…aber anlässlich der Räumung des Geschäftslokales verschwunden seien. Die komplette Zahlungseinstellung sei jedenfalls mit Ende Juni 2010 erfolgt und es sei eine große Zahl von Gläubigern bereits ab Anfang 2010 nicht mehr bedient worden. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid vom 23. August 2011 wurde der Bw…
…Tatsächlich diene die Einräumung eines Rahmens im Rahmen eines Zessionskredites der Sicherung der Liquidität. Soweit im Vorhalt ausgeführt werde, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliege es dem Bw. als seinerzeitigem Geschäftsführer die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen, sei darauf zu verweisen, dass aufgrund des Konkursverfahrens der Bw…
…seiner Einflussmöglichkeiten. Als dem Bw. die Tragweite dieses Absprunges endgültig bewusst gewesen sei, habe der Bw. unverzüglich die Konkurseröffnung beantragt. Eine Gläubigerbevorzugung durch die liquiden Mittel in Bezug auf rückständige Forderungen habe nicht stattgefunden. Es seien lediglich Zug um Zug Leistungen getilgt worden. Dem Bw…
…Art und Weise darzustellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müsse der Bw. den Nachweis erbringen, welche Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger befriedigt worden seien. Im Fall der Nichterbringung dieses Nachweises müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw…
…keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung der Abgaben gehabt. Es sei keine Benachteiligung der Abgabenbehörde gegenüber anderen Schuldnern erfolgt. Die Gläubiger seien gleichmäßig befriedigt worden. Die vorhandenen finanziellen Mitteln seien anteilig für die Begleichung alter Verbindlichkeiten verwendet worden, die Abgabenschulden seien nicht schlechter als die übrigen…
…Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet würden. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz habe der Vertreter die Gläubiger anteilig gleichmäßig zu befriedigen, wenn nicht genügend liquide Mittel zur Zahlung aller Schulden vorhanden seien. Der Gleichbehandlungsgrundsatz komme bei der Lohnsteuer nicht zum Tragen, weil diesfalls nur eine…
…Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet würden. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz habe der Vertreter die Gläubiger anteilig gleichmäßig zu befriedigen, wenn nicht genügend liquide Mittel zur Zahlung aller Schulden vorhanden seien. Der Gleichbehandlungsgrundsatz komme bei der Lohnsteuer nicht zum Tragen, weil diesfalls nur eine…
…Aus der Aufstellung gehe hervor, dass die übrigen Gläubiger mit einem Gesamtstand der Verbindlichkeiten alt und neu von 177.360,96 Euro mit 25.869,57 Euro, somit zu 14,59% befriedigt worden seien. Die Finanzbehörde habe hingegen 37,28% der gesamten Abgabenschulden erhalten. Damit…
…Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Gläubiger hinaus; diesbezüglich besteht daher eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz (VwGH 25.2.2003, 97/14/0164). Werden demnach die…
…Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (bzw. aller Gläubiger) hinaus (z.B. VwGH 25.2.2003, 97/14/0164). Insgesamt gesehen ging daher das Finanzamt zu Recht vom Vorliegen schuldhafter Pflichtverletzungen im…
…Handelsgerichtes Wien vom 21. April 2010 aufgehoben wurde. Die Gläubiger erhielten eine Quote in Höhe von 5,804079%, die bereits bei Erlassung des Haftungsbescheides berücksichtigt wurde. Die Berufung zur Vertretung juristischer Personen kann sowohl durch Gesetz als auch durch Vertrag erfolgen, wobei nach den abgabenrechtlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 22. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 22. Februar 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und…
…18. 8. 2006 auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH mangels Vermögens abgewiesen (§ 71b KO). Nach der Abweisung weiterer Konkursanträge anderer Gläubiger wurde die GmbH am 30. 1. 2008 infolge Vermögenslosigkeit von Amts wegen aus dem Firmenbuch gelöscht (§ 40 FBG). 1.2. Mit…
…18. 8. 2006 auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH mangels Vermögens abgewiesen (§ 71b KO). Nach der Abweisung weiterer Konkursanträge anderer Gläubiger wurde die GmbH am 30. 1. 2008 infolge Vermögenslosigkeit von Amts wegen aus dem Firmenbuch gelöscht (§ 40 FBG). 1.2. Mit…
…Bekanntgabe der offenen oder bereits bezahlten Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen des aushaftenden Rückstandes der Gesellschaft, der auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen (Quoten) sowie der vorhandenen liquiden Mittel zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, andernfalls sie zur Haftung in Anspruch genommen werden würden. In Beantwortung dieses Vorhaltes…
…Bekanntgabe der offenen oder bereits bezahlten Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen des aushaftenden Rückstandes der Gesellschaft, der auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen (Quoten) sowie der vorhandenen liquiden Mittel zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, andernfalls sie zur Haftung in Anspruch genommen werden würden. In Beantwortung dieses Vorhaltes…
…Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, hat der Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist…
…zu können. Insbesondere betreffend Körperschaftsteuer für das dritte Quartal wäre die finanzielle Lage so angespannt gewesen, dass die Zahlungen nicht möglich gewesen wären und auch eine Gläubigerbegünstigung dargestellt hätte. Umsatzsteuer: Betreffend Umsatzsteuer 1-7/2006 sei anzuführen, dass diese Steuervorschreibung nicht nachvollziehbar sei. Aus dem…
…14. Oktober 2002 erhob der Bw. das Rechtsmittel der Berufung und begründete diese u.a. mit dem Umstand, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Gläubiger, dem ein Anspruch seines Schuldners gemäß § 308 EO zur Einziehung überwiesen werde, diesen Anspruch so, wie er dem Schuldner zustünde, erwerbe…
…da zu diesem Zeitpunkt keinerlei Mittel zur Bezahlung der Altschulden vorhanden gewesen seien und eine Bezahlung zudem eine Gläubigerbevorzugung dargestellt hätte. Die Bezahlung einer alten Abgabenschuld diene nicht der Fortführung des Betriebes und wäre ohne Zustimmung des Ausgleichsverwalters auch nicht zulässig. Weiters werde die Bw…