Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr als weitere Mitglieder des…
…Dezember 2001 und 31. Mai 2002 bei, aus welcher eine Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes Klagenfurt in Höhe von 56,2 % ersichtlich sei. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Klagenfurt vom 13. Juni 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass dem Finanzamt…
…Dezember 2001 und 31. Mai 2002 bei, aus welcher eine Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes Klagenfurt in Höhe von 56,2 % ersichtlich sei. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Klagenfurt vom 13. Juni 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass dem Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. März 2020, mit dem die Haftung für…
…Rückzahlung eines Darlehens der ***X GmbH** an die Primärschuldnerin, und ausgeführt, dass ab der Fälligkeit der Körperschaftsteuer 2021 und 2021 keine Verbindlichkeiten getilgt worden seien und somit keine Gläubigerbenachteiligung vorliege. Auch liege keine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten vor, da für die Führung des Rechnungswesens ***AB***…
…Eine Gläubigerbenachteiligung der Finanzbehörde liege daher nicht vor. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 12.06.2025 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Am Abgabenkonto habe im Zeitpunkt der Verbuchung der Umsatzsteuer 08/2022 (Zahllast 19.720 €) ein Guthaben in der Höhe von 16…
…nicht bekannt gewesen. Der Bf habe zudem ab Anfang Juli 2017 keine Zahlungen an Dienstnehmer, Finanzämter, Lieferanten etc. geleistet, weshalb keine Gläubigerbenachteiligung vorliege. Mit Bescheid vom 8. Oktober 2019, Abgabenkontonummer ***8***, wurde der Bf vom Finanzamt Wien 4/5/10 als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm §…
…hätten. Es seien nur Zug-um-Zug-Geschäfte getätigt worden. Daher hätte es auch keine Gläubigerbenachteiligung gegeben. Mit Haftungsbescheid vom 16. Jänner 2020 machte das Finanzamt die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin in Höhe von 569.614,61 € gegenüber dem Beschwerdeführer geltend. Begründend…
…eröffnet worden ist. Der Abgabenrückstand habe sich in den Monaten Juli bis Oktober entwickelt und zum 31.10.2014 Euro 92.896,97 betragen. Aus der beiliegenden Berechnungsaufstellung lasse sich eine eventuelle Gläubigerbenachteiligung errechnen. Zusätzlich werden tabellarisch die Veränderung der Banksalden dargestellt. Aus den vorgelegten…
…von 10,5% bedient. Der Abgabengläubiger sei in diesem Zeitraum zu mehr als 10,5% bedient worden, weswegen eine Gläubigerbenachteiligung nicht eingetreten sei. Außerdem sei die im (noch offenen) Konkursverfahren festzulegende Quote zu berücksichtigen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 6. Juni 2019 wurde der Bf…
…Bf. als Schuldner dem Treuhänder X monatlich einen Betrag von € 60,00 überweise. Der Treuhänder verwalte die Gelder und überweise diese auftragsgemäß an alle Gläubiger nach dem vorliegenden Aufteilungsschlüssel. Das Einbehalten des Guthabens würde somit den Tatbestand einer Gläubigerbenachteiligung darstellen und den Bf., da…
…die Bf. aus, dass die Abgabenschuldigkeiten aus dem Titel der Geschäftsführerhaftung herrühren und nur im Ausmaß der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Gläubigerbenachteiligung bestehen würden und nicht wie in dem im Haftungsbescheid dargestellten vollen Ausmaß der Abgabenschuldigkeiten. Mit einer näher bezeichneten Abschlagszahlung habe die Bf. ihre Zahlungsverpflichtungen…
…aus der Nachverrechnung aus der Beitragsprüfung anlässlich des Insolvenzverfahrens. Der Geschäftsführer habe von diesen Beiträgen erstmals nach der Insolvenzeröffnung Kenntnis erlangt. Eine Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes in den Monaten August bis Dezember 2014 sei jedenfalls nicht erfolgt. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte es Zahlungsschwierigkeiten gegeben und…
…sei. Er habe die Veränderung der Verbindlichkeiten (exklusive der Finanzamtsverbindlichkeiten) laut den beiliegenden Monatssaldenlisten des Unternehmens auf die Veränderung der Finanzamtsverbindlichkeiten angewandt und eine etwaige Gläubigerbenachteiligung von Euro 14.622,96 berechnet. Hinsichtlich der im Haftungsbescheid ebenfalls vorgeschriebenen Körperschaftssteuer handle es sich eindeutig um Forderungen…
…alle wesentlichen Teile des erstinstanzlichen Haftungsaktes zur Kenntnis gebracht. Dem in der Stellungnahme vom 15.5.2012 erhobenen Einwand, es finde sich kein einziger aktenmäßiger Hinweis auf eine Gläubigerbenachteiligung ist zu entgegnen, dass wohl nur der Bw. selbst anhand von Unterlagen der KG eine Gläubigergleichbehandlung…
…00 €, am 26.02.2010 1.500,00 €). Für die Abgabenbehörde sei somit keine wie auch immer geartete Gläubigerbenachteiligung herbeigeführt worden. Die Lage der Gesellschaft sei jedoch nicht mehr stabilisiert worden und so sei über das Vermögen der Primärschuldnerin mit 13. August 2010…
…das FA im Wesentlichen an, dass der BW keinen Nachweis habe erbringen können, dass es zu keiner Gläubigerbenachteiligung gekommen sei, weswegen die Abgaben in voller Höhe vorgeschrieben worden seien. Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der BW fristgerecht Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass - sollte…
…der Verpflichtung der Soll-Versteuerung notwendig gewesen. Die Gesellschaft sei vermögenslos gewesen, daher sei es dem Geschäftsführer auch nicht möglich gewesen Zahlungen zu leisten und die gemeldeten Umsatzsteuern zu begleichen. Es sei auch zu keiner Gläubigerbenachteiligung gekommen, da auch andere Gläubiger nicht bezahlt werden konnten…
…2008 die Festsetzung mit Null beantragt. Die Gesellschaft sei auch vermögenslos gewesen, daher sei es dem Geschäftsführer auch nicht möglich gewesen die geschätzten Umsatzsteuern zu begleichen. Es sei auch zu keiner Gläubigerbenachteiligung gekommen, da Schulden bei anderen Lieferanten ebenfalls nicht bezahlt werden konnten. Im Kalenderjahr…
…und anteilig zu befriedigen. Hätte der Bw. die Abgaben am Fälligkeitstag bezahlt, wäre das einer Gläubigerbenachteiligung gleichgekommen und wäre die Zahlung durch den Masseverwalter zu Recht vom Finanzamt zurückgefordert worden. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 ersuchte der Bw. um Fristerstreckung bis 31. Jänner 2010…