Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr als weitere Mitglieder des…
…alle wesentlichen Teile des erstinstanzlichen Haftungsaktes zur Kenntnis gebracht. Dem in der Stellungnahme vom 15.5.2012 erhobenen Einwand, es finde sich kein einziger aktenmäßiger Hinweis auf eine Gläubigerbenachteiligung ist zu entgegnen, dass wohl nur der Bw. selbst anhand von Unterlagen der KG eine Gläubigergleichbehandlung…
…00 €, am 26.02.2010 1.500,00 €). Für die Abgabenbehörde sei somit keine wie auch immer geartete Gläubigerbenachteiligung herbeigeführt worden. Die Lage der Gesellschaft sei jedoch nicht mehr stabilisiert worden und so sei über das Vermögen der Primärschuldnerin mit 13. August 2010…
…das FA im Wesentlichen an, dass der BW keinen Nachweis habe erbringen können, dass es zu keiner Gläubigerbenachteiligung gekommen sei, weswegen die Abgaben in voller Höhe vorgeschrieben worden seien. Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der BW fristgerecht Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass - sollte…
…der Verpflichtung der Soll-Versteuerung notwendig gewesen. Die Gesellschaft sei vermögenslos gewesen, daher sei es dem Geschäftsführer auch nicht möglich gewesen Zahlungen zu leisten und die gemeldeten Umsatzsteuern zu begleichen. Es sei auch zu keiner Gläubigerbenachteiligung gekommen, da auch andere Gläubiger nicht bezahlt werden konnten…
…2008 die Festsetzung mit Null beantragt. Die Gesellschaft sei auch vermögenslos gewesen, daher sei es dem Geschäftsführer auch nicht möglich gewesen die geschätzten Umsatzsteuern zu begleichen. Es sei auch zu keiner Gläubigerbenachteiligung gekommen, da Schulden bei anderen Lieferanten ebenfalls nicht bezahlt werden konnten. Im Kalenderjahr…
…und anteilig zu befriedigen. Hätte der Bw. die Abgaben am Fälligkeitstag bezahlt, wäre das einer Gläubigerbenachteiligung gleichgekommen und wäre die Zahlung durch den Masseverwalter zu Recht vom Finanzamt zurückgefordert worden. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 ersuchte der Bw. um Fristerstreckung bis 31. Jänner 2010…
…und anteilig zu befriedigen. Hätte die Bw. die Abgaben am Fälligkeitstag bezahlt, wäre das einer Gläubigerbenachteiligung gleichgekommen und wäre die Zahlung durch den Masseverwalter zu Recht vom Finanzamt zurückgefordert worden. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 ersuchte die Bw. um Fristerstreckung bis 31. Jänner 2010…
…könne somit auch keine Haftung für Lohnabgaben entstehen. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für September 2006 in Höhe von € 48.050,54 werde festgehalten, dass es zu keiner Gläubigerbenachteiligung gekommen sei, da das Finanzamt gegenüber den Gläubigern eine viel höhere Quote erhalten habe. Im Zeitraum 15…
…das Unternehmen der Bw. vor der Abhaltung der Berichtstagsatzung geschlossen. Begründend hat das Gericht ausgeführt, dass eine Fortführung offenkundig zu einem weiteren Ausfall der Konkursgläubiger und somit zu einer weiteren Gläubigerbenachteiligung führen würde. Lt. Mitteilung des Insolvenzgerichtes (eingelangt am 20. Juni 2005, eingetragen im Firmenbuch…
…Der Bw. stellt die Buchungen (Belastungen, Einzahlungen) auf seinem Abgabenkonto dar und führte aus, dass er eine Gläubigerbenachteiligung nicht bewirkt habe. Anhand des Kontoauszuges über das Firmenkonto (Kontokorrentkonto) Nr. 204.636 bei der Hausbank legt der Bw. die Zahlungsabläufe ab September 1996 offen. Wörtlich führte…
…Niederschrift über das Ergebnis der USt-Sonderprüfung 10/97 - 4/99 vom 5. Juli 1999 verwiesen. Da die Gesellschaft bereits Anfang 1998 zahlungsunfähig gewesen sei, sei daher auch keine Gläubigerbenachteiligung zu Lasten des Finanzamtes festzustellen. Ob den Bw. ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit treffe…
…dahingehend gefolgt, dass sie aus dem zum Beweis des Gleichbehandlungsgrundsatzes beigelegten Unterlagen nach Gegenüberstellung der Verbindlichkeiten und deren Zahlungen eine Gläubigerbenachteiligung zu Lasten des Finanzamtes für Umsatzsteuer 10/2010, Dienstgeberbeitrag 11/2010 und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 11/2010 in Höhe von 14 % und für Umsatzsteuer…
…als genauestens überprüft wird, ob es durch die Leistungsbeziehungen (Leistungserbringungen und Zahlungen) zwischen den beiden Unternehmen zum Zeitpunkt der materiellen Insolvenz der Einzelfirma nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung und somit zu einem Anfechtungstatbestand gekommen ist. Nach Ansicht der Bw. erfolgte die handelsrechtliche Ausbuchung der Verrechnungsforderung als…
…diese wegen einer etwaigen Gläubigerbenachteiligung in das Konkursverfahren zu involvieren, sie zu dieser Zahlung und folglich zur Abschreibung dieser Forderung veranlasst hatte, reicht nicht aus, um dem Fremdvergleich standzuhalten. Angemerkt wird, ob ein Masseverwalter in seiner Amtsausübung beim Bemerken einer Gläubigerbenachteiligung die Wahl hat diese…
…Abgesehen davon, dass die Gläubiger im Verteilungsentwurf eine Quote von 2,5% ihrer Verbindlichkeiten erhielten und damit im Hinblick auf die Argumentation des Bw., eine Gläubigerbenachteiligung dürfe nicht stattfinden, auch die auf die Forderungen des Finanzamtes entfallende Quote 2,5% betragen muss, ist eine (Teil…
…einer fahrlässigen Pflichtverletzung auf Seiten der Bw. keinesfalls gesprochen werden. Wenn das Finanzamt daher nunmehr eine persönliche Haftung wegen einer angeblichen Gläubigerbenachteiligung während der Liquidation herleiten wolle, so sei dies in höchstem Maße unbillig, was zumindest im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen sei. Eine schuldhafte…
…schon einige Wochen vorher ab. Dieser Zeitraum werde erfahrungsgemäß für eine intensive rechtliche Beratung und Vorbereitung des Insolvenzverfahrens genutzt. Auch die Geschäftsführer der erstschuldnerischen KG hätten sich so verhalten, um eine Gläubigerbenachteiligung bzw. Haftungsinanspruchnahme zu vermeiden. Es sei daher "zu überlegen, die steuerlichen und rechtlichen…
…der unterlassenen Abfuhr von Abgaben darzulegen. Ihre Ausführungen gingen jeweils nur in die allgemeine Richtung, dass keine Gläubigerbenachteiligung stattgefunden habe, ohne dies näher auszuführen. Bestehenden Indizien einer Ungleichbehandlung der Gläubiger ist die BW im gesamten Verfahren nicht substanziiert entgegengetreten. Die BW hat im gesamten Verfahren…
…unterlassenen Abfuhr von Abgaben darzulegen. Seine Ausführungen gingen jeweils nur in die allgemeine Richtung, dass keine Gläubigerbenachteiligung stattgefunden habe, ohne dies näher auszuführen. Den oben angeführten Indizien einer Ungleichbehandlung der Gläubiger ist der BW im gesamten Verfahren nicht substanziiert entgegengetreten. Der BW hat im gesamten…