…2006 wird vom Alleingesellschafter A folgendes festgehalten: Laut Punkt 3. wird der Gewinnausschüttungsbeschluss von € 324.866,40 auf der Grundlage des zum 31.5.2005 erstellten Zwischenabschlusses ersatzlos aufgehoben. Laut Punkt 4. beschließt der Gesellschafter A aus dem Bilanzgewinn 2005 von € 376.237…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
…nicht rückzahlbarer Gesellschafterzuschuss in Höhe von S 11,500.000,00 an die I-GmbH zur Abdeckung von Investitionskosten gewährt (mittelbarer Gesellschafterzuschuss). Mit Gewinnausschüttungsbeschluss vom 30. November 1995 der CAG-GmbH als alleiniger Gesellschafterin der I-GmbH wurde der Bilanzgewinn der I-GmbH zum 30…
…einbehaltene Beträge zurückzuzahlen seien, sofern nicht ein Ausgleich gemäß § 240 Abs. 3 lit a bis c erfolgt sei; im Fall der auf Basis von Gewinnausschüttungsbeschlüssen durch die T. GmbH durchgeführten Gewinnausschüttungen sei kein solcher Ausgleich erfolgt. Antragsberechtigt sei gemäß § 240 Abs. 3 BAO im Fall…
… 10 Abs. 1 KStG verweigert worden sei. Es werde beantragt die Kapitalertragsteuer, welche als Folge des Gewinnausschüttungsbeschlusses vom 20. November 2006 angefallen sei, in im vollen Umfang von € 50.000,00, also 25% des Ausschüttungsbetrages gutzuschreiben. Die Rechtsauffassung des Finanzamtes verkenne die Reichweite der…
…nach Feststellung des Jahresabschlusses einer Gewinnausschüttung zugeführt worden und es sei die Kapitalertragsteuer darauf im Folgejahr abgeführt worden. Nur für das Jahr 2007 sei kein entsprechender "Gewinnausschüttungsbeschluss" gefasst worden, weswegen auch erstmals für 2007 die Verzinsung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Darlehenskonten durchgeführt worden sei. Die BP…
…erst bei der Bilanzerstellung richtig gebucht würden, die meisten Buchhalter seien mit der richtigen Verbuchung der Gewinnausschüttung samt Kapitalertragsteuer überfordert. Der jeweilige Gewinnausschüttungsbeschluss sei nicht erst bei der Bilanzerstellung gefasst worden, sondern tatsächlich am Tag der Unterfertigung des Beschlusses. Dies könne auch dadurch belegt und…
…Erstattungsbetrag hatte das Bundeszentralamt an die ÖPSK als Korrespondenzbank der Deutschen Bank überwiesen, zur Weiterleitung an die endbegünstigte Bank des Empfängers auf sein dortiges Konto. Der vom Bw 2007 bezogene Kapitalertrag von 200.000,-- EURO beruhte auf dem Gewinnausschüttungsbeschluss der Gesellschaft vom 19. Juli 2007…
…die Beschlussfassungen betreffend die Gewinnausschüttungen beschränkt. So umfassten beispielsweise die (von der XY-Holding-GmbH wahrgenommenen) Beschlussfassungen in der Hauptversammlung vom 14. April 2000 der Bw. neben dem Gewinnausschüttungsbeschluss auch die Entlastung des Vorstandes/Aufsichtsrates, deren Vergütungen, die Sitzverlegung der Gesellschaft, Wahl Abschlussprüfer. Unter Bezugnahme…
…April 2001 habe 860.980,00 € betragen, sodass unter Berücksichtigung des noch zu ermittelnden Bilanzergebnisses per 30. April 2002 einem Gewinnausschüttungsbeschluss in Höhe der Verrechnungsschuld nichts im Wege stehe. Die Bw. verwies in diesem Zusammenhang auf Tz. 933 der Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 (kurz KÖStR 2001…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise bezogen auf den angeführten Grundtatbestand (Kapitalerhöhung) kein entscheidender Unterschied, ob die drei Gesellschafter in einer zweistufigen Vorgangsweise in der Generalversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss und in weiterer Folge einen Gesellschafterbeschluss im Sinne des § 52 GmbHG auf Abänderung des Gesellschaftsvertrages zur Erhöhung des Stammkapitals unter…
…in 12 Raten") ausgezahlt, sodass von einer laufenden Entlohnung ausgegangen werden kann. Im "Fragebogen" wird angeführt, dass eine erfolgsabhängige Entlohnung derzeit über einen Gewinnausschüttungsbeschluss erfolge. Dem ist aber entgegen zu halten, dass es bei leitenden Angestellten nicht unüblich ist, dass zusätzlich zu einem im Vordergrund…
…vor Übergabe auch nicht allein über die Gewinnausschüttung und Gewinnverwendung dispositionsbefugt war, zumal sie nur über einen 25 % -igen GmbH-Anteil verfügte und Gewinnausschüttungsbeschlüsse nur nach Maßgabe eines entsprechenden Mehrheitsbeschlusses zustande kommen konnten. Hätte die Übergeberin durch Syndikatsrechte oder durch Gesellschafterrechte einen rechtlichen Anspruch auf…
…in § 22 Abs. 2 KStG 1966 angesprochenen jährlichen Gewinnausschüttungsbeschlusses tritt die Ausschüttungsverpflichtung aus dem EAV, die im Falle von Gewinnen der vermeintlichen Organgesellschaft im Ergebnis eine Art "Dauer-Auschüttungsbeschluss" für den gesamten erzielten Jahresgewinn darstellt. Diese Interpretation erscheint auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten. Ansonsten käme…
…in § 22 Abs. 2 KStG 1966 angesprochenen jährlichen Gewinnausschüttungsbeschlusses tritt die Ausschüttungsverpflichtung aus dem EAV, die im Falle von Gewinnen der vermeintlichen Organgesellschaft im Ergebnis eine Art "Dauer-Auschüttungsbeschluss" für den gesamten erzielten Jahresgewinn darstellt. Diese Interpretation erscheint auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten. Ansonsten käme…
…in § 22 Abs. 2 KStG 1966 angesprochenen jährlichen Gewinnausschüttungsbeschlusses tritt die Ausschüttungsverpflichtung aus dem EAV, die im Falle von Gewinnen der vermeintlichen Organgesellschaft im Ergebnis eine Art "Dauer-Auschüttungsbeschluss" für den gesamten erzielten Jahresgewinn darstellt. Diese Interpretation erscheint auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten. Ansonsten käme…
…Todestage der Erblasserin, würde aber noch kein Forderungsrecht darstellen. Dieses habe erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 31.3.1994 und Fassung eines Gewinnausschüttungsbeschlusses entstehen können. Auf die Feststellung des Jahresabschlusses und den Ausschüttungsbeschluss hätte die Bw (Alleinerbin) mangels Gesellschafterstellung keinen Einfluss gehabt. Die Ausschüttung wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin. , vom 27. September 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 21. September 2007, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gemäß § 201 BAO für das Jahr…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des SZ, PLZ1 Ort1, Adresse1, vertreten durch Steuerberater, vom 11. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreter, vom 7. November 2011 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 8-12/2007, 1-12/2008, 1-12…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch JUPITER Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992, 1993 und 1994 entschieden: Die Berufung…