 im Ausmaß von 935 m2 mit der bücherlich noch einverleibten Grunddienstbarkeit eines Holz- und Streubezugsrechtes belastet war. Im gegenständliche Berufungsfall, der allein den vom Bw. mit dem Servitutsberechtigten abgeschlossenen Vertrag vom 7…
…Bei dieser Einlagezahl ist im A2- Blatt unter LNR 4a die Grunddienstbarkeit des Fischereirechtes bezüglich der oben angesprochenen Fischereigewässer an Grundstücken der EZ l Grundbuch N (öffentliches Wassergut) und der EZ p Grundbuch O (ebenfalls öffentliches Wassergut) ersichtlich gemacht. Bei der EZ l Grundbuch N…
…ABGB- gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und (im Gegensatz zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (vgl. VwGH vom 16…
…Himmelsberger und Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, in den oben angeführten Quellen vertretenen Ansicht, dass es sich bei einem Fischereirecht gegenständlicher Art (Grunddienstbarkeit) sehr wohl um ein grundstücksgleiches Recht handelt, und zwar aus folgenden Gründen: Vorweg ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass Grundstücke jedenfalls unbewegliche Sachen…
…ist aufgrund der K WebMedix-Abfrage vom 20.12.2005, 13:52 Uhr im A2-Blatt unter LNR 4a die Grunddienstbarkeit des Fischereirechtes wie folgt ersichtlich gemacht: 4 a Zl01 Grunddienstbarkeit Fischereirecht an Gst 3 KG 4.,Gst 5 KG 6, Gst 7 KG 8…
…Das genannte Strombezugsrecht erwarb der Bw. im Erbwege gemeinsam mit der Liegenschaft EZ 1 KG NN, an welcher dieses als Grunddienstbarkeit in herrschender Stellung anhaftet. Anzumerken bleibt, dass bei der Bewertung des Strombezugsrechtes der Prüfer von den seitens der KELAG zur Verrechnung gebrachten durchschnittlichen Strompreisen…
…KG P sind. Aus dem im Akt einliegenden Grundbuchsauszug ist zu entnehmen, dass im Gutbestandblatt (A-Blatt) der soeben genannten Parzelle die Grunddienstbarkeit des Gehens zu Lasten des Grundstücks Nr. 5 der EZ 2 KG P (dienendes Grundstück) ersichtlich gemacht worden ist. Dieses mit dem…
…Leere, als diese wasserrechtliche Beurkundung in keinem Verhältnis zu einer notwendigerweise grundbücherlich einzutragenden dauernden Belastung in Form einer Grunddienstbarkeit stehe. Im konkreten Fall bliebe einem künftigen Erwerber dieses "Servitut" verborgen. Nach der Art und Weise der Abwicklung dieses Bauvorhabens handle es sich nicht um Servitute…
…die Ansicht vertreten, dass - im Gegensatz zur Verpachtung eines Jagdrechtes - im Fall des Fischereirechtes ein grundstücksgleiches Recht vorliegt. Da Fischereirechte an fremden Liegenschaften in Form von eintragungsfähigen Grunddienstbarkeiten begründet werden könnten, sei mit Ruppe das Fischereirecht als grundstücksgleiches Recht iSd § 6 Abs 1 Z 16…
…Umsatzsteuer (USt)) mit € 5.700.000,00 beziffert. Neben anderen, die vertragsgegenständliche Liegenschaft belastenden, Grunddienstbarkeiten übernahm die Bw. die durch ein Höchstbetragspfandrecht ebenfalls grundbücherlich sichergestellte Forderung der G.G. auf monatliche Rentenzahlungen. Sämtliche Kosten und Gebühren aus Anlass der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses…
… In einem nächsten Schritt ist zu hinterfragen, ob die Einräumung einer Grunddienstbarkeit als Vermietung und Verpachtung eines Grundstückes unter den Tatbestand des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 zu subsumieren ist. Während der VwGH zur Rechtslage des UStG 1972 unter Anführung zivilrechtlicher Gründe noch…
…wirkt sie nicht grundsätzlich wertvermindernd. Es mag zwar zutreffen, dass Grunddienstbarkeiten zu einer Wertminderung des dienenden Grundstückes führen. Auf der anderen Seite erhöht sich aber der Wert des herrschenden Grundstückes entsprechend. Da die Liegenschaft des Berufungswerbers hinsichtlich der Leitungsrechte sowohl dienendes als auch herrschendes Grundstück…
…Bei einer persönlichen Dienstbarkeit handle es sich um ein Recht zur Grundstücksbenutzung durch eine bestimmte Person. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit stelle sie einen getrennt aktivierungsfähigen(pflichtigen) Vermögensgegenstand dar, der beim Begünstigten bei entgeltlichem Erwerb als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren sei (siehe SWK 17/1997 (W…
…K. der Berufungswerberin in der Folge mit Dienstbarkeitsvertrag vom 16. Februar 2005 zu Gunsten der Grundstücke 1234 /2 bis 8 sowohl das Recht der Grunddienstbarkeit des unbeschränkten Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art und zu jedwedem Zweck, insbesondere zur baulichen Erschließung der gegenständlichen Parzellen…
…des streitgegenständlichen Grundstückes an den nördlich der Landesstraße verlaufenden Weg. Es mag zwar zutreffen, dass Grunddienstbarkeiten zu einer Wertminderung des dienenden Grundstückes führen. Auf der anderen Seite erhöht sich aber der Wert des herrschenden Grundstückes entsprechend. Da die Liegenschaft des Berufungswerbers hinsichtlich der Wege- und…