…Verbindlichkeiten verfügt habe, werde die Bf. ersucht, dies durch eine Auflistung sämtlicher Gläubiger mit zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten gleichzeitig oder früher fällig gewordenen Forderungen darzulegen. Ebenso seien alle verfügbar gewesenen liquiden Mittel anzugeben bzw. gegenüberzustellen. Zum Vorhalt erstattete der Vertreter der Bf. am 30.04…
…in die Lage versetzt worden, zu prüfen, inwieweit es als Gläubiger benachteiligt worden sei. Binnen offener Beschwerdefrist erhob die BF gegen den am 14.03.2016 zugestellten Bescheid Beschwerde. Sie sei als Geschäftsführerin der GmbH ihren Pflichten sehr wohl dadurch nachgekommen, dass sie versucht habe…
…Geschäftsführer in der Gesellschaft überhaupt in der Lage gewesen wäre, die Abgabenverbindlichkeiten zu bedienen, ohne umgekehrt andere Gläubiger in ihren Rechten und Forderungen zu verkürzen. Reichen hingegen die vorhandenen Mittel zur Abführung der Lohnsteuer nicht aus, so besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers entsprechend niedrigere Gehälter…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen, was zu dessen Inanspruchnahme als Haftender führt. Ungeachtet des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller andrängenden Gläubiger hätte der Bf. die einzubehaltende Lohnsteuer zur Gänze abzuführen gehabt, weswegen er zu Recht für die bei der GmbH nicht…
…das Unternehmen weiterzuführen. Auch der Masseverwalter habe dazu bereits seine Zustimmung erteilt, weil aus einer Weiterführung für die Gläubiger eine höhere Quote zu erzielen sein werde als bei einer Zerschlagung des Unternehmens im Konkursverfahren. Es werde daher jedenfalls ein Zwangsausgleich angestrebt, welcher zu einer ordnungsgemäßen…
…aber anlässlich der Räumung des Geschäftslokales verschwunden seien. Die komplette Zahlungseinstellung sei jedenfalls mit Ende Juni 2010 erfolgt und es sei eine große Zahl von Gläubigern bereits ab Anfang 2010 nicht mehr bedient worden. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid vom 23. August 2011 wurde der Bw…
…Tatsächlich diene die Einräumung eines Rahmens im Rahmen eines Zessionskredites der Sicherung der Liquidität. Soweit im Vorhalt ausgeführt werde, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliege es dem Bw. als seinerzeitigem Geschäftsführer die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen, sei darauf zu verweisen, dass aufgrund des Konkursverfahrens der Bw…
…seiner Einflussmöglichkeiten. Als dem Bw. die Tragweite dieses Absprunges endgültig bewusst gewesen sei, habe der Bw. unverzüglich die Konkurseröffnung beantragt. Eine Gläubigerbevorzugung durch die liquiden Mittel in Bezug auf rückständige Forderungen habe nicht stattgefunden. Es seien lediglich Zug um Zug Leistungen getilgt worden. Dem Bw…
…in diesem Beurteilungszeitraum getätigten Zahlungen an das Finanzamt den insgesamt zu Beginn dieses Zeitraumes fälligen samt den in diesem Zeitraum fällig gewordenen Abgabenverbindlichkeiten gegenüberzustellen (Finanzamt-Zahlungsquote im einheitlichen Beurteilungszeitraum). Wird der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht in nachvollziehbarer Weise erbracht, liege es im Ermessen des Finanzamtes…
…Art und Weise darzustellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müsse der Bw. den Nachweis erbringen, welche Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger befriedigt worden seien. Im Fall der Nichterbringung dieses Nachweises müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw…
…keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung der Abgaben gehabt. Es sei keine Benachteiligung der Abgabenbehörde gegenüber anderen Schuldnern erfolgt. Die Gläubiger seien gleichmäßig befriedigt worden. Die vorhandenen finanziellen Mitteln seien anteilig für die Begleichung alter Verbindlichkeiten verwendet worden, die Abgabenschulden seien nicht schlechter als die übrigen…
…Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet würden. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz habe der Vertreter die Gläubiger anteilig gleichmäßig zu befriedigen, wenn nicht genügend liquide Mittel zur Zahlung aller Schulden vorhanden seien. Der Gleichbehandlungsgrundsatz komme bei der Lohnsteuer nicht zum Tragen, weil diesfalls nur eine…
…Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet würden. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz habe der Vertreter die Gläubiger anteilig gleichmäßig zu befriedigen, wenn nicht genügend liquide Mittel zur Zahlung aller Schulden vorhanden seien. Der Gleichbehandlungsgrundsatz komme bei der Lohnsteuer nicht zum Tragen, weil diesfalls nur eine…
…Aus der Aufstellung gehe hervor, dass die übrigen Gläubiger mit einem Gesamtstand der Verbindlichkeiten alt und neu von 177.360,96 Euro mit 25.869,57 Euro, somit zu 14,59% befriedigt worden seien. Die Finanzbehörde habe hingegen 37,28% der gesamten Abgabenschulden erhalten. Damit…
…dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat der Vertreter vorhandene Mittel zwar nicht in erster Linie zur Begleichung der Abgabenschulden zu verwenden, er darf allerdings auch nicht den Abgabengläubiger schlechter behandeln, als alle anderen Gläubiger; er darf also nicht andere Verbindlichkeiten vor den Abgabenschulden erfüllen. Sind zwar Geldmittel vorhanden…
…BAO als unbegründet abgewiesen. II.) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Vorhalt der belangten Behörde vom 7.12.2017 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung iSd …
…das Vermögen der Gesellschaft eröffnete Konkursverfahren nach erfolgter Schlussverteilung aufgehoben worden sei. In diesem Zusammenhang wurde der Bf ua aufgefordert, Nachweise für die Gleichbehandlung aller Gläubiger vorzulegen. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bf dem Finanzamt am 7. Mai 2019 zusammengefasst mit, dass die Höhe…
…Firma1*** iHv insgesamt € 255.282,56 Stellung zu nehmen, insbesondere einen Nachweis der Gläubigergleichbehandlung vorzulegen und seine wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt zu geben. Mit Schreiben vom 16.2.2017 legte der Beschwerdeführer seine wirtschaftlichen Verhältnisse dar, listete seine Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Konkursanmeldung auf und…
…und 12/2021 innerhalb seiner Vertretungsperiode, welche über die Insolvenzeröffnung hinaus aktenkundig sei, fällig geworden und daher nicht aus dem Haftungsbescheid auszuscheiden. Zur Gläubigergleichbehandlung seien nur pauschale Behauptungen aufgestellt worden; aus den übermittelten Kontoauszügen sei lediglich ersichtlich, dass Miete, Versicherungen und verschiedene laufende Ausgaben bezahlt…
…Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Vorhalt der belangten Behörde vom 8.8.2017 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung iSd § 9 BAO bezüglich bestimmter bei der *…